Zugewinnausgleich bei Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft & Gütertrennung

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 4. September 2023

Zugewinnausgleich (© Stefan Yang / stock.adobe.com)
Zugewinnausgleich (© Stefan Yang / stock.adobe.com)
Der Zugewinnausgleich ist ein wichtiger Bestandteil des Scheidungsrechts in Deutschland. Er dient dazu, den in der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenszuwachs gerecht aufzuteilen. Dabei wird der Zugewinn jedes Ehegatten berechnet, indem das Anfangsvermögen vom Endvermögen abgezogen wird. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn hat die Hälfte des Betrags an den anderen Ehegatten auszugleichen.

Güterstand in der Ehe und Zugewinnausgleich bei Scheidung

Bei einer Heirat treten die Eheleute gewöhnlich in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Dies bedeutet eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse. Neben diesem gesetzlichen Güterstand gibt es auch noch zwei andere Formen des Güterstands. Das ist einmal die Gütergemeinschaft und zum zweiten die Gütertrennung.

Der Güterstand bestimmt, wie bei einer Scheidung die Aufteilung des Vermögens erfolgt

Bei einer Scheidung wird sich auf jeden Fall die Frage nach der Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten oder vorhandenen Vermögens stellen.

Gerade derjenige, der unter Umständen das Vermögen eingebracht hat, wird sich fragen, wie viel davon dem Ehepartner zusteht. Dabei wird bei der Ehescheidung immer der Güterstand der Eheparteien ausschlaggebend sein. Der Güterstand beschreibt die Verhältnisse der Vermögen der Ehepartner untereinander. Damit ist gemeint, welchem der Eheparteien welche Rechte an dem entweder in die Ehe mit eingebrachten oder auch während der Zeit, welche die Ehe andauerte, erwirtschafteten Vermögen zustehen.

Zum Vermögen gehören alle geldwerten Rechte, die Forderungen und geldwerten Rechtsverhältnisse. Es gilt zu klären, wer die Verwaltung des Vermögens übernimmt, wer unter Umständen für bestehende Schulden haften muss.

Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung

Der Güterstand der Gütertrennung bedeutet, dass die Besitztümer, die in die Beziehung, die Ehe mit eingebracht wurden, weiter im Besitz des jeweiligen Partners belieben. Ganz egal, um was es geht, ob eine Immobilie, die Möbel, der PKW oder sonstige Finanzen und Vermögenswerte. Auch der Zugewinnausgleich wird bei dem Ehescheidungsverfahren entfallen. Es müssen jedoch eventuell vor Gericht Versorgungsausgleich und Teilung des Hausrates geklärt werden.

Heiraten zwei Personen, werden sie sich gesetzlicher Weise regelmäßig im Güterstand der Zugewinngemeinschaft befinden. Das bedeutet eine Form der Gütertrennung. Das Vermögen des Einzelnen wird nicht zum gemeinsamen Vermögen, der Ehepartner besitzt kein Miteigentumsrecht an den Besitzgütern des anderen. Im Scheidungsverfahren wird jedoch der Zugewinnausgleich durchgeführt. Das hat weitreichende Folgen für die einzelnen Vermögen.

Nur noch eher selten werden Eheleute die Gütergemeinschaft beantragen. In einer Gütergemeinschaft sind alle Vermögenswerte gemeinsames Eigentum der beiden Ehegatten. Findet dann die Scheidung statt, wird das Vermögen zwischen den beiden Parteien in aller Regel aufgeteilt.

Fachanwalt.de-Tipp: Wenn ein anderer als der gesetzliche Güterstand, sprich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, in der Ehe gewünscht wird, hat dies in einem Dokument, einer vertraglichen Vereinbarung niedergelegt zu werden. Nur dann wird die Art des entsprechenden Wahlgüterstandes wirksam werden.

Schulden aus der gemeinsamen Ehe in der Scheidung

Immer wird im Familienrecht ganz grundsätzlich zwischen den  Schulden unterschieden, die aus einem gemeinsamen Entschluss gemacht wurden, also gemeinsame Schulden, und auf der anderen Seite den Schulden, die ein Ehegatte alleine für sich gemacht hat. Ausschlaggebend sind selbstverständlich regelmäßig Vertragsdokumente. Gemeinsame Schulden definieren sich also als die Verbindlichkeiten, für die sich beide Eheparteien schriftlich haftbar erklärten, sich somit zu Schuldnern erklärten. Dies wird immer nur mit beider Unterschrift der Fall sein.

Das können nun zusammen unterschriebene Kreditverträge mit Banken beispielsweise für eine neue Kücheneinrichtung oder ein Kraftfahrzeug, den gemeinsamen Bau eines Hauses oder auch Ratenverträge mit Versandhäusern sein. Eine gemeinsame Verbindlichkeit stellen auch die Mietschulden dar. Dabei ist die Unterschrift auf dem Mietvertrag von Bedeutung. Immer ist also die Beurkundung von großer Wichtigkeit. Wenn beide Seiten eine Unterschrift geleistet haben, sind sie auch gemeinsam in der Verpflichtung. Das gilt für den Mietvertrag genauso wie für Kredite. Auch Schulden auf dem gemeinsamen Girokonto sind gemeinsame Verbindlichkeiten. Ohne Unterschrift also bleiben die Verbindlichkeiten „Eigentum“ desjenigen, der die Unterschrift geleistet hat. 

Fachanwalt.de-Tipp: Es existieren im Übrigen durchaus Verträge, in denen beide Eheparteien als Vertragspartner gelten, obwohl nur eine Partei wirklich signiert hat. Dies sind beispielsweise Hausratsversicherungen, Festnetzverträge und auch Stromverträge. Das Gericht wird immer einen fairen Ausgleich der zu verteilenden Schuldenlasten suchen. In aller Regel werden die Verbindlichkeiten jeweils zu 50 Prozent von beiden Eheparteien getragen werden.

