Kfz - Gutachten - Abgrenzung zum Kostenvoranschlag / Was kostet ein Kfz - Gutachten?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 23. Oktober 2023

Auch ohne eigenes Verschulden kann man Beteiligter eines Unfalls im Straßenverkehr werden. Der Ärger und die Aufregung sind zunächst groß, doch sollte man die Ruhe bewahren und die nötigen Schritte einleiten, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, bekommt seinen Schaden durch die gegnerische Versicherung ersetzt. Für die Schadensregulierung sollte man ein KFZ-Gutachten von einem entsprechenden Sachverständigen anfertigen lassen.

Kfz-Gutachten - sicher ist sicher

KFZ-Gutachten (© wogi / fotolia.com)
KFZ-Gutachten (© wogi / fotolia.com)
Auch mit einem Kostenvoranschlag lässt sich grundsätzlich benennen, mit welchen Kosten im Rahmen der Reparatur des Fahrzeugs zu rechnen sein wird. Ein Kostenvoranschlag ist wesentlich günstiger als ein Kfz-Gutachten und noch schneller erstellt. Und dennoch wird er im Rahmen der Schadensregulierung nicht gern anstelle eines Kfz-Gutachten genutzt, was daran liegt, dass ein Gutachten einfach weitaus detaillierter und präziser ist. Dies würde letztlich einen Nachteil für den Geschädigten bedeuten, würde man stattdessen nur einen Kostenvoranschlag erstellen, da der Schaden hier lediglich grob benannt werden kann. Es dürfte jedoch im Interesse des Geschädigten sein, den Schaden in allen Details auflisten zu können.

Ein Kostenvoranschlag kommt bei einer Schadensregulierung daher allenfalls bei kleineren Schäden in Frage. Je komplexer jedoch die Beschädigung des Fahrzeugs ist, umso wichtiger ist es, ein echtes Kfz-Gutachten erstellen zu lassen.

Unterschied zum Kostenvoranschlag

Schaut man sich Kostenvoranschlag und Kfz-Gutachten einmal genauer an, sieht man schnell, wie umfangreicher ein Gutachten tatsächlich ist. Folgende Punkte sind u.a. in einem Kfz-Gutachten angeführt, nicht jedoch in einem Kostenvoranschlag. Die Auflistung ist dabei nicht abschließend.

  • Die Schäden werden bildlich dokumentiert.
  • Der optische sowie technische Zustand des Wagens wird genau beschrieben.
  • Das Gutachten nennt eventuelle Spezialumbauten und führt an, welche Sonderausstattungen vorhanden sind.
  • Die Wertminderung wird mitgeteilt.
  • Der Nutzungsausfall wird berechnet.
  • Das Gutachten gibt Auskunft darüber, wie verkehrssicher und fahrtüchtig das Fahrzeug ist.

Kein Kfz-Gutachten ohne Sachverständigen

Ein professionelles Gutachten darf nicht durch jeden beliebigen Mechaniker erstellt. Stattdessen muss sich ein anerkannter Sachverständiger mit der genauen Auflistung des Schadensumfangs befassen. Der Sachverständiger muss dabei neutral und unabhängig sein und ist keinen Weisungen seitens Dritter unterstellt.

Der Geschädigte muss zudem keine Bedenken haben, dass das Kfz-Gutachten nur in „Fach-Chinesisch“ und damit für ihn nicht nachvollziehbar verfasst ist. Auch Kfz-technische Laien müssen das Gutachten nachvollziehen können.

Zudem gilt bei einem Kfz-Gutachten das sogenannte Prognoserisiko. Der Sachverständige trägt hier also das Risiko für die Richtigkeit seiner Angaben. Es ist also nicht das Problem des Geschädigten, wenn sich bei der späteren Reparatur herausstellen sollte, dass diese doch mehr kostet als zuvor durch das Gutachten erläutert. Die Versicherung muss die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten tragen, auch wenn diese letztlich höher ausfallen, als durch das Gutachten genannt. Anders bei einem Kostenvoranschlag. Hier würde die Werkstatt bzw. der Geschädigte das Risiko tragen, dass eine nun doch teurere Reparatur nicht ersetzt wird.

