Sozialrecht

Ab 2012 Kindergeld auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung

Zuletzt bearbeitet am: 15.03.2024

Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 20. September 2013 (4 K 4146/12 Kg) erneut bekräftigt, dass die Gewährung von Kindergeld ab dem Jahr 2012 auch für verheiratete Kinder in einer Erstausbildung nicht mehr von deren Einkünften abhängig ist (so schon: Urteil vom 30. November 2012, 4 K 1569/12 Kg). Daher könne - so der Senat - auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner des Kindes einem Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht entgegen stehen.

Im Streitfall hatte die Familienkasse zunächst für die 1988 geborene, verheiratete Tochter des Klägers, die ein Studium absolviert, Kindergeld festgesetzt. Später hob sie jedoch die Kindergeldfestsetzung auf, und zwar ab Januar 2012 unter Hinweis darauf, dass bei einem verheirateten Kind nicht mehr die Eltern, sondern der Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet sei. Diese Verfahrensweise entspricht einer bundesweit für die Familienkassen geltenden Verwaltungsanweisung.

Zum Hintergrund: Bis zum Jahr 2012 hing die Gewährung von Kindergeld unter anderem davon ab, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes unter dem gesetzlichen Grenzbetrag von zuletzt 8.004 EUR lagen. Dabei war auch das Einkommen eines unterhaltspflichtigen Ehegatten des Kindes relevant. Ab 2012 sieht § 32 Abs. 4 EStG demgegenüber vor, dass ein Kind in Erstausbildung unabhängig vom Einkommen zu berücksichtigen ist. Nach Abschluss der erstmaligen Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums wird es hingegen nur dann berücksichtigt, wenn es keiner bzw. nur einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Das Finanzgericht Münster gab dem Kläger Recht. Das Gesetz, so der Senat, sehe ab 2012 für Kinder in einer Erstausbildung weder eine Einkunftsgrenze vor, noch mache es den Kindergeldanspruch vom Vorliegen einer typischen Unterhaltssituation für die Eltern abhängig. Daher sei das Einkommen des Ehepartners der Tochter des Klägers nicht relevant.

Quelle: Justizministerium NRW

Foto: ©  Babimu - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Widerspruch gegen die Krankenkasse – Ihre Rechte, wenn der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wurde (inkl. Musterbrief als Vorlage)

Es gibt Leistungen, welche die Krankenkasse nur auf Antrag gewährt – beispielsweise Reha-Maßnahmen und Kuren. Wird ein entsprechender Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einzulegen. Damit der Widerspruch erfolgreich ist, müssen ein paar Details beachtet werden.  Widerspruch gegen Krankenkasse einlegen – so gehen Sie vor Die Kostenübernahme der Reha-Maßnahme wird nicht bewilligt oder das Krankengeld wird eingestellt – Gründe für einen Widerspruch gegen die Krankenkasse gibt es zahlreiche. Grundsätzlich muss die Krankenkasse auf einen Antrag innerhalb von drei Wochen reagieren – wird ein ... weiter lesen

Sozialrecht Bundessozialgericht: Heizungsexplosion im Homeoffice gilt als Arbeitsunfall

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil (Az.: B 2 U 14/21 R ) festgestellt, dass ein Busunternehmer, der im Homeoffice durch eine Explosion im Heizkessel verletzt wurde, unter dem Schutz der Unfallversicherung steht. Dieser Fall verdeutlicht die Anerkennung von Unfällen im Homeoffice als Arbeitsunfälle unter bestimmten Umständen. Unglück im Heizkeller während der Heimarbeit Der selbstständig tätige Busunternehmer, der gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft pflichtversichert war, nutzte sein Wohnzimmer als Büro für die Erledigung von Geschäftsarbeiten. Nachdem er seine Kinder von der Schule abgeholt und seine Arbeit am Schreibtisch ... weiter lesen

Sozialrecht Polnische Pflegekräfte – wie können sie legal in Deutschland eingesetzt werden?

Im Alter, trotz Pflegebedürftigkeit, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, wünschen sich wohl die meisten. Auf der Suche nach praktikablen Lösungen stoßen Angehörige und die Senioren selbst immer wieder auch auf unseriöse Anbieter polnischer Pflegekräfte. Doch welche legalen Möglichkeiten gibt es tatsächlich, um eine polnische Pflegekraft im eigenen Haushalt einzusetzen? „Schwarzarbeit“ ist selbstverständlich keine Option – es besteht ein hohes Risiko, Steuern und Sozialabgaben nachzahlen zu müssen. Es können Bußgelder verhängt werden und wenn dann auch noch Kranken- und Unfallversicherungen fehlen, können unkalkulierbare Kosten entstehen. Varianten der ... weiter lesen

Sozialrecht Krankenkassen müssen bei Systemversagen zahlen

In einer Entscheidung (Az.: L 5 KR 377/22 ) hat das Bayerische Landessozialgericht festgestellt, dass gesetzliche Krankenkassen auch die Kosten für die Konservierung von Keimzellen übernehmen müssen, wenn die Konservierung durch einen nicht zugelassenen, aber qualifizierten Leistungserbringer erfolgt und die Kassenärztliche Vereinigung keinen zugelassenen Anbieter nennen kann. Krankenkasse lehnt Kosten für dringende Keimzellkonservierung ab Im Jahr 2021 wurde ein junger Mann unerwartet mit einer Hodenkrebsdiagnose konfrontiert, die seine Zeugungsfähigkeit bedrohte. Kurz nach der Diagnosestellung und unmittelbar vor der notwendigen Operation, die seine Fähigkeit ... weiter lesen

Ihre Spezialisten