Fahren ohne Fahrerlaubnis - Wann macht man sich strafbar? Folgen und Strafen des § 21 StVG

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 19. Dezember 2023

Wer einmal einen Führerschein besitzt, wird sich in aller Regel nur schwerlich daran gewöhnen, kein Kraftfahrzeug mehr führen zu dürfen.  Wer noch keine Fahrerlaubnis besitzt oder ihm diese entzogen wurde, darf kein Fahrzeug im öffentlichen Raum führen. Tut er dies dennoch, macht er sich nach § 21 StVG wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar und muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Fahren ohne Fahrleraubnis - Unterschied zum „Fahren ohne Führerschein“

Fahrverbot (© Sauerlandpics / fotolia.com)
Fahrverbot (© Sauerlandpics / fotolia.com)
Zu unterscheiden ist hier das „Fahren ohne Führerschein“ - hier hat der Fahrzeugführer lediglich vergessen, das Dokument bei sich zu führen, es ist aber grundsätzlich vorhanden und gültig sowie das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Hier hat der Fahrzeugführer nie eine Fahrerlaubnis besessen oder aber sie ist ihm aberkannt worden. Möglich ist eine Bestrafung nach Paragraph 21 Absatz 1 und Absatz 2 StVG. Hier sind Geldbußen und auch Freiheitsstrafen vorgesehen, das Auto kann eingezogen werden. Für das Strafmaß ist im Übrigen durchaus von Interesse, ob der Führerschein noch nie gemacht wurde oder ob der Beschuldigte ihn aufgrund einer gesetzlichen Anordnung verloren hat.

Fahren ohne Fahrerlaubnis - Folgen

Schwarzfahren mit dem PKW oder auch LKW ist beileibe kein Kavaliersdelikt. Während das Fahren ohne Führerschein, wenn man also das Dokument nicht mit sich führt, zumeist mit einem Bußgeld von 10 Euro und keinen weiteren Maßnahmen abgetan ist, die Ausnahme, man wird des Öfteren ohne Schein aufgegriffen, so wird es beim Fahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis richtig ernst. Den Führerschein zu vergessen ist eine Ordnungswidrigkeit. Keine Fahrerlaubnis zu besitzen während man ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, ist eine ausgewachsene Straftat. Zum Tragen kommt hier der Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mit dem Paragraphen 21 Absatz 1 StVG ist bestimmt, dass jedem Fahrzeugführer, der ohne Fahrerlaubnis trotz eine verhängten Verbotes ein Fahrzeug führt, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe droht. Dasselbe gilt im Übrigen für den Halter des betreffenden benutzten Fahrzeuges mit seiner Fahrerlaubnis, wenn er die Fahrt ohne Fahrerlaubnis zugelassen oder gar angeordnet hat. Mit dem Paragraphen 21 Absatz 2 StVG wird die fahrlässige und auch vorsätzliche Handlung mit einer Geldstrafe in Höhe von bis 180 Tagesätzen oder einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe beziffert. Hiervon ist der Halter ganz genauso betroffen. Will heißen, wer zulässt oder anordnet, dass eine Person ohne Erlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, hat mit denselben Strafmaßnahmen zu rechnen, wie der Führer des Fahrzeuges.

Führerschein verlängern lassen

Sollte ein Fahrzeugführer mit einem abgelaufenen Führerschein ertappt werden, will heißen bei PKW wird die 15-Jahresfrist nicht eingehalten, bei Busfahrern und LKW-Fahrern jeweils die 5-Jahresfrist, kann dies unter gewissen Umständen unter den Paragraphen 21 StVG fallen. In der Führerscheinklasse B jedoch zeigt sich der Gesetzgeber nachgiebig, ein abgelaufener Führerschein wird nicht gleichgesetzt mit einem Fahren ohne Führerschein, vor allem wenn das Verfallsdatum noch im Rahmen liegt. Hier wird dann allenfalls ein geringes Bußgeld von 10 Euro fällig, weitere Maßnahmen sind nicht zu befürchten. Wer dagegen meint, er könne mit einem Mokick- oder Rollerführerschein ein Personenkraftfahrzeug bewegen, wird sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach dem Paragraphen 21 StVG strafbar machen.

Kein Führerschein notwendig für Mofa

Jede Person, die vor dem Jahr 1965 geboren ist, kann ohne einen Führerschein Mofa fahren. Lediglich der Versicherungsnachweis und der Personalausweis oder ein Reisepass sind mitzuführen. Alle anderen benötigen eine Prüfbescheinigung. Ohne Führerschein zu lenken sind lediglich E-Bikes und Pedelecs, die aber auch nur dann, wenn ihre Motorleistung entsprechend gering ist.

