Ist das Autofolieren erlaubt? Was kostet es? Welchen Zweck hat das Folieren?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 13. Februar 2024

Sein Auto zu folieren (auch Car Wrapping genannt) ist eine kostengünstige Alternative zum Neu- bzw. Umlackieren des Fahrzeugs. Beim Auto folieren werden Spezialfolien auf verschiedene Karosserieteile des Fahrzeugs aufgebracht, die von der Qualität her einer vollwertigen Lackierung entsprechen. Mit Autofolien gibt es zudem eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten zur Individualisierung des eigenen Fahrzeugs.

Welche Autofolien gibt es und welchen Zweck haben sie?

car wrap autofolierung logo (© M. artefacti / fotolia.com)
car wrap autofolierung logo (© M. artefacti / fotolia.com)
Bei der Autofolie handelt es sich um besonders widerstandsfähige Spezialfolie, die nicht mit herkömmlichen Folien zu vergleichen ist. Es gibt sie als Klebefolien, die individuell bedruckt werden können, oder als Sprühfolie für einzelne Teile (z. B. Türgriffe, Felgen). Sprühfolien sind in der Regel jedoch nicht so lange haltbar wie Klebefolien, die dehnbar und laminiert sind und sich optimal an die Form des Fahrzeugs anpassen lassen. Bei den Klebefolien wird zwischen bedruckten und durchgefärbten Autofolien unterschieden. Bedruckte Autofolien haben den Nachteil, dass die auf die Folien aufgebrachten Farben durch Umwelteinflüsse (z. B. UV-Strahlen, Regen) schnell verblassen. Demgegenüber haben laminierte und bedruckte Autofolien eine längere Lebensdauer, sind gut vor dem Ausbleichen geschützt sowie reißfest und sehr dehnbar. Getönte Autofolien können unter bestimmten Voraussetzungen für die Autoscheiben verwendet werden, da sie einen hohen UV-Schutz bieten, aber auch vor Glasbruch oder starker Hitzebildung schützen. Autofolien dienen nicht nur der Verschönerung oder Individualisierung eines Fahrzeuges, sondern können auch den Lack vor möglichen Schäden z. B. durch Steinschlag schützen.

Vorteile von Autofolien

Das Folieren des Autos ist nicht nur eine kostengünstige Alternative zum Lackieren. Der Vorgang kann jederzeit auch schnell wieder rückgängig gemacht werden, z. B. wenn eine Autofolie zu Werbezwecken angebracht wurde und die Werbemaßnahme abgelaufen ist. Die Autofolie lässt sich leicht wieder ablösen, ohne irgendwelche Schäden am Lack des Fahrzeugs zu hinterlassen. Eine komplette Folierung des Fahrzeugs hat zudem den Vorteil, dass der ursprüngliche Lack vor Umwelteinflüssen und UV-Strahlen geschützt wird, ohne dass der Lack beschädigt oder dauerhaft überdeckt wird. Dieses wirkt sich auch positiv auf den möglichen Verkauf von älteren Fahrzeugmodellen aus.

Gestaltungsmöglichkeiten mit Autofolien

Da die Gestaltungsmöglichkeiten nahezu unbegrenzt sind, können Autofolien auf fast allen glatten Oberflächen am Fahrzeug angebracht werden. Ausgenommen sind jedoch die Nummernschilder, die Scheinwerferabdeckungen sowie die Glasflächen des Fahrzeugs. Im Innenraumbereich (z. B. Armaturen, Türinnenseiten) gibt es ebenfalls zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, wobei der Montageaufwand unter Umständen erheblich sein kann, wenn Einbauten oder Verkleidungen aus- und eingebaut werden müssen. Auch bei der Farbgestaltung der Autofolien gibt es Vorschriften, die zu beachten sind. So dürfen Warn- und Signalfarben oder reflektierende Neonfarben bei normalen Fahrzeugen nicht verwendet werden, da diese alleine Einsatzfahrzeugen (z. B. Feuerwehr, Polizei) vorbehalten sind.