FAQ zu Thema Zugewinnausgleich

Fragen an einen Anwalt (© Gina Sanders / stock.adobe.com)
Fragen an einen Anwalt (© Gina Sanders / stock.adobe.com)
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Zugewinnausgleich:

Was ist der Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist ein Vermögensausgleich, der bei der Scheidung einer Ehe durchgeführt wird. Das Ziel ist es, den während der Ehezeit erworbenen Zugewinn zwischen den Ehepartnern auszugleichen.

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Der Zugewinnausgleich wird durch die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen der Ehegatten berechnet. Jeder Ehepartner hat seinen eigenen Zugewinn, und es wird der höhere Zugewinn ausgeglichen. Der Zugewinn eines Ehepartners ist der Betrag, um den sein Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt.

Was gilt als Anfangsvermögen?

Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das ein Ehepartner am Stichtag der Eheschließung besitzt. Es umfasst insbesondere das Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, sowie Erbschaften oder Schenkungen, die während der Ehezeit erhalten wurden.

Was ist das Endvermögen?

Das Endvermögen ist das Vermögen, das ein Ehepartner am Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags besitzt. Es umfasst alle Vermögensgegenstände, die während der Ehe erworben wurden, einschließlich Erbschaften oder Schenkungen, sofern diese nicht ausdrücklich als ausschließliches Eigentum eines Ehepartners deklariert wurden.

Was ist der Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichs?

Der Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht wird.

Was passiert, wenn ein Ehegatte während der Ehe Schulden gemacht hat?

Schulden, die während der Ehezeit entstanden sind, werden bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs berücksichtigt und vom Endvermögen abgezogen.

Was passiert mit Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde?

Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, zählt zum Anfangsvermögen und wird bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht berücksichtigt.

Kann der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden?

Ja, der Zugewinnausgleich kann durch einen Ehevertrag ausgeschlossen oder modifiziert werden. Allerdings muss dieser Ehevertrag notariell beurkundet werden und bestimmte Formvorschriften erfüllen, um wirksam zu sein.

Was passiert, wenn ein Ehegatte das Anfangsvermögen nicht nachweisen kann?

Kann ein Ehepartner das Anfangsvermögen nicht nachweisen, wird es pauschal auf 0 Euro festgelegt.

Wie können Ehegatten den Zugewinnausgleich regeln?

Ehegatten können den Zugewinnausgleich durch einen Ehevertrag oder durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Hier können die Ehepartner die Höhe des Zugewinnausgleichs oder auch einen vollständigen Ausschluss des Ausgleichs vereinbaren. Es ist allerdings wichtig, dass der Ehevertrag oder die Scheidungsfolgenvereinbarung bestimmte Formvorschriften erfüllt und auch inhaltlich wirksam ist.

Welche Rolle spielen Schenkungen während der Ehe?

Schenkungen, die während der Ehezeit erfolgen, können in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einbezogen werden, sofern sie nicht ausdrücklich als ausschließliches Eigentum eines Ehepartners deklariert wurden. Das heißt, dass Schenkungen, die während der Ehezeit gemacht wurden und nicht als ausschließliches Eigentum eines Ehepartners deklariert wurden, beim Endvermögen berücksichtigt werden.

Wie wird das Vermögen bewertet?

Das Vermögen wird zum Zeitpunkt des Stichtags bewertet. Bei beweglichen Sachen wie Aktien oder Kunstwerken kann der Wert zum Beispiel über den Börsenkurs oder über ein Sachverständigengutachten ermittelt werden. Bei Immobilien wird in der Regel der Verkehrswert zum Stichtag ermittelt.

Was passiert mit dem gemeinsamen Familienhaus?

Das gemeinsame Familienhaus wird grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. In der Regel wird es einem Ehegatten zugesprochen, der das Haus behalten möchte, während der andere Ehegatte durch den Zugewinnausgleich ausgeglichen wird. Alternativ kann das Familienhaus auch verkauft werden und der Erlös wird zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Es ist jedoch auch möglich, dass beide Ehegatten das Familienhaus gemeinsam behalten, wenn sie dies vereinbaren können. Dabei müssen jedoch die Kosten für den Unterhalt des Hauses und mögliche Wertsteigerungen berücksichtigt werden.

Welcher Anwalt kann mir weiterhelfen?

Ein Fachanwalt für Familienrecht ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Fragen zum Zugewinnausgleich geht. Er ist auf das Familienrecht spezialisiert und verfügt über fundierte Kenntnisse in Bezug auf den Zugewinnausgleich und die damit verbundenen rechtlichen Fragen.

Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen in vielen Bereichen helfen, zum Beispiel:

  • Beratung zur Berechnung des Zugewinnausgleichs
  • Unterstützung bei der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens
  • Hilfe bei der Bewertung des Vermögens
  • Beratung zur Regelung des Zugewinnausgleichs durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Vertretung vor Gericht bei Streitigkeiten zum Zugewinnausgleich

Ein Fachanwalt kann Ihnen auch helfen, wenn es darum geht, Schulden oder Schenkungen während der Ehe zu berücksichtigen oder wenn es Schwierigkeiten gibt, das Anfangsvermögen nachzuweisen.

 


Noch keine Bewertungen vorhanden




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Scheidung“


Alle Infos zu Scheidung & Trennung!
Die wichtigsten Fragen zu Scheidung & Trennung!

  • Ablauf und Kosten einer Scheidung?
  • Wichtige Infos zu Unterhalt, Sorgerecht usw.!
  • Kostenlos als PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download