Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn, innerorts und außerorts - was für Strafen sind zu erwarten?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 15. Januar 2024

Des Deutschen liebstes Kind ist sein Auto. Hier existieren die unterschiedlichsten Typen unter den PKW-Fahrern. Die einen geben sich zufrieden mit weniger PS und sehen auf den Benzinverbrauch. Die anderen legen allerdings viel Wert auf PS und Geschwindigkeit und nutzen dies auch gerne aus. Diese begehen regelmäßig eine Geschwindigkeitsüberschreitung und erhalten demzufolge einen Bußgeldbescheid.

Geschwindigkeitsüberschreitung - Allgemeines

Geschwindigkeitsüberschreitung (© Gudellaphoto / fotolia.com)
Geschwindigkeitsüberschreitung (© Gudellaphoto / fotolia.com)
Der Begriff Geschwindigkeit stellt im Straßenverkehr eine Basisgröße dar. Eine Unmenge an Komponenten sind in Abhängigkeit von ihr zu betrachten. Da sind zu nennen die Unfallgefahr, der Verkehrsfluss, die Fahrzeit, der Verbrauch an Kraftstoff, die Schwere eines eventuellen Unfalles, die Belastung der Umwelt durch Abgase und Lärm, die Belastung der Fahrbahn, die Belastung des Fahrzeugführers.

Die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten spielen beispielsweise bei den Führerscheinklassen eine Rolle. Genauso existieren in der Landwirtschaft Fahrzeuge mit bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten. Kettenfahrzeuge sind beispielsweise aus rein technischen Gründen mit einer Höchstgeschwindigkeit belegt. Dasselbe gilt, weil äquivalent, was beispielsweise den Straßenbelag  genauso aber Achse, Radaufhängung sowie das Radlager des Fahrzeugs angeht und gilt ebenso für das Aufziehen von Schneeketten. Hier gilt eine Geschwindigkeitsobergrenze von 50 km/h. Es existieren also bauartbedingte Höchstgeschwindigkeiten, ein Beispiel sei auch die Bauartgeschwindigkeit.

Genauso gibt es jeweils nationalen Regelungen die zulassungsbedingten Höchstgeschwindigkeiten betreffend. In jedem Land gibt es Höchstgeschwindigkeiten, Mindestgeschwindigkeiten. Jedoch Richtgeschwindigkeiten wird man nur in wenigen der Länder vorfinden. Immer hat der Fahrer seine Geschwindigkeit an die äußeren Umstände anzupassen. Er trägt vollkommene Verantwortung, hat die Pflicht, sein Fahrzeug innerhalb jeder Situation zum Stehen bringen zu können, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, zu verletzten oder Sachen zu beschädigen. Auf Straßen in Deutschland, die wenigstens jeweils zwei Richtungsfahrbahnen aufweisen, gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Auf der Autobahn zwischen Braunschweig und Hannover gibt es, als einzige in der Bundesrepublik, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 140 km/h. Geschwindigkeitsmessungen werden von den Behörden regelmäßig durchgeführt. Polizei oder Kommunen arbeiten mit Radar, Lichtschranken und Lasergeräten, auch kommt die Weg-Zeit-Berechnung zum Einsatz.

Gesetzliche Regelung

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wurde überschritten. Was will das heißen? Auf deutschen Autobahnen ist es möglich, so schnell zu fahren, wie man möchte, solange keine Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt sind. Die empfohlene Richtgeschwindigkeit liegt zwar bei 130 Kilometer die Stunde – doch dies ist lediglich eine Empfehlung. Abgesehen davon, etwa ein Viertel der Autobahnen ist ständig in der Geschwindigkeit limitiert, Straßenerneuerungen, Brückenbau und Autobahnneubau tun ihr Übriges. Wer also auf Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, tut das, weil er nicht auf die Auszeichnung geachtet hat oder sie ihm egal war. Die Vorschriften sind rigide.

