Kostenhilfe beim Fachanwalt - Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe & Rechtsschutz

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 8. November 2023

Haben Sie kein oder nur ein geringes Einkommen, so kann der Gedanke an Rechtsanwaltskosten schon Bauchschmerzen verursachen. Der Mangel an Geld darf allerdings in einem Rechtsstaat kein Grund sein, auf die Vertretung seiner Interessen und die Wahrung seiner Rechte verzichten zu müssen. Sie können daher bei dem zuständigen Gericht eine Kostenbeihilfe beantragen. Je nachdem, um welche Art der Auseinandersetzung es sich handelt, können Sie

  • Beratungshilfe bei außergerichtlichen Rechtsfragen

oder

  • Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Auseinandersetzungen beantragen.
Fachanwalt.de-Tipp:
Sie müssen sich nicht schämen und Sie sind kein Bittsteller, wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen. Sie stehen Ihnen in einem Rechtsstaat zu, und Sie können sie bedenkenlos in Anspruch nehmen.

Prozesskostenhilfe beantragen - Voraussetzungen

Kosten (© downer / fotolia.com)
Kosten (© downer / fotolia.com)
Haben Sie keinerlei oder nur ein geringes eigenes Einkommen, können Sie Beihilfen beantragen. So wird garantiert, dass eine anwaltliche Vertretung kein Privileg der finanziell Bessergestellten wird, sondern dass sich jeder Bürger bei Bedarf anwaltlich vertreten lassen kann und das keinem Bürger der Zugang zu den Gerichten verwehrt bleibt. Allerdings bedarf es bei der Beantragung einiger Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Das eigene Einkommen und Vermögen reicht nicht aus, um selbst einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren zu bezahlen
    Hier gibt es gewisse Freibeträge, die nicht überschritten werden dürfen. Liegen Sie unter den Sätzen, kann die Beihilfe gewährt werden.
  • Das angestrebte Verfahren muss Aussicht auf Erfolg haben
    Möchten Sie selbst ein Verfahren anstrengen und eine Klage erheben lassen, werden zunächst die Erfolgsaussichten geprüft. Hat Ihre Klage wenig oder keine Aussicht auf Erfolg, wird keine Prozesskostenbeihilfe gezahlt. Das betrifft jedoch nur den Fall, dass Sie selbst eine Klage erheben wollen.
  • Sofern es sich um eine mietrechtliche Auseinandersetzung handelt, dürfen Sie nicht Mitglied im Mieterverein sein
    In diesem Fall bekommen Sie die notwendige Unterstützung direkt vom Mieterverein.
  • Sofern es sich um eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung handelt, ist zunächst die Gewerkschaft zuständig, falls Sie dort Mitglied sind.
  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, wird zunächst geprüft, ob diese für die Kosten aufkommt.

Haben Sie also keine andere Möglichkeit, die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder eine gerichtliche Auseinandersetzung aufzubringen, bekommen Sie über die Beratungshilfe oder die Prozesskostenhilfe auf jeden Fall finanziellen Beistand. Je nachdem, wie Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse aussehen, ist es jedoch möglich, dass Sie die gewährten Hilfen in kleinen Raten zurückzahlen müssen.

Ein Sonderfall besteht, wenn Sie in einem Strafprozess als Beklagter oder Angeklagter auftreten müssen. In diesem Fall können Sie keine Prozesskostenhilfe beantragen, aber es wird Ihnen ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, wenn Sie das wünschen und sich selbst keinen Verteidiger leisten können. In manchen Fällen kann der Pflichtverteidiger sogar gegen den Willen des Angeklagten beigeordnet werden.

Die Vergütung der Rechtsanwälte fällt bei der Gewährung von Beratungsbeihilfe oder Prozesskostenbeihilfe anders aus und wird nach Pauschalbeträgen oder geringer abgerechnet. Sprechen Sie daher im Vorfeld offen mit dem Fachanwalt und sagen Sie ihm, dass Sie die Leistungen über Beratungsbeihilfe oder Prozesskostenbeihilfe abrechnen möchten.

Fachanwalt.de-Tipp:
Alle Rechtsanwälte sind gesetzlich dazu verpflichtet, Beratungen und Vertretungen die über Beratungsbeihilfe und Prozesskostenbeihilfe abgerechnet werden, zu übernehmen, sofern nicht im Einzelfall wichtige Gründe dagegensprechen.

Hilft mir die Rechtsschutzversicherung weiter?

