Aufsichtspflicht der Eltern - Verletzung & Haftung

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 28. Oktober 2023

Aufsichtspflicht der Eltern  (© motortion - stock.adobe.com)
Aufsichtspflicht der Eltern (© motortion - stock.adobe.com)
Grundsätzlich sagt die Aufsichtspflicht der Eltern aus, dass die anvertrauten Kinder anderen keinen Schaden zufügen  und gleichzeitig dass sie selber keinen Schaden erleiden sollen. In der Pflicht sind die Eltern beziehungsweise die sogenannten „Personensorgeberechtigten“, welches auch Lehrer, Kindergärtner, Ausbilder oder auch Pflegeeltern sein können. Definiert findet sich dies in § 1631 Absatz 1 BGB.

Aufsichtspflicht der Eltern - Haftung

Grundsätzlich wird der Aufsichtspflichtige für einen Schaden haften, den die zu beaufsichtigenden Personen während der Zeit, in der er Sorge zu tragen hatte, herbeigeführt haben. Dies findet sich niedergeschrieben und definiert in § 832 BGB. Eine Haftung ist nicht gegeben, für den Fall, dass die Aufsichtsperson belegen kann, dass der Schaden genauso entstanden wäre, hätte er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Die zu beaufsichtigenden Personen, sprich die Kinder, haften grundsätzlich nicht, sind sie jünger als 7 Jahre.  So geregelt in § 828 BGB. Die Haftung der Kinder nimmt mit zunehmendem Alter stetig zu, juristisch gesprochen erhöht sich die notwendige Einsichtsfähigkeit. So können auch Kinder und Jugendliche im Alter von 8 – 18 voll haftbar gemacht werden, wenn das Gutachten des Gerichtes ihnen eine entsprechende Einsichtsfähigkeit bescheinigt. Die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten, also damit auch die Aufsichtspflicht der Eltern,  sinkt im selben Maße.

Aufsichtspflichtige Personen zwischen 6 und 10 Jahren müssen im Straßenverkehr nur für die Schäden haften, die durch Unfälle passieren, die sie mit Vorsatz herbeigeführt haben. Sind die Personen zwischen 10 und 18 Jahren alt, gilt wiederum, hier nach dem § 828 BGB, dass sie, um haftbar gemacht zu werden, vom Gericht als mit der notwendigen Erkenntnis behaftet eingeschätzt werden.

Die Aufsichtspflicht für Eltern will nicht eine 24 Stundenüberwachung der Kinder, vielmehr müssen die Eltern in einem gebotenen Rahmen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Kann ihnen jedoch eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, haften sie in aller Regel in vollem Umfang für den entstandenen Schaden.

Ganz genauso haben die Personensorgeberechtigung der Vormund dem Mündel gegenüber, der Jugendpfleger. Auch geistig behinderte oder Epileptiker und Blinde können der besonderen Aufsicht unterliegen.  Zu den Pflichten der Aufsichtsperson zählt auch, über den Aufenthaltsort und die Beschäftigung dort Bescheid zu wissen.

Was bedeutet Verletzung der Aufsichtspflicht?

DGefahren für Kinder (© Africa Studio / fotolia.com)
Gefahren für Kinder (© Africa Studio / fotolia.com)
er Terminus „Aufsichtspflicht“ lässt eine Unmenge an Interpretationen zu. In der deutschen Rechtsprechung ist nicht definiert, wie eine ordnungsgemäße Aufsicht gleichzusehen hat, es finden sich lediglich Regeln, die gelten, wenn die Elternaufsichtspflicht verletzt wird. Selbstredend ist die Art und Weise der Aufsicht von Alter und Reifezustand des Kindes abhängig, weiter ist der Charakter des Kindes von Wichtigkeit, ebenso der spezifische Erfahrungsstand des Kindes. Auch die Umstände der jeweiligen Situation, die Örtlichkeit, die Gefahr, die von bestimmten Tätigkeiten ausgehen kann, bestimmen die flexiblen Grenzen der Aufsichtspflicht. So ist auf einem Schulhof, einem öffentlichen Spielplatz, weniger Aufsicht nötig, als auf einer belebten Straße oder in einem Steinbruch. Die Aufsichtspflicht definiert sich also als durchaus situationsbedingt

