Unterhalt einklagen – auch rückwirkend möglich?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 24. Oktober 2023

Unterhalt (© Marco2811 / fotolia.com)
Unterhalt (© Marco2811 / fotolia.com)

Kommt es zu einer Scheidung, dann werden zumeist Regelungen in Bezug auf Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt getroffen. Doch es ist keine Seltenheit, dass sich der zur Unterhaltszahlung Verpflichtete nicht an die rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen hält. Werden die Unterhaltszahlungen unterlassen, kann der Unterhalt eingeklagt werden.

Unterhalt einklagen

Eine Ehescheidung bedeutet in aller Regel auch Entscheidungen zu Geschiedenenunterhalt und Kindesunterhalt. Nicht selten aber verweigert der Zahlungspflichtige die Unterhaltszahlung. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Unterhalt auf gerichtlichem Wege zu erlangen, den Unterhalt einzuklagen.

Unterhaltstitel erforderlich

In aller Regel wird während des Scheidungsverfahrens über die Höhe und den Zeitraum der zu leistenden Unterhaltszahlungen entschieden. Das kann durch

  • richterlichen Beschluss erfolgen, die Ehepartner können sich jedoch auch über einen
  • Ehevertrag oder eine
  • Scheidungsfolgevereinbarung einigen.

Die Höhe des Kindesunterhalts wird regelmäßig mithilfe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Hier spielt das Einkommen des zur Zahlung Verpflichteten eine gewichtige Rolle.

Aufgrund der immer gegebenen Bedürftigkeit minderjähriger Kinder und privilegierter Volljähriger ist deren Unterhalt immer rechtlich abgesichert. Der Ehepartner, bei dem die Kinder nicht leben, hat die unbedingte Verpflichtung, den Unterhalt zu zahlen, wenn seine persönliche und wirtschaftliche Situation dies zulässt. Er unterliegt in dieser Beziehung, also dem Kindesunterhalt, einer erhöhten Obliegenheitspflicht, Erwerbspflicht. Geht der Ehepartner eine neue Ehe ein, aus der Kinder entstehen, wird das Rangstufenprinzip der Rangordnung bei Unterhaltszahlungen wirksam. Grundsätzlich sind beide Eheparteien zur Unterhaltszahlungen für die Kinder verpflichtet, wobei der Partner, bei dem die Kinder leben, dabei den sogenannten Naturalunterhalt leistet. Das will heißen, er stellt Kleidung, Nahrung und Unterkunft, ein Taschengeld zur Verfügung. 

Unterhalt außergerichtlich verlangen 

Verweigert der Partner nun die Zahlung eines Unterhalts oder leistet er ihn nur teilweise, ist es möglich, den Unterhalt auf gerichtlichem Wege einzufordern. Zuvor sollte man jedoch den außergerichtlichen persönlichen Kontaktversuch probieren. Nach persönlicher Rücksprache mit dem Zahlungsverweigerer, auf die keine Reaktion erfolgt, wird der Weg zum Anwalt führen. Da die Angelegenheit noch nicht gerichtsanhängig ist, halten sich die Kosten bis zu diesem Zeitpunkt noch im Rahmen.

Unterhalt einklagen - Familiengericht

Führt diese anwaltliche Tätigkeit zu nichts, reagiert der Schuldner nicht auf die Schriftsätze, ist der nächste Schritt die Unterhaltsklage vor Gericht. Dazu ist ein kostenpflichtiger Antrag notwendig, der nur vom einem Anwalt eingereicht werden kann.

Zu den Anwaltskosten summieren sich nun die Gerichtskosten, die, wie ebenso die Aufwendungen für den Anwalt, nach dem jeweiligen Streitwert, der sich nach der Rechtsreform Verfahrenswert nennt, berechnet werden.

Wenn der Ex-Partner nicht zahlt, muss sich Unterhaltsberechtigte einen der drei obigen Unterhaltstitel vorweisen, mit dem er den Unterhaltsanspruch vollstrecken kann. Denn jeder Unterhaltsanspruch der rechtskräftig festgelegt wurde, kann auch gerichtlich eingeklagt werden. Das gilt also nicht nur für den Anspruch auf Kindesunterhalt, der immer besteht, sondern gleichermaßen für alle Unterhaltsforderungen mit Rechtskraft. Werden Unterhaltsforderungen während des Scheidungsverfahrens vom Gericht festgelegt, erhalten sie ihre Rechtskräftigkeit zugleich mit dem Rechtskraftvermerk auf der Scheidungsurkunde, in der sie auch aufgelistet sind. 

