Grünes Kennzeichen - Voraussetzungen für Traktoren / Steuerbefreiung beim Finanzamt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 4. September 2023

grünes Kennzeichen (© Countrypixel / fotolia.com)
grünes Kennzeichen (© Countrypixel / fotolia.com)
Unter den verschiedenen Kennzeichenvarianten findet sich auch das grüne Kennzeichen – auch wenn dieses auf den Straßen eher selten anzutreffen ist. Ein Fahrzeug, das ein solch grünes Kennzeichen vorzuweisen hat, ist aufgrund seiner Nutzungsbestimmungen von der Steuer befreit. Vor allem für wirtschaftliche Zwecke wird dieses genutzt.

Grünes Kennzeichen

Auch wenn dies natürlich für jeden Fahrzeughalter interessant klingt, ist das grüne Kennzeichen selbstverständlich an verschiedene Bedingungen geknüpft.

Der Hauptunterschied des grünen Kennzeichens gegenüber herkömmlichen Nummernschildern liegt ausschließlich in der Farbe. Die Buchstaben und Ziffern sind komplett in Grün gehalten. Ansonsten sind alle weiteren Angaben zu finden, die auch auf anderen Kennzeichen abgebildet sind, darunter das Siegel des Landkreises und die Plakette für die Hauptuntersuchung.

landwirtschaftliche Zwecke

Eine weite Verbreitung findet das grüne Kennzeichen in der Land- aber auch in der Forstwirtschaft. Für die hier genutzten Fahrzeuge muss keine Steuer gezahlt werden, sie sind aber dementsprechend auch an bestimmte und festgelegte Einsatzzwecke gebunden, was die Flexibilität bei der täglichen Nutzung natürlich einschränkt.

Das grüne Kennzeichen kann aber auch für andere Fahrzeuge, abseits der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung ausgestellt werden. Dazu gehören u.a.:

  • Fahrzeuge von Hilfsorganisationen
  • Pferde- oder Bootsanhänger
  • Lkw-Anhänger und -Auflieger
  • LKWs
  • Selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen
  • Stapler
  • Kommunalfahrzeuge (z.B. Reinigungsfahrzeuge)
  • Einige der Fahrzeuge von Schaustellern

Einen genauen Überblick darüber, wann ein Fahrzeug von der Steuer befreit ist, gibt § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Dort kann man nachlesen, ob eventuell auch für das eigene Fahrzeug eine mögliche Steuervergünstigung in Frage kommen kann.

Damit landwirtschaftliche Fahrzeuge das grüne Kennzeichen für sich nutzen können, sind besondere Anforderungen zu erfüllen. Nur einen bewirtschafteten Hof zu betreiben, reicht nicht aus. Was genau für die Ausstellung eines grünen Kennzeichens verlangt wird, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab, üblich ist dabei zumindest stets die Bewirtschaftung von wenigstens zwei Hektar Land.

Ausnahmen

Es lassen sich einige Fahrzeuge finden, die durchaus von der Steuer befreit sind und an denen dennoch kein grünes Kennzeichen angebracht werden darf. Welche Fahrzeuge dies sind, darüber gibt § 9 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung Auskunft:

  • Fahrzeuge von Behörden.
  • Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen.
  • Leichtkrafträder und Kleinkrafträder.
  • Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz sowie Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr eingesetzt wird.
  • Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
  • Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a.
  • Besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Fachanwalt.de-Tipp: Für welches Fahrzeug eine Steuerbefreiung zu bejahen ist oder nicht, entscheidet das Finanzamt und nicht die Zulassungsstelle. Das Finanzamt ist daher auch der richtige Ansprechpartner bei Fragen rund um die Steuerbefreiung für das Fahrzeug.

Erst Steuerbefreiung, dann grünes Kennzeichen

Schild 1914 (© ufotopixl10 / fotolia.com)
Schild 1914 (© ufotopixl10 / fotolia.com)
Ein grünes Kennzeichen führt nicht zur Steuerbefreiung, es wird vielmehr erst dann ausgestellt, wenn nachgewiesen werden kann, dass für das Fahrzeug keine Steuern bezahlt werden müssen. Der Nachweis muss gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde getätigt werden. Als Nachweis dient dabei ein Schriftstück, das beim Finanzamt beantragt werden kann.

