Punkte in Flensburg abfragen - Welche Kosten entstehen? Kann man die Punkte online abfragen oder geht dies auch telefonisch?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 9. März 2024

Bei dem ein oder anderen Fahrzeugfahrer können sich mit der Zeit einige Punkte auf dem Flensburger Konto ansammeln. Den Überblick muss hier aber niemand verlieren, denn der aktuelle Punktstand kann jederzeit abgefragt werden. Wer seine Punkte abfragen will, benötigt einen Fahreignungsregisterauszug aus Flensburg.

Punkte abfragen - leicht gemacht

Punkte abfragen (Foto: (c) Michael Ebardt / Fotolia.com)
Punkte abfragen (Foto: (c) Michael Ebardt / Fotolia.com)

Nicht nur, weil im Rahmen der sogenannten Punktereform im Jahr 2014 das Punktesystem angepasst wurde, kann bei Autofahrern Klärungsbedarf bestehen, wie viele Punkte sich nun genau auf ihrem Flensburger Konto befinden. Auch wer allgemein seinen Punktestand abfragen will, kann dies tun. Möglich ist das für jeden. Kosten entstehen dafür keine! Die Punkteabfrage ist umsonst. Da nun bereits ab 8 Punkten ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich ist, lohnt es sich, seine Punkte abzufragen, um eventuell noch rechtzeitig eine Maßnahme im Sinne eines Punkteabbauseminars ergreifen zu können, um zumindest einen Punkt löschen zu können.

So funktioniert das Punkte abfragen

Wer seinen Punktestand überprüfen möchte, muss einen entsprechenden Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt stellen. Das Kraftfahrt-Bundesamt wird dann die gewünschte Auskunft über das Fahreignungsregister erteilen.

Dem Punkteinhaber stehen dabei drei Möglichkeiten zur Verfügung, seine Punkte abzufragen:

  • Auf postalischem Weg
  • Per Online-Antrag
  • Durch eine persönliche Abfrage

Wer sich die Zeit nehmen möchte, seine Punkte direkt vor Ort abzufragen, kann das Kraftfahrt-Bundesamt direkt in Flensburg aufsuchen, oder bei der Dienststelle in Dresden vorstellig werden. Dort kann eine persönliche Einsichtnahme in die Akte vorgenommen werden. Dazu wendet man sich an den Auskunftspavillon.

Fachanwalt.de-Tipp: Natürlich möchte das Kraftfahrt-Bundesamt sicherstellen, dass die sensiblen und persönlichen nicht einer unbefugten dritten Person zugänglich gemacht werden. Daher muss man sich in jedem Fall ausweisen können, um zu beweisen, dass es sich tatsächlich um das eigene Punktekonto handelt. Ein Personalausweis kann dafür ebenso vorgelegt werden wie ein gültiger Reisepass.

Ist der Weg nach Flensburg oder Dresden zu weit, kann auch eine Punkteabfrage auf postalischem Weg genutzt werden. Dazu muss zunächst die Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts besucht werden.

So fragen Sie Ihren Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt ab:

  1. Auf der Homepage ist der „Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister“ zu finden: http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html
  2. Dieser wird ausgedruckt und ausgefüllt.
  3. Auch hier ist wieder ein Identitätsnachweis nötig. Bei der postalischen Auskunft bestehen hierfür zwei Möglichkeiten. Zum einen kann die eigene Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigt werden. Hierfür fallen jedoch extra Kosten an, die man selbst zu tragen hat. Oder man legt dem Anschreiben einfach eine Kopie des Personalausweises bei. Hier ist unbedingt zu berücksichtigen, dass sowohl die Vorder- als auch Rückseite des Ausweises komplett kopiert werden müssen.
  4. Natürlich muss der Personalausweis oder auch der Reisepass gültig sein.
  5. Ohne einen entsprechenden Identitätsnachweis wird die Anfrage nicht beantwortet. Es wird dann keine Antwort erteilt.
  6. Der Antrag (gegebenenfalls samt Ausweiskopie) wird dann nach Flensburg geschickt. Die genaue Adresse des Kraftfahrt-Bundesamts ist auf der Homepage einzusehen.
  7. Es ist indes nicht notwendig, dem Antrag eine Kopie des Führerscheins beizulegen.
  8. Die Auskunft über den Punktestand wird dann ebenfalls per Post zugestellt.