Steinschlagschutzfolie

Diese stabile Spezialfolie soll das Fahrzeug hauptsächlich vor Beulen, Kratzern und anderen leichten Beschädigungen schützen und kann sogar Schäden durch Hagel verringern. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Teilfolierung, da nicht alle Karosserieteile gleichstark von Steinschlagschäden betroffen sind. Sie wird daher vorwiegend auf der Motorhaube, den Kotflügeln oder der Stoßstange angebracht. Eine Steinschlagschutzfolie ist allerdings nicht für Autoscheiben geeignet, da diese (insbesondere Windschutzscheiben) gemäß StVZO von außen nicht mit einer Folie beklebt werden dürfen. Bei einer Missachtung droht nicht nur ein Bußgeld, sondern es kann auch die Fahrzeugnutzung untersagt werden, bis die beanstandete Veränderung entfernt wurde.

Gesetzliche Vorschriften zur Tönung von Autoscheiben

§ 40 Abs. 1 StVO schreibt vor, dass sämtliche Glasscheiben, die das Fahrersichtfeld bestimmen, nicht nur klar, sondern auch lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen. Die Sicht des Fahrers darf somit nicht durch eine dunkle und verzerrende Folie eingeschränkt werden. Deshalb dürfen die vorderen Seitenscheiben sowie die Windschutzscheibe nicht foliert werden, um die Sicherheit der Fahrzeuginsassen sowie der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Das Tönen der Frontscheibe ist in der Regel nicht zulässig (auch keine durchsichtige Folie), da eine mögliche Bildung von Wellen oder Blasen in der Folie die Sicht des Fahrers einschränken könnte. Dieses führt zu einer Beeinflussung der Fahrsicherheit und erhöht die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer.

Wann sind Tönungsfolien zulässig?

Lediglich bei den hinteren Seitenscheiben sowie der Heckscheibe ist eine Folierung zulässig. Das Abdunkeln von Autoscheiben soll in erster Linie dem Sonnenschutz dienen. Die Tönungsfolie kann aber auch als Splitterschutz verwendet werden, da sie splitterndes Glas zusammenhält und so verhindert, dass diese in den Fahrzeuginnenraum gelangen. Bei einigen Fahrzeugen ist bereits werksseitig in der Windschutzscheibe ein sogenannter Tönungsstreifen als Sonnenschutz vorhanden, sodass es nicht erforderlich ist, eine zusätzliche Folie anzubringen. Bei allen anderen Fahrzeugen ist ein Tönungsstreifen mit einer Breite von 10 cm zulässig, wenn eine entsprechende allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) gemäß § 22a StVZO vorliegt und diese durch ein Prüfinstitut (z. B. TÜV) genehmigt bzw. eingetragen wurde. Die Bauartgenehmigung ist erforderlich, um die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug aufrecht zu erhalten. Alle an der Windschutzscheibe befestigten Aufkleber dürfen die Gesamtfläche von 0,1 m² nicht überschreiten und nicht mehr als ¼ der Scheibenfläche darf beklebt sein. Die freie Sicht des Fahrers muss gewährleistet sein.

Was ist beim Folieren von Autoscheiben zu beachten?

Folierung (© ghazii / fotolia.com)
Folierung (© ghazii / fotolia.com)
Die Tönungsfolie darf im Fahrzeug nur von innen an den zulässigen Autoscheiben der B-Säule angebracht werden, die für die uneingeschränkte Sicht des Fahrers nicht von Bedeutung sind. Dabei muss der Mindestabstand zwischen der Folie und der Gummidichtung bzw. Scheibeneinfassung mindestens 1 mm betragen. Ein Verbinden bzw. Verklemmen der Folie mit der Scheibeneinfassung bzw. Gummidichtung ist nicht zulässig. Der Leuchtbereich einer zusätzlichen Bremsleuchte ist freizuhalten und ein zweiter Außenspiegel anzubringen. Von außen muss die ABG-Nummer der Tönungsfolie leicht erkennbar sein. Sofern sich ein Punkteraster (Keramikbeschichtung) auf der Autoscheibe befindet, kann es beim Anbringen der Tönungsfolie zur Bildung von Blasen kommen, wodurch eine vollständige Folienhaftung nicht gewährleistet ist.