Die Steuerfreiheit ergibt sich aus der Zweckbindung! Es kommt also nicht auf den Fahrzeugtyp an, sondern vielmehr, für welche Zwecke das Fahrzeug genutzt wird. Es ist daher auch nicht ausgeschlossen, dass eine Steuerbefreiung und damit auch ein grünes Kennzeichen für einen gewöhnlichen Pkw möglich sind.

Damit der steuerliche Vorteil nicht verloren geht, darf das Fahrzeug fortan nur noch für den jeweiligen Zweck eingesetzt werden, den man gegenüber dem Finanzamt genannt hat.

Wichtig: Man darf sich mit einem Fahrzeug mit grünem Kennzeichen uneingeschränkt bewegen, aber es darf nicht für uneingeschränkt beliebige Fahrten genutzt werden. Es muss stets der Nutzungszweck für die jeweilige Fahrt nachgewiesen werden können.

Wer das Fahrzeug mit grünem Kennzeichen also rechtswidrig dazu nutzt, um damit beispielsweise seine Urlaubsfahrt anzutreten, macht sich strafbar und verstößt gegen das Steuergesetz. Dasselbe gilt, wenn etwa der Pferdeanhänger nicht dazu genutzt wird, das Tier zum nächsten Turnier zu bringen, sondern Möbel für einen Umzug zu transportieren. Durch das grüne Kennzeichen ist für jeden natürlich gut erkennbar, dass es sich hier um ein zweckgebundenes Fahrzeug handelt. Daher sind entsprechende Kontrollen keine Seltenheit. Den Nutzungszweck sollte man daher immer nachweisen können.

Grünes Kennzeichen - Antrag

Zunächst muss einmal die Steuerbefreiung des Fahrzeugs gegeben sein. Für die Beantragung des grünen Kennzeichens wendet man sich dann an die zuständige Zulassungsstelle, wie bei den anderen Nummernschildern auch. Vorlegen können sollte man u.a. folgende Dokumente:

  • Eine Bestätigung der Steuerbefreiung durch das Finanzamt
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Personalausweis / Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Hinzu kommt bei Firmen beispielsweise noch die Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister, bei Vereinen hingegen ein Auszug aus dem Vereinsregister.

Steuerbefreiung

Für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen müssen keine Steuern bezahlt werden. Dies ist jedoch der einzige Unterschied zu anderen Fahrzeugen. Selbstverständlich muss auch bei einem grünen Kennzeichen der gesetzlichen Versicherungspflicht nachgekommen werden. Zudem muss das Fahrzeug auch weiterhin zur Hauptuntersuchung und zur Abgasuntersuchung vorgeführt werden. Entsprechende Nachweise darüber (z.B. über die Hauptuntersuchung) sind in Form einer Plakette auch auf dem grünen Kennzeichen anzubringen.

Wichtig: Für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen muss mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegen. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Aber auch hier gilt natürlich auch wieder: Ausnahmen bestätigen die Regel. Pferdeanhänger oder auch Bootstrailer, die ausschließlich zu Sportzwecken genutzt werden, sind gleichzeitig auch noch von der Versicherungspflicht befreit. Ratsam ist eine Haftpflichtversicherung jedoch allemal, denn auch bei Anhängern kann es zu einem Unfall kommen.

Vom grünen Kennzeichen zum normalen Kennzeichen

Es ist natürlich möglich, auch wieder von einem grünen Kennzeichen zu einem normalen EU-Kennzeichen zu wechseln. Dies geht ganz einfach über die zuständige Zulassungsbehörde. Dort kann die Ummeldung vorgenommen werden. Aber natürlich besteht dann auch keine Steuervergünstigung mehr. Dafür jedoch kann das Fahrzeug anschließend wieder flexibel und ohne Bindung an einen bestimmten Zweck genutzt werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein grünes Kennzeichen ist also für die genannten Fahrzeuge keine Pflicht. Wer sich also nicht durch die strengen Auflagen einschränken lassen möchte, der verzichtet auf das grüne Kennzeichen und verwendet weiterhin das reguläre schwarze Nummernschild.

FAQ zum grünen Kennzeichen für Traktoren

Was ist ein grünes Kennzeichen für Traktoren?

Ein grünes Kennzeichen für Traktoren ist ein besonderes Kennzeichen, das von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt wird und speziell für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge, wie Traktoren oder Erntemaschinen, vorgesehen ist. Das grüne Kennzeichen ist ein alternatives Kennzeichen zum regulären schwarzen Kennzeichen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein grünes Kennzeichen für Traktoren zu erhalten?