Wird ein Fahrzeug nur etliche Meter hinter einem Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt, wird dem Fahrer der Einwand, das Fahrzeug sei innerhalb der Wegstrecke, die ihm bis zu der Radarfalle zur Verfügung stand, nicht auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit abzubremsen gewesen, nichts nützen. Das Gericht wird mit dem Parameter argumentieren, dass ein herkömmliches Fahrzeug bei einem herkömmlichen Bremsvorgang in etwa 300 Meter an Strecke benötigen wird, um von einer Geschwindigkeit von 180 km/h auf eine Geschwindigkeit von 60 km/h herunter zu bremsen. In etwa dasselbe gilt umgedreht, wenn man in einer Geschwindkeitsbegrenzungszone zu früh beschleunigt.

Wird nicht auf einer Autobahn gefahren, gilt, wohlgemerkt außerhalb geschlossener Ortschaften, ein generelles Tempolimit von 100 Stundenkilometer. Innerorts 50 km/h, wenn es sich nicht um eine Tempo-30-Zone oder einen Wohnbereich handelt, wo Schritttempo gilt. Mehr oder weniger geringfügige Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen, bis hin zu einem Bußgeld von 30 Euro, was einer Überschreitung von höchstens 20 km/h entspricht, gehen noch ohne Punkte ab. Wer schneller als 20 km/h über dem Limit kontrolliert wurde, ist mit 70 Euro dabei. Dabei erhält man zudem einen Punkt im Fahrsündenregister in Flensburg. Den gibt es für jeden Bußgeldbescheid, der höher als 60 Euro ist.

Geschwindigkeitsüberschreitung - innerorts / außerorts

Strafzettel Bussgeldbescheid (© stockfotos-mg / fotolia.com)
Strafzettel Bussgeldbescheid (© stockfotos-mg / fotolia.com)
Die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind manches Mal eher harmlos, manches Mal gravierender. Wichtig ist vor allem, ob man den Verstoß innerorts oder außerorts begangen hat.

Bußgeld-Katalog Außerorts

Wer außerhalb einer Ortschaft schneller als 26 km/h schneller war, riskiert, allerdings nur im Wiederholungsfall, bereits einen Monat Fahrverbot. 80 Euro kostet der entsprechende Bußgeldbescheid. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Stadt und auf einer Straße außerhalb von Ortschaften.

Wer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft in eine Radarfalle gerät, dabei nicht schneller als 20 km/h über dem Limit fuhr, kommt in aller Regel mit einem Verwarnungsgeld davon. Eine Übertretung des Limits um 21 bis 40 km/h wird dann schon unangenehm teuer und kostet einen  Punkt in Flensburg. Befindet die Behörde jedoch, dass man Wiederholungstäter ist, will heißen, dies bereits die zweite Gelegenheit in 12 Monaten darstellt, kann ein 1-monatiges Fahrverbot ausgesprochen werden, ist man schneller als 40 km/h über der Grenze unterwegs, braucht es keine Wiederholungstat, der Führerschein ist zwischen 1 und 3 Monaten weg. Der Justiz ist im Übrigen recht egal, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn oder „nur“ auf einer herkömmlichen Straße außerorts passiert ist. Die Strafe wird die gleiche sein.

Überschreitung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

20 €

-

-

11 - 15 km/h

40 €

-

-

16 - 20 km/h

60 €

-

-

21 - 25 km/h

70 €

1

-

26 - 30 km/h

80 €

1

Eventuell 1 Monat

31 - 40 km/h

120 €

1

1 Monat

41 - 50 km/h

160 €

2

1 Monat

51 - 60 km/h

240 €

2

1 Monat

61 - 70 km/h

440 €

2

2 Monate

mehr als 70 km/h

600 €

2

3 Monate

Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsübertretung Innerorts

Auch hier gilt, dass Geschwindigkeitsübertretungen, die die 20 km/h – Marke nicht überschreiten, noch mit einem Verwarnungsgeld abgetan sind. Wer schneller ist, ist bis 30 km/h bereits mit einem Punkt im Zentralregister dabei, der entsprechende Bußgeldbescheid wird 80 bis 100 Euro kosten. Auch hier gilt die Regel vom Wiederholungstäter: wer zweimal erwischt wird, dabei schneller als 25 bis 30 km/h als das Limit fährt, bekommt einen Monat Fahrverbot. Wer noch schneller unterwegs ist, ab 31 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung, kann mit dreistelligen Bußgeldern rechnen, die Punktezahl erhöht sich um das Doppelte. Das Fahrverbot verlängert sich bis auf drei Monate.