Kurzgutachten

Ein reguläres Kfz-Gutachten dauert seine Zeit bei der Anfertigung, ist sehr ausführlich und entsprechend teuer. Nicht immer sehen die Versicherungen daher ein, diese Kosten zu tragen, wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt. Dieser wird in der Regel angenommen, wenn die Schadenshöhe bei ca. 700 Euro liegt.

Wichtig: Die Grenze von 700 Euro ist nicht gesetzlich geregelt und es ist daher immer Ermessenssache, wann ein Schaden zu „gering“ ist, um dafür ein ausführliches Gutachten anzufertigen.

Gänzlich verzichten muss man jedoch auch bei einem Bagatellschaden nicht auf ein Kfz-Gutachten. In diesem Fall wird einfach ein Kurzgutachten angefertigt. Dieses ist immer noch ausführlicher als ein Kostenvoranschlag, aber günstiger als ein vollwertiges Kfz-Gutachten.

gegnerische Versicherung

Versicherungsgutachten  (© Andrey Popov / fotolia.com)
Versicherungsgutachten (© Andrey Popov / fotolia.com)
Dass die gegnerische Versicherung gern einen Kostenvoranschlag empfiehlt und von einem Kfz-Gutachten absehen möchte, hat mehrere Gründe.

  • Der Kostenvoranschlag kommt die Versicherung günstiger.
  • Im Gutachten wird nicht nur die Höhe der Reparaturkosten genannt, es werden auch weitere schadensrelevante Positionen angeführt. Je genauer und transparenter das Gutachten, umso teurer letztlich auch die Schadensregulierung.
  • Während der Kostenvoranschlag viele nicht ermittelte Ansprüche hat (Minderwert usw.), weiß der Geschädigte bei einem Kfz-Gutachten sehr genau, welche Ansprüche im letztlich zustehen. Mehr Ansprüche des Geschädigten bedeuten mehr Kosten für die gegnerische Versicherung.

Kfz-Gutachten -  Kosten

Je höher der Aufwand für ein Kfz-Gutachten, umso teurer wird dieses. Es gibt also für Sachverständige keine einheitlichen Regelungen. Die Kosten für das Gutachten orientieren sich also an der Höhe des Schadens. Eine Tabelle gibt hier entsprechende Werte wieder. Denn für ein stark beschädigtes Fahrzeug werden umfangreichere Untersuchungen und Auflistungen fällig, was sich in den Gutachterkosten niederschlägt.

Wieso überhaupt ein Kfz-Gutachten?

Es ist Sache des Geschädigten, seinen Schaden zu beweisen. Es reicht daher nicht aus, bei der gegnerischen Versicherung lediglich anzumerken, dass das Auto kaputt sei. Vor allem dann nicht, wenn der Unfallgegner dies bestreitet. Es ist wichtig bei Verkehrsunfällen zu beweisen, dass der Schaden auch wirklich konform ist mit dem Unfallhergang und dass hier beispielsweise nicht versucht wird, der gegnerischen Versicherung einen schon älteren Schaden unterzujubeln.

Wie bereits erwähnt, kann bei Bagatellschäden auch ein Kostenvoranschlag ausreichen. Bei einem Haftpflichtfall wird ein Bagatellschaden gern bis zu einer Summe von ca. 750 Euro angenommen, bei einem Schaden im Kaskobereich liegt die Grenze bei etwa 2.000 Euro. Im Zweifel sollte man sich als Geschädigter mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht kurzschließen und klären, dass einem durch einen Kostenvoranschlag im konkreten Fall keine Ansprüche verloren gehen können.

Freie Wahl des Sachverständigen

Zu klären bleibt noch, wer den Sachverständigen zur Erstellung des Gutachtens überhaupt auswählt.

  • Im Haftpflichtfall kann der Geschädigte den Sachverständigen selbst auswählen. Das ist auch dann noch möglich, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung selbst schon ein Gutachten in Auftrag gegeben hat
  • Liegt der Schaden im Kaskobereich, darf der Geschädigte nicht selbst den Sachverständigen wählen. Hier hilft ein Blick in den Versicherungsvertrag. Wenn dort steht, dass eine Erstattung nur vorgenommen wird, wenn die Versicherung selbst das Kfz-Gutachten beauftragt, sollte man sich hieran auch halten.