Eingriffspflicht

Neben der tatsächlichen Ausführung der Aufsicht und der Informationspflicht, der eine Aufsichtsperson nachgehen muss, ist vom Gesetz noch die Eingriffspflicht definiert. Unter der Informationspflicht versteht der Gesetzgeber die Informationen, die der Beaufsichtigende einzuholen verpflichtet ist, also beispielsweise das Alter, die entsprechenden oder besonderen Fähigkeiten des Kindes, seine eventuellen Krankheiten oder Behinderungen. Weiter ist die Aufsichtsperson verpflichtet, sich über die Örtlichkeit zu informieren, entsprechende Schutzbestimmungen muss er zur Kenntnis nehmen. Verwendete Dinge wie Sportgeräte müssen begrifflich gemacht werden, es sind Verhaltensmaßregeln aufzustellen. Verletzt jemand die Verhaltensanweisungen, hat der Aufsichtsführende die Pflicht, einzugreifen.

Haftpflichtversicherung abschließen

Aufgrund der gesetzlichen Umstände ist es als Personensorgeberechtigter von Vorteil, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Der Aufsichtsführende wird nach § 832 haftbar gemacht, wenn er die Aufsichtspflicht verletzt hat. Oft ist die Situation nicht mehr nachzuvollziehen, darum ist eine Absicherung sinnvoll. Sollen jedoch tatsächlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, muss zwingen eine der Personen, die unter Aufsicht standen, zu Schaden gekommen sein oder aber es wurde eine dritte Person geschädigt. Gleichzeitig muss der Aufsichtspflichtige gegen seine Aufsichtspflichten verstoßene haben und schließlich muss als dritte Voraussetzung für eine Schadensersatzforderung an den Personensorgeberechtigten der Schadensfall als einzige Ursache diese Pflichtverletzung gehabt haben. Kann der Aufsichtspflichtige hingegen nachweisen, dass die Situation dieselbe gewesen wäre, wäre er seinen Pflichten ordentlich nachgekommen, wäre er nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Bei einer sehr groben Pflichtverletzung ist es beispielsweise durch eine Verfolgung nach dem Strafgesetzbuch möglich, Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder auch fahrlässiger Körperverletzung anzustrengen. Das kann bis zum Freiheitsentzug gehen. Die Folgen für die Person, welche die Verantwortung als Aufsichtsperson übernommen hatte, ihre Pflicht aber verletzt hat, sind vielfältig. Nicht nur ist unter Umständen die berufliche Reputation verloren, auch Kündigung, die Rückstellung bezüglich einer geplanten Beförderung, die Abberufung aus einer dominanten Stellung oder auch eine Abmahnung können eintreten.

Aufsichtspflicht der Eltern - Beispiele

Eine nachweisliche Verletzung der Aufsichtspflicht liegt beispielsweise vor, wenn der Vater die Munition seines Kleinkalibergewehres offen herumliegen lässt. Auch wenn er den Schlüssel, der  den Ort, wo die Waffe aufbewahrt wird, offen zugänglich macht, wird er seine Aufsichtspflicht verletzt haben, wenn mit der Waffe in den Händen des Kindes ein Unfall passiert. Ähnliches gilt für Silvesterraketen. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 12.11.1998 (Az. 5 U 123/97) entschieden, dass die Eltern eines 7-jährigen haften, weil sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, indem der 7-Jährige allein mit Silvesterraketen hantiert hat. In diesem Fall war es nicht von Belang, dass sich die Aufsichtspersonen in unmittelbarer Nähe befanden.

FAQ zu Aufsichtspflicht der Eltern

Was ist die Aufsichtspflicht der Eltern?

Die Aufsichtspflicht der Eltern ist eine gesetzliche Verpflichtung, die Eltern haben, um ihre minderjährigen Kinder vor Schäden zu schützen, die sie sich selbst oder anderen zufügen könnten. Die Aufsichtspflicht umfasst alle Aktivitäten, die das Kind durchführt, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hauses.

Welche Pflichten umfasst die Aufsichtspflicht der Eltern?