Überschreitung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

15 €

-

-

11 - 15 km/h

25 €

-

-

16 - 20 km/h

35 €

-

-

21 - 25 km/h

80 €

1

-

26 - 30 km/h

100 €

1

Eventuell  1 Monat

31 - 40 km/h

160 €

2

1 Monat

41 - 50 km/h

200 €

2

1 Monat

51 - 60 km/h

280 €

2

2 Monate

61 - 70 km/h

480 €

2

3 Monate

mehr als 70 km/h

680 €

2

3 Monate

Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

schnelles Auto (© Ivan Kurmyshov - fotolia.com)
schnelles Auto (© Ivan Kurmyshov - fotolia.com)
In aller Regel wird derjenige, der beim Rasen geblitzt wurde, selten ein Unrechtsbewusstsein empfinden. Pech gehabt. Solange die Geschwindigkeitsüberschreitung lediglich eine Ordnungswidrigkeit bleibt, unter Umständen ein Punkt in der Verkehrssündersammlung in Flensburg auch zu verschmerzen ist – vollkommen in Ordnung. Doch ein Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann auch sehr schnell böse ausarten, dann nämlich, wenn es von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat wird. Die Unterscheidung ist nicht einfach, sicherlich von der individuellen Situation her zu beurteilen. Doch es existieren etliche gesetzliche Grundlagen, die eine Unterscheidung einfacher gestalten. Im Strafgesetzbuch, dem StGB, sind in dem Paragraphen 315c StGB die Verstöße aufgelistet, die ohne weiteres eine Straftat darstellen können, entsprechend rigide Sanktionen nach sich ziehen.

  • Missachtet der Fahrzeuglenker die Vorfahrt.
  • Der Fahrzeugführer bleibt liegen, hält. Das Fahrzeug wird dabei nicht ordnungsgemäß abgesichert und für den restlichen Verkehr gekennzeichnet.
  • Handelt der Fahrzeugführer rücksichtslos und/oder grob verkehrswidrig.
  • Führt ein Fahrzeuglenker ein Fahrzeug, obwohl er sich darüber klar ist, dass seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten durch Alkohol oder Drogen negativ beeinflusst sind.
  • Ist der Fahrzeugführer mit seinem Kraftfahrzeug wesentlich zu schnell an unübersichtlichen Stellen im Allgemeinen, an Straßenkreuzungen, Bahnübergängen, Einmündungen von anderen Straßen.
  • Fährt der Fahrzeugführer beim Überholen falsch.
  • Der Fahrzeugführer wendet auf einer Kraftstraße oder auf einer Autobahn, er fährt rückwärts, er fährt entgegen der Fahrtrichtung, probiert dies zumindest.
  • Führt der Fahrzeuglenker ein Fahrzeug, obwohl er körperlich und geistig dazu nicht in der Lage ist, weil er entsprechende Mängel aufweist.
  • Wenn er das Rechtsfahrgebot an Stellen, die unübersichtlich sind, nicht einhält.

So sind also die schweren Sünden im Straßenverkehrsrecht definiert. Hier ist noch anzumerken, dass teilweise bereits der Versuch, eine entsprechende Aktion durchzuführen, strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches ist, auch geht es um Fahrlässigkeit bei der Verursachung von Gefahren im Straßenverkehr. Entsprechende Vergehen, nach dem Strafgesetzbuch abgehandelt, gehen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer hohen Geldstrafe einher. Handelte es sich also um eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, wird ein Ermittlungsverfahren die Folge sein. Jeder kennt den Satz: „Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet“. Kommt es dann zu einem Verfahren vor Gericht, ist es Sache des Richters, objektiv, informiert und individuell über die Maßregeln zu entscheiden. Ein Strafverfahren im Verkehrsrecht kann durchaus auch mit einer Gefängnisstrafe enden. Eine Geldstrafe wird zumeist mindestens die Summe eines Nettogehaltes des Angeklagten ausmachen, was in etwa dreißig Tagessätzen entspricht. Handelt es sich um eine Straftat, ist in aller Regel davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft den Führerschein einzieht.