Probleme mit dem Kfz-Gutachten

Sollte der Geschädigte nicht ausreichend auf die Qualifikation des Sachverständigen Wert gelegt haben, kann der Unfallgegner das Gutachten anfechten. Zudem kann sich die Versicherung weigern, die Gutachterkosten zu ersetzen, wenn eine Nachbesichtigung durch einen eigenen Sachverständigen nicht möglich war, weil der Geschädigte dies bewusst verhinderte.

FAQ zu KFZ Gutachten

Was ist ein KFZ Gutachten?

Ein KFZ Gutachten ist ein schriftliches Dokument, das von einem Gutachter erstellt wird und alle relevanten Informationen zu einem Unfall oder Schaden an einem Fahrzeug enthält. Das Gutachten umfasst eine Beschreibung des Schadens, eine Schadenskalkulation und eine Einschätzung der Reparaturkosten.

Wer trägt die Kosten für ein KFZ Gutachten?

Die Kosten für ein KFZ Gutachten werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, wenn dieser die Schuld am Unfall trägt. Ist der Geschädigte selbst für den Unfall verantwortlich, muss er in der Regel selbst für die Kosten des Gutachtens aufkommen.

Wie hoch sind die Kosten für ein KFZ Gutachten?

Die Kosten für ein KFZ Gutachten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang des Gutachtens, dem Schaden am Fahrzeug und dem Aufwand für die Begutachtung. In der Regel liegen die Kosten für ein KFZ Gutachten zwischen 300 und 1500 Euro, je nach Schadenshöhe.

Welche Kosten werden im KFZ Gutachten berücksichtigt?

Im KFZ Gutachten werden alle Kosten berücksichtigt, die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich sind. Dazu zählen z.B. Materialkosten, Arbeitskosten und eventuell auch Kosten für eine Ersatzbeschaffung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem KFZ Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Schätzung der Reparaturkosten, die von einer Werkstatt erstellt wird. Ein KFZ Gutachten hingegen ist eine detaillierte und genaue Schadensanalyse, die von einem unabhängigen Gutachter erstellt wird und alle relevanten Informationen zu dem Schaden und den Reparaturkosten enthält.

Kann ich mir als Geschädigter den Gutachter selbst aussuchen?

Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht, den Gutachter selbst auszuwählen. Die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen keinen bestimmten Gutachter vorschreiben.

Was passiert, wenn die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das KFZ Gutachten nicht übernimmt?

Wenn die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das KFZ Gutachten nicht übernimmt, kann der Geschädigte diese Kosten einklagen beim Gericht. Dies sollte er mit Hilfe eines Rechtsanwalts machen.

Was ist ein Sachverständigengutachten?

Ein Sachverständigengutachten ist ein Gutachten, das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wird und sich nicht nur auf Fahrzeugschäden beschränkt, sondern auch andere Schäden, wie z.B. Schäden an Gebäuden oder anderen Objekten, beinhaltet.

Was muss ich bei der Wahl des Gutachters beachten?

Bei der Wahl des Gutachters sollten Sie darauf achten, dass dieser unabhängig und neutral ist. Der Gutachter sollte keine Verbindungen zur Versicherung oder zu Werkstätten haben, um eine objektive Bewertung des Schadens gewährleisten zu können. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der Gutachter über eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung verfügt.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem KFZ Gutachten nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit dem KFZ Gutachten nicht einverstanden sind, können Sie dies der Versicherung des Unfallverursachers mitteilen und eine Überprüfung des Gutachtens verlangen. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten und das Gutachten von einem anderen Gutachter überprüfen zu lassen.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein KFZ Gutachten ist ein wichtiges Dokument, um die Schadenshöhe bei einem Unfall oder Schaden am Fahrzeug zu ermitteln. Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, den Gutachter selbst auszuwählen. Wichtig ist, dass der Gutachter unabhängig und neutral ist und über eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung verfügt.

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