Maximale Ladung Kfz / LKW - Welches maximale Gewicht darf die Ladung haben? Was ist bei der Sicherung der Ladung zu berücksichtigen?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 2. Oktober 2023

Betrachtet man das Thema Ladung Kfz und LKW, stechen zwei Punkte zuerst in die Augen. Es geht in erster Linie um die Sicherung der Ladung und im weiteren um das zulässige Gesamtgewicht, aus dem eine Überladung resultieren kann. Natürlich geht es im Weiteren genauso um den vorschriftsgemäßen Transport von Tieren, die räumliche Ausdehnung der Ladung bei beispielsweise Dachlatten. Zuwiderhandlungen sind im Bußgeldkatalog beschrieben.

Vorschriften zur Ladung

Ladung KFZ LKW  @ Klaus Eppele / Fotolia.com
Ladung KFZ LKW @ Klaus Eppele / Fotolia.com
Überschrift

Es existieren in der StVO Ladungssicherung etliche Vorschriften, die für Lastkraftwagen und

ebenso für Personenkraftwagen Gültigkeit haben. So schreibt der Gesetzestext vor, dass die Ladung mitsamt den Apparaturen für die Ladungssicherung und die Ladeeinrichtung so zu sichern und zu verstauen sind, dass es nicht möglich ist, dass sie während einem unerwarteten Ausweichmanöver oder einer plötzlichen Bremsung nicht hin und her rollen, herunterfallen, Lärm erzeugen, der ohne weiteres auch vermieden werden könnte. Die StVo weist hier auf die anerkannten Regeln der Technik hin. Als Basis gilt eine Breite von 2,55 m für ein Fahrzeug mit Ladung, die Höhe darf vier Meter nicht überschreiten. Es gibt jedoch Ausnahmeregeln, die die Vorschrift erweitern. So kann die Ladung bis zu 1,5 Metern über den Rand des Fahrzeuges hinausragen. Ist die Strecke über die das sperrige Gut transportiert wird, kürzer als einhundert Kilometer, darf die Länge des Transportgutes sogar bis zu drei Meter über den Fahrzeugrand sein.

Wichtig: Es ist zu beachten, dass eine Ladung, die mehr als einen Meter über den Fahrzeugrand hinausragt, immer mit einer Kennzeichnung entsprechend den Vorschriften der StVO zu versehen ist.

Ladung PKW

Herkömmlicherweise wird man mit seinem PKW keine großartigen Lasten transportieren. Zu besonderen Gelegenheiten aber, das kann ein Umzug sein oder auch die Fahrt mit dem eigenen PKW in den Urlaub, wird man die Belastungsgrenzen seines Fahrzeuges, was die Ladung angeht, ausprobieren. Dabei gelten einige grundsätzliche Sicherheitsvorschriften. Zuerst gilt natürlich, dass das Gewicht der Ladung nicht zu einer Überladung führen darf. Es ist dringend geraten, die Maße der Ladung vor Antritt der Fahrt zu überprüfen. Dabei sollte man nach hinten herausragende Ladung unter Umständen mit geeignetem Zubehör sichern. Ganz besonders wichtig, denn jede Polizeistreife erkennt das Fehlen sofort, ist das Kenntlichmachen nach  den StVO-Vorschriften. Beim Zusammenstellen der Ladung sollte man darauf achten, schwere Teile nach unten zu legen, leichte Teile darauf zu stapeln.

Alles, was an Gepäck im Fahrzeuginneren unterwegs ist, sollte fixiert werden, so wird es bei einer Vollbremsung nicht zur Gefahr. Wichtig ist natürlich ganz genauso, dass die Ladung den Fahrer nicht stört, die Ladung im Innenraum nicht am Lenkrad stört oder auch die Sicht herabsetzt.

Fachanwalt.de-Tipp:
Vorsicht ist geraten, wenn man Gepäck auf dem Dach, auf einem Dachgepäckständer transportiert. Hier ist darauf zu achten, dass die in den Zulassungspapieren das Kfz angegebene Dachlast keinesfalls überschritten wird. 

Ladung Anhänger

Für die Beladung von Anhängern gelten die allgemeinen Ladungsvorschriften für Anhänger, die in der StVO zu finden sind. Hier ist ein ganz besonderer Blick darauf zu werfen, so ungewöhnlich es erscheint, dass die Ladung keinen übermäßigen Lärm verursacht. So sollte man eine Ladung auf Anhängern immer mit einer genügenden Menge von Zurrgurten sichern, so auch dafür sorgen, dass beispielsweise keine Planenteile flattern, die Ladung sich bewegt und so Lärm verursacht.