Zu den Pflichten, die die Aufsichtspflicht der Eltern umfasst, gehören:

  • Die Pflicht, das Kind vor Gefahren zu schützen, die ihm bekannt sind oder die sie vernünftigerweise kennen sollten.
  • Die Pflicht, das Kind zu beaufsichtigen und zu überwachen, um sicherzustellen, dass es sich in einer sicheren Umgebung aufhält.
  • Die Pflicht, das Kind über potenzielle Gefahren aufzuklären und ihm beizubringen, wie es diese vermeiden kann.
  • Die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Kind keine Tätigkeiten ausübt, die für sein Alter oder seine Fähigkeiten nicht angemessen sind.

Wie lange dauert die Aufsichtspflicht der Eltern?

Die Aufsichtspflicht der Eltern dauert bis das Kind volljährig wird, also bis zum 18. Lebensjahr.

Was passiert, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen?

Wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen und ihr Kind dadurch Schäden verursacht, können sie für diese Schäden haftbar gemacht werden. Zum Beispiel können die Eltern haftbar gemacht werden, wenn ihr Kind aufgrund fehlender Aufsicht eine Straftat begeht oder eine Person verletzt.

Gilt die Aufsichtspflicht der Eltern auch für Jugendliche?

Ja, auch für Jugendliche gilt die Aufsichtspflicht der Eltern. Die Eltern müssen ihre Kinder auch in der Pubertät und darüber hinaus beaufsichtigen, um sicherzustellen, dass sie sich in einer sicheren Umgebung aufhalten und keine Tätigkeiten ausüben, die für ihr Alter oder ihre Fähigkeiten nicht angemessen sind.

Müssen die Eltern ihre Kinder immer direkt beaufsichtigen?

Nein, die Eltern müssen ihre Kinder nicht immer direkt beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht kann auch durch eine verantwortungsbewusste Person, wie zum Beispiel einen Babysitter oder eine Betreuungsperson, ausgeübt werden. Die Eltern bleiben jedoch weiterhin verantwortlich für die Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht.

Wie können Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllen?

Eltern können ihre Aufsichtspflicht erfüllen, indem sie:

  • Sich über die potenziellen Gefahren informieren und ihr Kind entsprechend aufklären.
  • Das Kind bei Aktivitäten beaufsichtigen und überwachen.
  • Sicherstellen, dass das Kind sich in einer sicheren Umgebung aufhält.
  • Das Kind über potenzielle Gefahren aufklären und ihm beibringen, wie es diese vermeiden kann.
  • Darauf achten, dass das Kind keine Tätigkeiten ausübt, die für sein Alter oder seine Fähigkeiten nicht angemessen sind.
  • Verantwortungsbewusste Personen wie Babysitter oder Betreuungspersonen engagieren, um die Aufsichtspflicht auszuüben.

Was sind Beispiele für Verletzungen der Aufsichtspflicht der Eltern?

Beispiele für Verletzungen der Aufsichtspflicht der Eltern sind:

  • Ein Kleinkind alleine im Auto lassen, während die Eltern einkaufen gehen.
  • Das Kind alleine zu Hause lassen, obwohl es zu jung ist, um alleine zu bleiben.
  • Das Kind unbeaufsichtigt spielen lassen, obwohl es in einer gefährlichen Umgebung ist.
  • Das Kind eine Tätigkeit ausüben lassen, die für sein Alter oder seine Fähigkeiten nicht angemessen ist, wie z.B. mit gefährlichen Werkzeugen arbeiten oder sich mit älteren Kindern einlassen, die ein schlechtes Verhalten zeigen.
Fachanwalt.de-Tipp: Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufsichtspflicht der Eltern eine wichtige gesetzliche Verpflichtung ist, die dazu dient, die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern zu gewährleisten. Durch angemessene Aufsicht und Überwachung können Eltern verhindern, dass ihre Kinder Schäden verursachen oder selbst verletzt werden.

Noch keine Bewertungen vorhanden




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Scheidung“


Alle Infos zu Scheidung & Trennung!
Die wichtigsten Fragen zu Scheidung & Trennung!

  • Ablauf und Kosten einer Scheidung?
  • Wichtige Infos zu Unterhalt, Sorgerecht usw.!
  • Kostenlos als PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download