Schwerbehinderung am Arbeitsplatz - Hilfen und Zuschüsse für Arbeitgeber& Arbeitnehmer

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 29. Januar 2024

Zuschüsse und Hilfen (© magele-picture / fotolia.com)
Zuschüsse und Hilfen (© magele-picture / fotolia.com)
Zur Sicherung des Arbeitsplatzes besteht die Möglichkeit seitens des schwerbehinderten Arbeitnehmers, verschiedene persönliche Hilfen und finanzielle Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Finanzielle Hilfen für behinderte Menschen

Dazu zählen folgende finanzielle Hilfen an schwerbehinderte Menschen:

  • Kostenübernahme für technische Arbeitshilfen
  • Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
  • Hilfe zur Beschaffung von behindertengerechtem Wohnraum und die damit verbundene Anpassung und Ausstattung an behinderungsbedingte Bedürfnisse, Umzug in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung
  • Leistungen zum Erwerb eines Führerscheins, zum Autokauf und der damit verbundenen behinderungsgerechten Ausstattung
  • Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Hilfe zur Erhaltung der Arbeitskraft
  • Hilfe in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen
  • Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz

Gewährung von finanzielle Hilfen auch bei Gleichstellung

Diese finanziellen Hilfen an schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben können zudem auch Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 erhalten, sofern sie den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden sind.

Diese Möglichkeit besteht regelmäßig immer dann, sofern infolge der Behinderung ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann. In diesem Zusammenhang bietet die Agentur für Arbeit Informationen über die Gleichstellung an, wobei diese gleichzeitig darüber entscheidet.

Fachanwalt.de-Tipp: Zudem sind besondere Förderleistungen zur Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen durch die Agentur für Arbeit möglich.

Arbeitgeber können Förderungsleistungen in Anspruch nehmen

Auch Arbeitgeber von schwerbehinderten Menschen können in vielen Fällen Förderleistungen in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit steht auch kleinen Unternehmen, die nicht der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen unterliegen, offen. Dabei richtet sich die Bewilligung finanzieller Leistungen in der Regel nach den Umständen des Einzelfalles. Die Voraussetzungen für die Förderung werden durch Fachkräfte der Integrationsämter, der Agenturen für Arbeit o.a. Rehabilitationsträger (z.B. gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung) geprüft.

Gewährung der finanziellen Förderung erfolgt bei Einstellung oder Ausbildung

Die entsprechende finanzielle Förderung erhält der Arbeitgeber bei Einstellung oder Ausbildung.

In diesem Zusammenhang können Arbeitgeber Zuschüsse oder Darlehen erhalten, sofern

  • die Bereitstellung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen erfolgt
  • die behindertengerechte Umgestaltung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen erfolgt
  • eine besondere Betreuung von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz erfolgt
  • diese im Bereich der Prävention bei der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements tätig werden (hier als Prämie oder Bonus)

FAQ zu Rechte am Arbeitsplatz für Schwerbehinderte

Was bedeutet "schwerbehindert"?

Der Begriff "schwerbehindert" bezieht sich auf Menschen mit einer anerkannten Behinderung, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Dieser Grad wird durch das Versorgungsamt festgelegt und basiert auf dem Grad der Beeinträchtigung.

Welche Rechte haben schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz?

Die Rechte schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz sind gesetzlich festgelegt und umfassen unter anderem:

  • Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Personen können nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Der Arbeitgeber benötigt für eine Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes.
  • Ausgleichsabgabe: Arbeitgeber mit einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten sind verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, wenn sie keine ausreichende Anzahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
  • Behindertengerechter Arbeitsplatz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz den individuellen Bedürfnissen des schwerbehinderten Mitarbeiters anzupassen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
  • Teilhabe am Arbeitsleben: Schwerbehinderte Menschen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.
  • Berufliche Rehabilitation: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation anzubieten, um die Arbeitsfähigkeit und berufliche Entwicklung des schwerbehinderten Mitarbeiters zu unterstützen.

Welche Maßnahmen kann ein Arbeitgeber ergreifen, um die Rechte schwerbehinderter Menschen zu erfüllen?

Der Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, die Rechte schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz zu erfüllen, darunter:

  • Barrierefreiheit: Der Arbeitsplatz sollte barrierefrei gestaltet sein, um den Zugang und die Mobilität für schwerbehinderte Mitarbeiter zu erleichtern.
  • Technische Unterstützung: Der Arbeitgeber kann technische Hilfsmittel und Anpassungen bereitstellen, um die Arbeitsfähigkeit der schwerbehinderten Mitarbeiter zu unterstützen, z. B. Bildschirmlesegeräte oder ergonomische Arbeitsgeräte.
  • Flexible Arbeitszeiten: Durch flexible Arbeitszeitmodelle können sich schwerbehinderte Mitarbeiter besser an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen, zum Beispiel durch Gleitzeit oder Teilzeitarbeit.

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