Die dritte Möglichkeit, seine Punkte abfragen zu können, liegt darin, eine Online-Abfrage durchzuführen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn man einen Personalausweis besitzt, der über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügt, der zudem auch freigeschaltet wurde. Personalausweise, die nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurden, verfügen bereits in der Regel über diese spezielle Version. Andernfalls kann die Online-Abfrage nicht genutzt werden. Das ist jedoch noch nicht alles. Denn darüber hinaus wird auch ein Kartenlesegerät benötigt, ebenso wie die AusweisApp2. Diese ist kostenlos verfügbar. Durch die App soll sichergestellt werden, dass es zu einer sicheren Datenübermittlung kommt.

Besitzt der Personalausweis eine solche Funktion und ist auch ein entsprechendes Kartenlesegerät vorhanden, bietet die Online-Abfrage eine bequeme und zeitsparende Möglichkeit, sich Klarheit über sein Punktekonto zu verschaffen.

Fachanwalt.de-Hinweis: Auch, wenn die Anfrage online abgeschickt wird, wird die Antwort auf postalischem Weg erteilt.

Wann erhält man eine Antwort aus Flensburg?

Die genaue Bearbeitungszeit einer Punkte beim Kraftfahrtbundesamt abfragen (Foto: (c) kamasigns / Fotolia.com)
Punkte beim Kraftfahrtbundesamt abfragen (Foto: (c) kamasigns / Fotolia.com)
Punkteanfrage lässt sich nicht genau sagen. Hierfür gibt es keine gesetzliche Frist. Allerdings kann in der Regel mit 7 bis 10 Werktagen gerechnet werden,  bis eine Antwort aus Flensburg eintrifft.

 

„Vorwarnung“ vor Führerscheinentzug

Gerade Vielfahrer, die viele Kilometer im Jahr auf den Straßen und Autobahnen Deutschlands zubringen, sind meist nicht davor gefeit, den einen oder anderen Punkt anzusammeln. In der Regel erfolgt eine Mitteilung (Vorwarnung) von Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes, wenn sich die Punktezahl auf 4 Punkte kritisch erhöht hat und es somit bald zu einem Führerscheinentzug kommen kann. Jeder Autofahrer ist dennoch selbst dafür verantwortlich, sich darüber zu informieren, wie sein Punktekonto in Flensburg aussieht. Daher ist auch die Möglichkeit gegeben, seine Punkte abfragen zu können, wann immer man möchte.

Ein Führerscheinentzug ist die letzte Maßnahme, die gegen Verkehrssünder verhängt wird. Davor kann es auch schon zu einem Fahrverbot kommen, was ebenfalls ärgerlich ist. Insbesondere dann, wenn der Führerschein für den Job benötigt wird. Daher sollte man sein Punktekonto stets gut im Blick behalten. Im besten Fall sammeln sich hier natürlich erst gar keine Punkte an, doch wenn bereits einige Punkte vorhanden sind, sollte man wissen, wie viele noch bis zu einem möglichen Fahrverbot oder einem Entzug der Fahrerlaubnis fehlen. So lässt sich besser darauf reagieren und in besonderem Maße darauf achten, keine weiteren Punkte anzusammeln, bzw. sogar aktiv zum einem Punkteabbau beizutragen.

Wie viele Punkte gibt es bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung?

Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten werden mit 1 bis 3 Punkten geahndet.

  • 1 Punkt gibt es für einen schweren Verstoß. Dieser liegt vor bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit einhergehen und für die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro verhängt werden.
  • 2 Punkte gibt es für einen sehr schweren Verstoß. Hierfür muss eine Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis vorliegen, oder eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot, die mit einer besonderen Beeinträchtigung der Straßenverkehrssicherheit einhergeht.
  • 3 Punkte gibt es schließlich für Straftaten, bei denen ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt wird.
Fachanwalt.de-Tipp: Da bereits bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen und der Fahrer als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs eingestuft wird, sieht man, dass eine entsprechende Punktzahl schnell zusammenkommen kann. Da Punkte frühestens nach 2,5 Jahren wegfallen können, sollte man daher darauf achten, dass sich nicht zu viele Verkehrssünder-Punkte ansammeln und diese durch eine Punkte Abfrage im Blick behalten, sonst ist man schneller bei 8 Punkten, als gedacht.

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