Beispiele

Unfallflucht:

Eine Angelegenheit, die vom Gesetz sehr penibel behandelt wird. Fährt man, mit geringem Schaden, ein geparktes Kfz an, wird das ein Verwarnungsgeld von maximal 35 Euro ausmachen. Die Unfallstelle ist jedoch keinesfalls zu verlassen. Zuwiderhandlung kann nicht nur eine gröbere Geldstrafe bedeuten, sondern auch einen Entzug der Fahrerlaubnis, die Streichung des Versicherungsschutzes.

Unfall mit Betäubungsmitteln:

Vielfach ist die Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln die letztliche Ursache eines Unfalles. Nach der heutigen Gesetzgebung wird, wer in einer Kontrolle nur geringfügig mehr als 0,5 Promille Blutalkohol aufweist, mit einer Geldstrafe von 500 Euro bedacht. Außerdem kostet die Alkoholfahrt zwei Punkte im Fahreignungsregister. Wird bei der Angelegenheit dagegen jemand in Gefahr gebracht, passiert vielleicht ein Unfall, summiert sich die Geldstrafe bereits auf 45 Tagessätze. Die Fahrerlaubnis wird von der Behörde für den Zeitraum von sechs Monaten eingezogen. Die Strafen für Vergehen und Unfälle unter Einfluss von illegalen Drogen sind noch wesentlich rigider.

Handy am Steuer:

Handy am Steuer (© twinsterphoto / fotolia.com)
Handy am Steuer (© twinsterphoto / fotolia.com)
Schon der „Short-View“ aufs Display wird mit einer Geldbuße von 60 Euro bestraft, das kostet außerdem automatisch einen Punkt in Flensburg. Werden dabei Verkehrsregeln verletzt, zum Beispiel die Rechts-vor Links Regel oder sonst wie beispielsweise die Vorfahrt missachtet, wird die Ordnungswidrigkeit zur Straftat, der Führerschein ist für sechs Monate weg, die Geldstrafe liegt im Ermessen der Richter.

Tempo-30-Zone:

Wer in einer solchen, verkehrsberuhigten Zone zu schnell fährt, hat schnell viel Ärger am Hals. Wer mit 50 km/h unterwegs ist, zahlt schon 35 Euro. Eine Gefährdung anderer wird nicht nur teuer, kann auch den Führerschein kosten.

Sonderfälle:

Die Gesetzgebung formuliert eine ganze Reihe von Sonderfällen, letztendlich sind alle Maßnahmen möglich, die nur irgendwie zur Verkehrssicherheit beitragen, sei es MPU, lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis, mehrjährige Gefängnisstrafen,  Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie, Einweisung in  Entzugskliniken.

Das Strafmaß hängt also grundsätzlich ab von:

  • Der Frage, ob die Geschwindigkeit innerorts oder außerorts überschritten wurde.
  • Der Frage, ob der Führerscheininhaber sich noch in der Probezeit befindet.
  • Der Frage, ob es in der Vergangenheit zusätzliche Strafen bei spezifischen Verkehrssituationen gegeben hatte.
  • Der Frage, ob bei der Geschwindigkeitsüberschreitung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorgelegen hat.
  • Der Frage, ob der Täter ein Wiederholungstäter ist.

Einflussfaktoren:

Wenn von der Geschwindigkeit gesprochen wird, geht es um einen Basisbegriff aus der Mechanik. Er definiert wie etwas, ein Phänomen, wie beispielsweise eine Welle oder auch ein Körper, feste Materie, in einer bestimmten Zeit von A nach B gelangt. Formuliert wird die Geschwindigkeit mittels der Richtung der Bewegung sowie ihrem Betrag. In der Mathematik nennt man dies eine sogenannte „vektorielle Größe“. Eine Geschwindigkeit wird immer, das ist nur logisch, ein Bezugssystem aufweisen. In aller Regel wird mit dem Begriff „Geschwindigkeit“ der Betrag gemeint sein, der in m/s oder km/h angegeben wird. In der Luftfahrt als auch beim Schiffsverkehr ist der Knoten, "kn"  die übliche Maßeinheit. Die höchst möglichste Geschwindigkeit, so die bisher unangefochtene Ansicht, ist die Lichtgeschwindigkeit. Dies gilt ebenso für die Übertragung von Informationen, es dreht sich darum, wie, wissenschaftlich gesprochen, die Wirkung einer Ursache sich im Raum ausbreiten kann. Im Straßenverkehr sind von großer Relevanz die Begriffe  Bremsweg, der Reaktionsweg, der Anhalteweg und immer damit in unmittelbaren Zusammenhang auch die sogenannte Schrecksekunde.