 

Fahren mit ausländischem Führerschein

Fahren ohne Fahrerlaubnis (© unclesam / fotolia.com)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (© unclesam / fotolia.com)
Wer seinen Wohnsitz fest in Deutschland anmeldet, vorher mit einer ausländischen Fahrerlaubnis unterwegs war, hat diese, nach den geltenden Gesetzesvorschriften innerhalb von 6 Monaten in einen EU-Führerschein umschreiben zu lassen. Hat der Betroffene nicht vor insgesamt länger als 12 Monate in der Bundesrepublik gemeldet zu sein, kann die ausländische Fahrerlaubnis auf Antrag hin für weitere sechs Monate Gültigkeit bekommen. Lässt also ein Fahrer seinen Führerschein nicht in der ordnungsgemäßen Zeit umschreiben, was durchaus unter Umständen dazu führen kann, dass der Führerschein zu Teilen oder Gänze wiederholt werden muss, und die Verkehrsbehörden erfahren davon, ist straffällig des Fahrens ohne Führerschein, wie jetzt das Amtsgericht Bergheim im Falle einer kroatischen Fahrerin urteilte, die vergessen hatte, ihren Schein umzuschreiben und in einen Unfall verwickelt war. Die Justiz gab der Versicherung Recht und diese hatte nichts zu zahlen.

Führerscheintourismus

Der Führerscheintourismus ist in aller Munde – letztlich ein vergebliches Spiel. Was funktioniert ist mit viel Aufwand und erheblichen Kosten unter Umständen der MPU zu entkommen. Wer einen EU-Führerschein erwirbt, während er in der Bundesrepublik eine Sperrfrist laufen hat, diesen bei einer Kontrolle in Deutschland vorzeigt, zeigt ein wertloses Stück Pappe und Plastik vor. Ein Führerschein, der während der Sperrfrist, eines Entzuges der Fahrerlaubnis in Deutschland, im europäischen und außereuropäischen Raum abgelegt wurde, hat in der Bundesrepublik keine Gültigkeit, wenn die Prüfung innerhalb der Sperrfrist lag. Auch wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, bleibt der Führerschein ungültig. Es existiert zwar die Gesetzgebung zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen in der Europäischen Union, doch ein während des Laufs einer in Deutschland strafgerichtlich angeordneten Sperrfrist der Fahrerlaubnis ausgestellter EU-Führerschein sei nicht anzuerkennen. Das Gericht berief sich unter anderem auf  die Präambel der EU – Führerscheinrichtlinie. In dieser heißt es ausdrücklich, "die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern". Diese Rechtsprechung sei mit der des EuGH  nicht in Widerspruch. Wer nach seiner Sperrfrist einen EU-Führerschein im Ausland erwirbt, ein Wohnsitz für wenigstens 6 Monate ist notwendig, sollte keine Probleme haben.

FAQ zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Was bedeutet "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach deutschem Recht?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist es verboten, ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn man nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.

Dies beinhaltet auch Fälle, in denen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde oder sie in einem anderen Land erteilt wurde, das nicht von Deutschland anerkannt wird.

  • Fahrerlaubnis: Die rechtliche Erlaubnis, bestimmte Arten von Fahrzeugen zu führen. Es gibt verschiedene Fahrerlaubnisklassen, die jeweils verschiedene Arten von Fahrzeugen abdecken.
  • Kraftfahrzeug: Ein Fahrzeug, das durch maschinelle Kraft angetrieben wird, wie z.B. Autos, Motorräder, Lastwagen und Busse.

Zum Beispiel, wenn eine Person ohne gültigen Führerschein ein Auto fährt, wäre dies ein Fall von Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Welche Strafen drohen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt und wird gemäß § 21 StVG mit erheblichen Strafen geahndet. Die konkrete Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich der Frage, ob es sich um eine Erst- oder Wiederholungstat handelt.

  • Geldstrafe: In den meisten Fällen wird eine Geldstrafe verhängt. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines einzelnen Tagessatzes ab, die wiederum von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters abhängen.
  • Freiheitsstrafe: In schweren Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
  • Fahrverbot: Zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe kann das Gericht ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängen.

Kann man eine Fahrerlaubnis nachträglich erwerben, um eine Strafe zu vermeiden?

Nein, das nachträgliche Erwerben einer Fahrerlaubnis hat keinen Einfluss auf die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Tatbestand des § 21 StVG ist bereits erfüllt, sobald man ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt.

Ein nachträgliches Erwerben der Fahrerlaubnis kann also nicht dazu führen, dass eine bereits begangene Tat nachträglich legalisiert wird. Zum Beispiel, wenn jemand ohne Führerschein Auto fährt und danach einen Führerschein erwirbt, wird die Straftat dadurch nicht rückwirkend legalisiert.

Der Verstoß gegen § 21 StVG bleibt bestehen.

Gibt es Ausnahmen, bei denen man ohne Fahrerlaubnis fahren darf?

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Pflicht, für das Führen eines Kraftfahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen. Zum Beispiel dürfen in bestimmten Fällen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf öffentlichen Straßen geführt werden, auch wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt.

Diese Ausnahmen sind aber sehr spezifisch und gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Im Zweifelsfall sollte man immer davon ausgehen, dass eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Was passiert, wenn man im Ausland ohne Fahrerlaubnis fährt?

Wenn man im Ausland ohne Fahrerlaubnis fährt, gilt das Recht des jeweiligen Landes. In vielen Ländern ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar. Es ist möglich, dass man auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird, wenn man im Ausland ohne Fahrerlaubnis fährt. Dies hängt jedoch von den genauen Umständen und den geltenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen ab.


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