Fachanwalt.de-Tipp:
Ein Augenmerk ist auch auf die Anhängerkupplung und ihren ordnungsgemäßen Zustand zu richten. Auch die Bereifung des Anhängers sollte einer Kontrolle unterworfen werden. Spröde Reifen können bei entsprechender Beladung eine Unfallgefahr darstellen.

Ladung Kleintransporter

Zur Sicherung der Ladung in Kleintransportern gibt es keine augefeilten Gesetzeswerke. Grundlegend ist hier die Handhabung wie bei einem PKW auch. Wie im oberen Abschnitt erwähnt: Die StVo weist hier auf die anerkannten Regeln der Technik hin. Das will heißen, der Fahrer beziehungsweise der für die Ladung Verantwortliche hat alle technischen Mittel auszuschöpfen, die existent sind, um eine vorschriftsgemäße, sichere Beladung zu gewährleisten. So gibt es in Baumärkten oder im Zubehörhandel eine mehr als große Auswahl an Anti-Rutschmatten, Gurtsystemen etc. Sehr wichtig bei der Beladung ist die Verteilung der Ladung bezüglich der zwei Achsen des Fahrzeuges. Es gibt eine zulässige Achslast, die nicht überschritten werden darf. Darum ist es von großer Bedeutung, die Ladung auf beide Achsen gleichmäßig zu verteilen, da andernfalls ein Schlingern oder gar ein Umkippen des Fahrzeuges der Fall sein könnte.

Ladung LKW

infinitymc / Fotolia.com
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LKW Fahrer sollten die Ladung gut sichern

Die Verantwortung für die Beladung von LKWs liegt zumeist in den Händen von geschultem Personal,

das die exakten Vorschriften des Gesetzes sowie ebenfalls die technischen Möglichkeiten, eine Ladung vorschriftsgemäß zu verstauen und abzusichern, gut kennt. Trotzdem ist der Fahrer verpflichtet, die Ladung genau zu kontrollieren, gegebenenfalls zu reklamieren oder auch Zurrgurte festzuziehen.

Bei einer Ladung von Gefahrengut sind wiederum besondere Vorschriften geltend, der Fahrer wird bei der Verladung nicht alleine sein, es ist der Gefahrgutbevollmächtigte anwesend. In diesem Fall werden unter anderem auch die Paragraphen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes zum Tragen kommen. Weiter gibt es die Richtlinie „VDI 2700“ zur Ladungssicherung von Straßenfahrzeugen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Ladung wird immer bei mehreren Beteiligten liegen. Jeder Mitwirkende hat nach bestem Wissen dafür zu sorgen, dass die Ladung gut gesichert ist. Es gibt bei unrichtig verstauter Ladung Bußgelder, die nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeuges bekommen. Ein Bußgeld von 325 Euro plus Punkt in der Flensburger Kartei wird fällig, wenn eine Fahrt angeordnet wird, obwohl die Ladung nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechend verstaut ist. Kommt es mit einer unzureichend gesicherten Ladung zu einem Verkehrsunfall, wird die Sache richtig übel.

Überladung

Ein Fahrzeug, das eine zu hohe Ladung hat, fällt auf. Eine Überladung von Fahrzeug oder Anhänger wird zwar nicht den Führerschein kosten, jedoch ist es möglich, dass ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 425 Euro erhoben wird. Was das Erheben anbelangt – kommt ein überladen wirkendes Fahrzeug in eine Kontrolle, werden die Polizeibeamten mittels einer mobilen Waage unter Vergleichsnahme der Zulassungspapiere das Fahrzeug wiegen. So sind schnell empfindliche Bußgelder und ein Punkt in der Flensburger Kartei fällig.

Es ist also immer peinlich genau auf das jeweils zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges zu achten. Ist man mit einem herkömmlichen PKW unterwegs, ist dieses Gesamtgewicht meist 2,8 Tonnen. Genauso wie es eine höchst zulässige Gesamtmasse bei PKW gibt, so auch bei den Anhängern. Hier ist also genauso auf zulässige Achslast und zulässiges Gesamtgewicht zu achten. Wer das zulässige Gesamtgewicht eines LKW überschreitet, wird mit noch wesentlich empfindlicheren Strafen rechnen können.


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