Welche Strafen können beim Auto folieren drohen?

Damit die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird, sind bestimmte Vorschriften für das Folieren von Fahrzeugen zu beachten. Bei einer Missachtung dieser Vorschriften ist mit folgenden Strafen zu rechnen:

Verstoß Bußgeld Punkte
Fahren mit eingeschränkter Sicht bei getönten Autoscheiben 10 EUR  
Bauartengenehmigung wurde nicht mitgeführt bzw. vorgelegt 10 EUR  

kein vorschriftsmäßiges ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen

- mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

 

25 EUR

90 EUR

 

 

1

Scheinwerfer mit Folie verdeckt

- andere Verkehrsteilnehmer gefährdet

- mit Sachschaden

20

25

35

 

ohne Betriebserlaubnis gefahren 

- Verkehrssicherheit gefährdet

50 EUR

90

 

1

FAQ zum Auto folieren

Ist es erlaubt, mein Auto komplett zu folieren?

Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, Ihr Auto vollständig zu folieren. Allerdings gibt es einige Aspekte, die zu beachten sind. Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss die Farbe des Autos in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein. Wenn Sie Ihr Auto komplett folieren und sich dadurch die Hauptfarbe des Fahrzeugs ändert, müssen Sie dies also bei der Zulassungsstelle melden und in den Fahrzeugpapieren ändern lassen.

Wichtige Punkte sind:

  • Farbänderung: Eine komplette Folierung, die eine Farbänderung zur Folge hat, muss in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden.
  • Teilfolierung: Bei einer Teilfolierung, die nicht die Hauptfarbe des Fahrzeugs ändert, ist keine Änderung in den Fahrzeugpapieren notwendig.

Beispielsweise, wenn Sie ein ursprünglich blau lackiertes Auto besitzen und es vollständig in Rot folieren lassen, müssen Sie die neue Farbe "Rot" in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen.

Gibt es Beschränkungen bei der Wahl der Folienfarbe?

Ja, es gibt einige Einschränkungen bei der Auswahl der Folienfarbe. Insbesondere sind Farben, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, nicht zulässig. Reflektierende, leuchtende oder stark glänzende Folien, die andere Verkehrsteilnehmer blenden könnten, sind nicht erlaubt.

Wichtige Punkte sind:

  • Reflektierende, leuchtende oder stark glänzende Folien: Solche Folien sind nicht zulässig, da sie andere Verkehrsteilnehmer blenden könnten.
  • Farbveränderung durch Licht: Folien, die ihre Farbe durch Lichteinfall oder Blickwinkel ändern, sind ebenfalls nicht erlaubt.

Ein Beispiel wäre eine Folie, die im Sonnenlicht stark reflektiert und dadurch andere Verkehrsteilnehmer blendet. Solche Folien sind nicht zulässig.

Sind alle Teile des Autos folierbar?

Nein, nicht alle Teile des Autos dürfen foliert werden. Insbesondere dürfen Scheiben und Lichter nicht mit einer undurchsichtigen Folie beklebt werden. Gemäß § 49a StVZO müssen Scheinwerfer und Leuchten bestimmte Lichtverhältnisse erfüllen und dürfen nicht durch Folien beeinträchtigt werden. Darüber hinaus regelt die Fahrzeugglasverordnung (FzgV) die Anforderungen an die Verglasung von Fahrzeugen. Demnach dürfen Front- und Seitenscheiben nur in einem bestimmten Maß getönt werden, und die Windschutzscheibe darf überhaupt nicht getönt werden.

Wichtige Punkte sind:

  • Scheinwerfer und Leuchten: Sie dürfen nicht mit einer undurchsichtigen Folie beklebt werden, da sie bestimmte Lichtverhältnisse erfüllen müssen.
  • Front- und Seitenscheiben: Sie dürfen nur in einem bestimmten Maß getönt werden.
  • Windschutzscheibe: Sie darf überhaupt nicht getönt werden.

Zum Beispiel, wenn Sie planen, die Fenster Ihres Autos zu tönen, müssen Sie sicherstellen, dass die Tönung innerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzen liegt und die Sicht nicht beeinträchtigt wird.


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