Fachanwalt.de-Tipp: Gerät der zahlungspflichtige Ehegatte in finanzielle Schwierigkeiten, bedeutet das keineswegs, dass er die Zahlungen einfach einstellen oder reduzieren kann. Vielmehr hat er vor dem Familiengericht eine Klage auf Abänderung der Unterhaltszahlungen einzureichen und diese auch gründlich zu belegen und die Gründe darzulegen und zu dokumentieren. So können die Summen der Unterhaltszahlungen an die aktuelle Situation angepasst werden. Dasselbe gilt, wenn der Unterhaltsberechtigte ein höheres Einkommen erwirtschaftet, so dass sein Unterhaltsbedarf entsprechend sinkt.

Unterhaltstitel vollstrecken

Wird der Klage auf Nachzahlung des Unterhaltes gerichtlich stattgegeben, erhält der Antragsteller einen sogenannten Unterhaltstitel. Dieser steht für die Rechtskräftigkeit der Forderung und legitimiert sie. Mit einem Titel ist auch die Pfändung des Einkommens des Zahlungspflichtigen möglich, so wird das Geld direkt vom Gehaltskonto des Schuldners eingezogen, auch eine Barpfändung liegt im Bereich des Machbaren. Dem Schuldner bleiben nur äußerst wenige Möglichkeiten der Einflussnahme.

vereinfachtes Verfahren

Zusätzlich zum obigen gerichtlichen Verfahren, dass mit einem Urteil oder Beschluss endet, gibt es noch zwei Alternativen:

  • Jugendamtstitel: Hier wird ein Titel freiwillig beim zuständigen Jugendamt erwirkt;
  • Vereinfachten Verfahren: Ist weiter kein Verfahren in dem Zusammenhang der Scheidung vor dem Familiengericht anhängig, ist es möglich, den bei Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder einen Titel auf vereinfachte Weise zu erlangen. Die Möglichkeit, das vereinfachte Verfahren beispielsweise beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts zu beantragen, besteht jedoch nur, wenn bis dahin kein weiterer Titel, kein Vergleich besteht. Auch eine notarielle Urkunde oder eine Jugendamtsurkunde darf nicht beantragt sein. Es darf kein gerichtliches Verfahren über den nicht gezahlten Unterhalt gerichtsanhängig sein. Es ist hierzu kein Rechtsanwalt nötig.

In dem vereinfachten Verfahren kann auch ein gerichtlicher Beschluss erwirkt werden, mit dem die Zwangsvollstreckung z.B. in Form einer Lohnpfändung betrieben werden kann.

Fachanwalt.de-Tipp: Ob ein vereinfachtes Verfahren für Sie der richtige Weg ist, klärt Sie das Jugendamt oder ein Fachanwalt für Familienrecht auf. Durch das Beratungsbeihilfegesetz besteht die Möglichkeit einer kostenfreien bzw. günstigeren Rechtsberatung.

Unterhaltsvorschuss vom Amt

Der Unterhaltstitel – mit welchem obigen Verfahren er auch erlangt sein mag - macht es, wenn der Zahlungspflichtige aus wirtschaftlichen Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage ist, die Zahlungen zu leisten, dem Unterhaltsberechtigten möglich, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Der Antragssteller muss, unter Vorlage des vom Gericht ausgestellten Unterhaltstitels, den Vorschuss bei Jobcenter beziehungsweise Jugendamt beantragen. Diese Institutionen werden dann, auf Grundlage der im Titel niedergeschriebenen Unterhaltsansprüche, für den Antragsteller finanzielle Mittel bereitstellen. Der zur Unterhaltszahlung Verpflichtete wird dann, sobald seine wirtschaftliche Situation sich wieder gebessert hat, diesen Vorschuss an die Ämter zurückzahlen müssen.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Den Unterhalt rückwirkend zu beanspruchen, will heißen, seinen Anspruch zu einem früheren Zeitpunkt einzufordern, ist lediglich in Ausnahmefällen möglich:

  1. Der Unterhaltspflichtige wurde aufgefordert, Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu erteilen (§ 1613 I BGB);
  2. Der Unterhaltspflichtige befindet sich in Verzug durch Mahnung oder Fristablauf;
  3. Bei einer Klage ab deren Rechtshängigkeit, d.h. Zustellung beim Unterhaltspflichtigen;
  4. Wenn ein älterer Titel wie ein Urteil, Beschluss, notarieller Vergleich besteht.