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so sollten Sie als erstes prüfen, ob diese die Kosten übernimmt. Ihr Anwalt wird diese Aufgabe auch gerne für Sie übernehmen. Bei Abschluss der Versicherung haben Sie die Möglichkeit, sich die einzelnen Bausteine so zusammenzustellen, dass möglichst viele Kosten getragen werden. Je nachdem ob Sie Mieter oder Hauseigentümer, Arbeitnehmer oder Gewerbetreibender sind, können Sie sich die passenden Bausteine für Ihre Versicherung heraussuchen.

Bevor Sie sich für den Abschluss bei einem Versicherungsanbieter entscheiden, sollten Sie die Leistungen gründlich vergleichen. Achten Sie vor allem darauf, welche Deckungssumme genannt wird, welche Kosten erstattet werden und ob es eine Selbstbeteiligung gibt.

Fachanwalt.de-Tipp:
Beachten Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auf jeden Fall, dass diese in der Regel eine dreimonatige Wartezeit umfasst, bevor sie greift. Schließen Sie die Versicherung daher nicht erst dann ab, wenn es brennt.

FAQ zu Kostenhilfe beim Anwalt

Was ist Kostenhilfe?

Kostenhilfe ist eine staatliche Leistung, die es finanziell bedürftigen Personen ermöglicht, sich vor Gericht vertreten zu lassen, ohne dass sie die Kosten dafür tragen müssen. Die Kostenhilfe kann die Anwaltskosten, Gerichtskosten oder andere mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten abdecken. Auch eine Hilfe für die außergerichtliche Vertretung ist möglich.

Wer hat Anspruch auf Kostenhilfe?

Anspruch auf Kostenhilfe haben Personen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gerichtsverfahrens bzw. die Kosten eines aussergerichtlichen Verfahrens zu tragen. Die genauen Voraussetzungen können je nach Bundesland und Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein.

Wie wird der Anspruch auf Kostenhilfe geprüft?

Die Prüfung des Anspruchs auf Kostenhilfe erfolgt durch das Gericht. In der Regel muss der Antragsteller ein Formular ausfüllen, in dem er seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegt. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Kostenhilfe vorliegen.

Wie lange dauert es, bis über den Antrag auf Kostenhilfe entschieden wird?

Die Dauer des Verfahrens zur Bewilligung von Kostenhilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung des Gerichts. In der Regel dauert es jedoch nur einige Wochen bis über den Antrag entschieden wird.

Wie beantrage ich Kostenhilfe?

Um Kostenhilfe zu beantragen, muss der Antragsteller in der Regel ein Formular ausfüllen, das beim Gericht erhältlich ist. In dem Formular muss der Antragsteller seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und erklären.

Muss ich die Kostenhilfe zurückzahlen?

Ja, in der Regel muss der Antragsteller die Kostenhilfe für einen Gerichtsprozess zurückzahlen, wenn er später über genügend finanzielle Mittel verfügt. Die genauen Bedingungen können je nach Bundesland und Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein.

Was passiert, wenn ich die Kostenhilfe zurückzahlen muss, aber nicht kann?

Wenn der Antragsteller die Kostenhilfe zurückzahlen muss, aber nicht in der Lage ist, die Kosten zurückzuzahlen, kann er einen Antrag auf Ratenzahlung stellen oder einen Antrag auf Erlass der Rückzahlungsverpflichtung stellen. In einigen Fällen kann das Gericht auch auf die Rückzahlung verzichten, wenn dies eine unzumutbare Härte für den Antragsteller darstellen würde.

Was passiert, wenn ich während des Gerichtsverfahrens meine finanzielle Situation verbessert?

Wenn sich die finanzielle Situation des Antragstellers während des Gerichtsverfahrens verbessert, kann dies Auswirkungen auf die Kostenhilfe haben. Der Antragsteller muss das Gericht über die Verbesserung seiner finanziellen Situation informieren und gegebenenfalls eine Nachprüfung des Anspruchs auf Kostenhilfe beantragen.

Welche Unterlagen muss ich dem Gericht vorlegen, um meine finanzielle Situation darzulegen?

Um die finanzielle Situation darzulegen, muss der Antragsteller in der Regel verschiedene Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Nachweise über laufende Ausgaben.

Fachanwalt.de-Tipp: Kostenhilfe ist eine wichtige Leistung, die es finanziell bedürftigen Personen ermöglicht, vor Gericht und auch schon vorgerichtlich ihre Rechte durchzusetzen, ohne sich dabei finanziell zu ruinieren. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Gewährung von Kostenhilfe können je nach Bundesland und Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld genau über die Bedingungen und Möglichkeiten zu informieren.

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