Um ein grünes Kennzeichen für Traktoren zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss das Fahrzeug ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden und darf nicht für den gewerblichen Güterverkehr genutzt werden. Darüber hinaus muss der Fahrzeugbesitzer nachweisen, dass er im land- oder forstwirtschaftlichen Bereich tätig ist und das Fahrzeug tatsächlich für seine Arbeit benötigt.

Welche Vorteile bietet ein grünes Kennzeichen für Traktoren?

Ein grünes Kennzeichen für Traktoren bietet verschiedene Vorteile. Zum Beispiel müssen Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen keine Kfz-Steuer bezahlen. Außerdem sind sie von der Maut befreit und dürfen auf bestimmten Straßen fahren, die für andere Fahrzeuge gesperrt sind. Darüber hinaus gelten für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen auch bestimmte Ausnahmen in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit und die Überladung.

Wie lange ist ein grünes Kennzeichen für Traktoren gültig?

Ein grünes Kennzeichen für Traktoren ist in der Regel für fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss das Kennzeichen erneuert werden.

Kann ein grünes Kennzeichen für Traktoren auch für andere Fahrzeuge genutzt werden?

Nein, ein grünes Kennzeichen für Traktoren ist ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge vorgesehen und kann nicht für andere Fahrzeugtypen genutzt werden.

Was passiert, wenn das Fahrzeug mit grünem Kennzeichen für Traktoren nicht mehr ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wird?

Wenn das Fahrzeug mit grünem Kennzeichen für Traktoren nicht mehr ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, muss der Fahrzeugbesitzer dies unverzüglich der Straßenverkehrsbehörde melden. In diesem Fall muss das grüne Kennzeichen gegen ein reguläres schwarzes Kennzeichen ausgetauscht werden.

Kann ein grünes Kennzeichen für Traktoren auch im Ausland genutzt werden?

Nein, ein grünes Kennzeichen für Traktoren gilt ausschließlich in Deutschland und kann im Ausland nicht genutzt werden.

Gibt es eine Besonderheit bei der Nutzung von grünen Kennzeichen für Traktoren in Umweltzonen?

Ja, Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen für Traktoren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch in Umweltzonen fahren. Hierfür muss das Fahrzeug allerdings mit einer grünen Plakette ausgestattet sein, die bescheinigt, dass das Fahrzeug bestimmte Emissionsgrenzwerte einhält. Die grüne Plakette kann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung von grünen Kennzeichen für Traktoren?

Ja, es gibt bestimmte Einschränkungen bei der Nutzung von grünen Kennzeichen für Traktoren. So dürfen Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen beispielsweise nicht für den gewerblichen Güterverkehr genutzt werden. Darüber hinaus dürfen sie nur im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzt werden. Auch die Nutzung von Anhängern oder Aufliegern ist nur in begrenztem Umfang gestattet.

Was sind die Konsequenzen bei Missbrauch des grünen Kennzeichens für Traktoren?

Bei Missbrauch des grünen Kennzeichens für Traktoren drohen empfindliche Strafen. So kann beispielsweise eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Darüber hinaus kann die Straßenverkehrsbehörde das grüne Kennzeichen entziehen und den Fahrzeugbesitzer zur Kasse bitten.

Können auch Privatpersonen ein grünes Kennzeichen für Traktoren beantragen?

Ja, auch Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen ein grünes Kennzeichen für Traktoren beantragen, wenn sie im land- oder forstwirtschaftlichen Bereich tätig sind und das Fahrzeug ausschließlich für diese Tätigkeit nutzen.

Wie beantrage ich ein grünes Kennzeichen für Traktoren?

Um ein grünes Kennzeichen für Traktoren zu beantragen, müssen Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde wenden und dort einen Antrag stellen. Für den Antrag benötigen Sie unter anderem eine Bescheinigung über Ihre land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit und eine Fahrzeugbescheinigung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das grüne Kennzeichen für Traktoren.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein grünes Kennzeichen für Traktoren bietet verschiedene Vorteile für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und ihre Besitzer. Es gibt jedoch auch Einschränkungen und Konsequenzen bei Missbrauch. Wer ein grünes Kennzeichen für Traktoren beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen.

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