In vor allem diesen Beispielen ist es möglich den Unterhalt als Ex-Partner rückwirkend zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltend zu machen.

Fachanwalt.de-Tipp: Der Ex-Partner sollte möglichst früh am Anfang der Trennung zur Auskunft über sein Einkommen und Vermögen aufgefordert werden, weil ab dem Zeitpunkt Unterhaltszahlungen beansprucht werden können.

Kindesunterhalt rückwirkend einfordern

Rückwirkende Unterhaltsforderungen sind grundsätzlich nicht möglich. Geht es jedoch um Kindesunterhalt, ist eine Einforderung des Betrages, der dem minderjährigen oder auch dem privilegierten Volljährigen zusteht, dennoch in bestimmten Fallkonstellationen möglich, auch dann, wenn es sich um eine Summe handelt, die bereits vor der entsprechenden Antragstellung fällig war.  Auch beim Kindesunterhalt gilt also der § 1613 BGB (Unterhalt für die Vergangenheit) mit den eng begrenzten Ausnahmen wie Sonderbedarf, rechtliche und tatsächliche Hindernisse bei der Geltendmachung sowie Mindestbedarf.

Es ist also durchaus möglich, den Kindesunterhalt rückwirkend einzufordern. Dazu muss jedoch ein Rechtsanwalt beauftragt werden, denn nur ein Jurist kann Anträge vor Gericht einreichen. Dieser hat dabei auch die Möglichkeit, Zinsen auf den geschuldeten Betrag zu erheben.

Fachanwalt.de-Tipp: Kindesunterhalt kann in bestimmten Fällen (z.B. Sonderbedarf) auch rückwirkend, ab dem Tag des Beginns der Trennungszeit eingefordert werden, selbst wenn der entsprechende Antrag erst später eingereicht wurde.

Verjährung von Unterhaltsansprüchen

Auch Unterhaltsansprüche sind von der Antragstellung her an eine Frist gebunden. Dies gilt allerdings nicht für Kindesunterhalt. Ist das Kind dagegen, auch privilegiert volljährig, wird der Anspruch regelmäßig nach drei Jahren verjähren. Die Forderungen aus der Zeit vor dem Antrag sind dann in aller Regel unwiderruflich verloren.

Verfahrenskostenhilfe / Beratungshilfe

Besteht, was ausgesprochen häufig der Fall sein wird, keine Möglichkeit, die Kosten für den Antrag vor Gericht und für den Rechtsanwalt zu bezahlen, kann die Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Das bedeutet, dass der Staat für Rechtsanwaltskosten sowie für die Gerichtskosten aufkommt, ohne dass der Antragsteller diese Kosten zurückzahlen muss. Wohl aber werden sie aller Wahrscheinlichkeit nach dem Zahlungspflichtigen zur Last gelegt.  

Außergerichtlich gibt es die sog. Beratungshilfe für Rechtsberatungen beim Rechtsanwalt.

FAQ zu Unterhalt einklagen (auch rückwirkend)

Was bedeutet es, Unterhalt einzuklagen?

Unterhalt einzuklagen bedeutet, dass eine Person rechtliche Schritte einleitet, um von einer anderen Person den Unterhalt (z.B. Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt) zu erhalten, auf den sie einen gesetzlichen Anspruch hat. Wenn eine Person den Unterhalt nicht freiwillig zahlt, kann der Anspruchsberechtigte gezwungen sein, den Unterhalt einzuklagen.

Wann ist es notwendig, Unterhalt einzuklagen?

Es ist notwendig, Unterhalt einzuklagen, wenn eine Person, die zum Unterhalt verpflichtet ist, diesen nicht freiwillig zahlt. In der Regel sollte zunächst versucht werden, den Unterhalt auf anderem Wege (z.B. außergerichtlich oder mit Hilfe eines Anwalts) einzufordern. Wenn dies nicht erfolgreich ist, kann der Anspruchsberechtigte den Unterhalt einklagen lassen.

Wer kann Unterhalt einklagen?

Der Anspruchsberechtigte (z.B. das Kind oder der Ehepartner) oder derjenige, der das Kind oder den Ehepartner unterstützt (z.B. das Jugendamt oder das Sozialamt), können den Unterhalt einklagen.

Welches Gericht ist zuständig, um Unterhalt einzuklagen?