Reaktionsweg:

Mit Reaktionsweg ist die Strecke gemeint, die, wenn gerade ein Fahrzeug gelenkt wird, man benötigt, um mit Lenkbewegung oder durch das Bremspedal zu reagieren. Also die Zeit, welche das Signal vom Auge bis zur Reaktion des Gehirns und anschließend des Körpers benötigt. Diese Reaktionszeit wird nun, ganz nach Verfassung des Fahrzeugführers, sehr unterschiedlich ausfallen. Der Fachmann redet hier von der sogenannten „kognitiven Verfassung“, die unter anderem vom Hormonspiegel abhängig ist. Man redet von der Schrecksekunde, weil die Wissenschaft festgestellt hat, dass die Reaktionszeit, die im Straßenverkehr herkömmlicherweise aufgewendet wird, etwa eine Sekunde ausmacht. Mit dieser Basis und der gefahrenen Geschwindigkeit nun lässt sich ohne weiteres der Reaktionsweg berechnen. Die Sekunde der Reaktionszeit ist Ursache dafür, dass das Auto, welches reagieren muss, einen längeren Weg zurücklegen muss, als das Vorherfahrende. Wer diese Sekunde in seinem Fahrverhalten nicht einrechnet, könnte sich wenigstens einen Blechschaden einhandeln.

Die Faustformel zur Berechnung des Reaktionsweges ist:

Reaktionsweg = Geschwindigkeit in Stundenkilometern dividiert durch zehn, dann mal drei

Gerade bei jugendlichen Kraftfahrzeugführern, die noch nicht hinreichend mit extremen Bremsmanövern bzw. generell der Konfrontation mit Gefahrensituationen vertraut sind, kommt ein erhebliches Maß an Selbstüberschätzung zum Tragen, nicht nur was die Geschwindigkeit anbelangt, sondern ganz genauso auch, was den letztlichen Halteweg betrifft.

Bremsweg und Anhalteweg

Bremsweg (© Friedberg / fotolia.com)
Bremsweg (© Friedberg / fotolia.com)
Der Begriff Bremsweg bedeutet die Strecke, die von der Initiierung der Bremsung bis zum Stillstand des Fahrzeuges gemessen werden kann. Der Bremsweg ist sozusagen ein mehr als gefährliches Phänomen, denn er steigt überproportional, je schneller ein Fahrzeug sich bewegt. Das kann verheerende Folgen haben. Als Beispiel sei eine Geschwindigkeit von 220 km/h des vorausfahrenden Fahrzeuges angenommen. Der dahinter fahrende Wagen ist 220 km/h schnell. Das würde, bei einer herkömmlichen Bremsung einen Bremsweg von 84 Metern ausmachen, wobei anhand der Formel für den Bremsweg gerechnet wurde:

  Tachowert      Tachowert

-------------- x -------------- = Bremsweg in

       10                   10          Metern

Bei einer Gefahrenbremsung oder Notbremsung wird sich der Bremsweg halbieren, zumindest bei trockener Straße. Dies, die Formel, gilt nicht, wenn das vorfahrende Auto selber bereits eine Notbremsung vollzieht. Außerdem dreht es sich auch um das Gewicht des jeweiligen Fahrzeuges, seine Ladung. Ganz selbstverständlich sind auch die jeweiligen Wetterbedingungen für die Länge des Bremsweges, die Reaktion des Fahrzeuges verantwortlich zu machen. Während bei einer nassen Fahrbahn mit einer Verdoppelung des Bremsweges gerechnet werden muss, verneunfacht sich der Bremsweg bei vereister Fahrbahn. Auch schlechte Sicht ist durchaus ein Grund für eine Verlängerung des Halteweges, denn die Reaktionszeit verlängert sich enorm.

Letztlich die Ursache, der Entscheidungsfaktor über Glück und Unglück, ist der Anhalteweg, der sich aus den oben genannten Faktoren zusammensetzt. Der Halteweg ist die Strecke, die das Fahrzeug in der Zeit noch zurücklegt, bis die geistige und körperliche Reaktion des Fahrers durch zumeist eine Bremsung das Fahrzeug zum Stillstand zwingt. Der Halteweg ist also der Bremsweg zuzüglich des variablen Reaktionsweges.

Die Berechnungsformel für den Halteweg lautet wie folgt:

(Geschwindigkeit in km/h x 3) / 10 + (Tempo in km/h / 10) x (Tempo in km/h / 10)

Brems- und Anhalteweg in Relation zum Tempo:

km/h

Reaktionsweg  (m/sec)

Bremsweg (m)

Anhalteweg (m)

30

8,3

9,0

17,3

35

9,7

12,3

22,0

40

11,1

16,0

27,1

45

12,5

20,3

32,8

50

13,9

25,0

38,9

55

15,3

30,3

45,6

60

16,7

36,0

52,7

70

19,4

49,0

68,4

80

22,2

64

86,2

90

25

81

106

100

28

100

128

120

33

144

177

140

39

196

235

160

44

256

300

180

50

324

374

200

56

400

456

220

61

484

545

Gründe für Geschwindigkeitsbegrenzungen

Geschwindigkeitsbegrenzung (© bluedesign - fotolia.com)
Geschwindigkeitsbegrenzung (© bluedesign - fotolia.com)
Manch einer mag sich schon an die Stirn gelangt haben, wenn er sein Fahrzeug auf einer vollkommen übersichtlichen Strecke einmal mehr auf die beschilderte Geschwindigkeit herunter bremsen musste. Doch Geschwindigkeitsbegrenzungen sind regelmäßig mehr als sinnvoll. Generell gesprochen sind sie gedacht, die Möglichkeit zu reduzieren, dass ein Fahrzeugführer bei schlechter Witterung, schlechten Sichtverhältnissen, weniger guten Straßenverhältnissen nicht die Kontrolle über das von ihm gelenkte Fahrzeug verliert. Voraussetzung ist, dass sich der Kraftfahrzeugführer an die vorgeschriebene Richt- oder Höchstgeschwindigkeit hält. Unter Umständen erweist sich die Straße als schlecht ausgebaut, der Straßenverlauf ist nicht für höhere Geschwindigkeiten als die beschilderte geeignet. Es wird immer um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gehen. Doch auch die Rücksichtnahme auf andere Menschen, Verkehrsteilnehmer, die Umwelt im Natur- und Lärmschutz können Anlass für Tempolimits sein. Autobahnauffahrten sind mit Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgestattet, um der Gefahr von Auffahrunfällen vorzubeugen. Spielende Kinder, Wildwechsel, Ampelanlagen, scharfe Kurven, alles mehr als gute Gründe, die Geschwindigkeit auch rein prophylaktisch zu begrenzen.

Geschwindigkeit zu langsam – Bußgeld

Die sozusagen dunkle Seite des Mondes sind diejenigen, die sich des exzessiv langsamen Fahrens bemühen. Hier kennt auch der Gesetzgeber die Grenzen seiner Geduld. So beschreibt Paragraph 3 Absatz 2 StVO die Vorschrift, dass Kraftfahrzeuge, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt, nicht so langsam geführt werden dürfen, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Z.B. wird ein Autofahrer, der auf einer unübersichtlichen Strecke, auf der eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt ist, mit 40 km/h den nachfolgenden Verkehr behindert, mit einem Bußgeld "bestraft"

Geschwindigkeitsüberschreitung - ist man dann vorbestraft?