Zuständig ist das Familiengericht. Wenn der Anspruch auf Unterhalt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaft resultiert, ist das Familiengericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes zuständig. Wenn der Anspruch auf Unterhalt aus einer Eltern-Kind-Beziehung resultiert, ist das Familiengericht am Wohnsitz des Kindes zuständig.

Wie kann man Unterhalt einklagen?

Um Unterhalt einzuklagen, muss eine Klage beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dabei ist es empfehlenswert, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr komplex sein können. In der Klage müssen die Anspruchsberechtigung und der Anspruch auf Unterhalt detailliert dargelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Unterhalt und Kindesunterhalt?

Unterhalt bezieht sich auf alle Zahlungen, die von einer Person an eine andere Person geleistet werden, um deren Lebensunterhalt zu sichern. Kindesunterhalt ist eine spezielle Form des Unterhalts, der von einem Elternteil für das Kind gezahlt wird, um dessen Bedarf an Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung und Freizeitgestaltung zu decken.

Was bedeutet "Unterhalt rückwirkend einklagen"?

Unterhaltspflichtige haben eine regelmäßige Unterhaltszahlung an ihre unterhaltsberechtigten Kinder oder Ehepartner zu leisten. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch vorkommen, dass die Zahlungen nicht rechtzeitig oder gar nicht geleistet werden. In diesem Fall kann der Unterhalt rückwirkend eingeklagt werden. Das bedeutet, dass der Unterhaltsberechtigte die ausstehenden Zahlungen auch für die Vergangenheit einfordern kann.

Wie lange kann man Unterhalt rückwirkend einklagen?

Die Frist für eine rückwirkende Unterhaltsklage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Alter des Kindes oder der Dauer der Unterhaltsverpflichtung. Im Allgemeinen kann eine rückwirkende Klage auf Unterhalt bis zu drei Jahre rückwirkend erfolgen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise wenn der Unterhaltspflichtige seine Einkommensverhältnisse vorsätzlich verschwiegen hat oder wenn ein minderjähriges Kind von einem Elternteil vertreten wird. In diesen Fällen ist eine rückwirkende Klage auch über den Zeitraum von drei Jahren hinaus möglich.

Was muss man tun, um Unterhalt rückwirkend einzuklagen?

Um Unterhalt rückwirkend einzuklagen, muss der Unterhaltsberechtigte eine entsprechende Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Hierfür ist in der Regel ein Anwalt erforderlich. Es ist wichtig, sämtliche Unterlagen vorzulegen, die den Anspruch auf rückwirkenden Unterhalt belegen, wie beispielsweise Kontoauszüge, Einkommensnachweise und Unterhaltsvereinbarungen.

Welche Auswirkungen hat eine rückwirkende Unterhaltsklage auf den Unterhaltspflichtigen?

Eine rückwirkende Unterhaltsklage kann für den Unterhaltspflichtigen erhebliche finanzielle Folgen haben. Er muss nicht nur die ausstehenden Zahlungen nachzahlen, sondern auch Zinsen und möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Je nach Höhe der nachzuzahlenden Beträge können die Kosten erheblich sein.

Welche Voraussetzungen müssen für eine rückwirkende Unterhaltsklage erfüllt sein?

Für eine rückwirkende Unterhaltsklage müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss beispielsweise eine Unterhaltsverpflichtung bestehen und der Unterhaltspflichtige muss zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig sein. Zudem müssen alle Ansprüche auf Unterhalt innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden.

Wie kann man sich vor einer rückwirkenden Unterhaltsklage schützen?

Um sich vor einer rückwirkenden Unterhaltsklage zu schützen, ist es wichtig, seine Unterhaltspflichten stets pünktlich und vollständig zu erfüllen. Auch regelmäßige Überprüfungen der eigenen finanziellen Verhältnisse können helfen, mögliche Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Zudem kann es sinnvoll sein, eine verbindliche Vereinbarung über den Unterhalt mit dem Unterhaltsberechtigten zu treffen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Welche Rolle spielt ein Anwalt bei einer rückwirkenden Unterhaltsklage?

Ein Anwalt (hier Fachanwalt für Familienrecht) ist bei einer rückwirkenden Unterhaltsklage unbedingt erforderlich. Er berät den Unterhaltsberechtigten in rechtlichen Fragen und unterstützt bei der Klageerhebung und der Beweissicherung. Zudem vertritt er den Unterhaltsberechtigten vor Gericht und setzt dessen Interessen durch.


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