Tatsächlich verhält sich die Sache so, dass der Fahrzeugführer, der in einer Gerichtsverhandlung eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen aufgebrummt bekommt, vorbestraft ist. Eine Vorstrafe ist eine ernste Angelegenheit. Wird der Betroffene jedoch zu einer Strafe verurteilt, die unter 90 Tagessätzen beziehungsweise drei Monaten Freiheitsentzug liegt, wenn keine weitere Eintragung vorliegt, wird die Strafe nicht im Führungszeugnis eingetragen werden. Der Betroffene hat aber in jedem Fall eine Eintragung im Bundeszentralregister. Dieses residiert in Bonn mit dem Bundesamt für Justiz, es ist unterteilt in Erziehungsregister und Zentralregister. Die Einträge, die hier zu finden sind, werden mit unterschiedlichen Tilgungsfristen gehandelt.

Lag die Strafe, wie oben beschrieben, unter 90 Tagesätzen, wird die Eintragung nach 5 Jahren gelöscht werden. Gröbere Strafen ziehen Einträge ins Führungszeugnis sowie allgemein längere Löschfristen im Führungszeugnis als auch im Bonner Register nach sich. Allgemein ist zu bemerken, dass die Eintragungen im Führungszeugnis sich wesentlich bürgerfreundlicher geben, auch was die Löschfristen angeht. Doch eine Vorstrafe kann eine Menge Nachteile in privater, finanzieller und beruflicher Hinsicht mit sich bringen.

FAQ zur Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn

Was sind die gesetzlichen Geschwindigkeitslimits auf deutschen Autobahnen?

Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen, die mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung haben, haben in Deutschland in der Regel keine festgelegte Höchstgeschwindigkeit. Jedoch gibt es eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Dies ist kein verbindliches Limit, aber das Überschreiten dieser Geschwindigkeit kann rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Falle eines Unfalls. Dies wird durch § 3 Abs. 3 Nr. 2c StVO geregelt.

Welche Strafen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn?

Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten führen. Die Höhe des Bußgeldes und die Dauer des Fahrverbots hängen davon ab, wie stark die zulässige Geschwindigkeit überschritten wurde. Gemäß § 49 StVO i.V.m. dem BKat gelten beispielsweise folgende Strafen:

  • Überschreitung bis 20 km/h: Bußgeld von 30 Euro
  • Überschreitung um 21-30 km/h: Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Überschreitung um 31-40 km/h: Bußgeld von 120 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot

Wie wirkt sich die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf die Haftung bei einem Unfall aus?

Wenn Sie schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fahren und einen Unfall verursachen, kann dies Auswirkungen auf die Haftungsfrage haben. Selbst wenn der Unfall nicht allein auf die Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen ist, kann Ihnen eine erhöhte Betriebsgefahr und somit eine teilweise Haftung zugewiesen werden, gemäß § 7 StVG. Zum Beispiel: Angenommen, ein anderer Fahrer hat Ihnen die Vorfahrt genommen und es kommt zu einem Unfall. Wenn Sie jedoch über 130 km/h gefahren sind, könnte das Gericht entscheiden, dass Sie eine Mitschuld von 20% am Unfall haben.

Wie wird die Geschwindigkeit gemessen und welche Fehler können dabei auftreten?

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt in der Regel durch Radar-, Laser- oder Lichtschrankenmessungen durch die Polizei oder andere Ordnungsbehörden. Fehler können dabei durch falsche Kalibrierung des Geräts, durch die falsche Handhabung durch den Bediener oder durch andere äußere Einflüsse auftreten. Ein Einspruch gegen das Messergebnis ist möglich und kann durch einen Sachverständigen überprüft werden. Im Zweifel sollte man einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch erheben?

Ja, gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, gemäß § 67 OWiG. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und an die Behörde gerichtet sein, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Nach Einlegung des Einspruchs wird in der Regel ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, in dem über den Einspruch entschieden wird. Es ist ratsam, sich dabei anwaltlich beraten zu lassen.

Was passiert, wenn ich das Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht einhalte?

Die Missachtung eines Fahrverbots kann zu ernsthaften Konsequenzen führen. Dies kann als Straftat gewertet werden und zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen, gemäß § 21 StVG. Außerdem kann dies zur Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister in Flensburg führen.


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