Versicherungsrecht

Allgemeine Probleme wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlen soll

27.03.2017
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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über Probleme im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung informieren.

Es handelt sich naturgemäß um eine existentiell wichtige Versicherung. 

Sie wurde schließlich einmal für den Fall abgeschlossen, dass Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit nicht mehr fließen oder nur noch vermindert und hierfür ein Ausgleich geschaffen werden soll. 

Die Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnen meistens dann, wenn der Versicherer dann auch die vereinbarte Zahlung erbringen soll. 

Sie werden spätestens dann bemerken, dass es sich bei dem Versicherer um ein Wirtschaftsunternehmen handelt, dem es weit überwiegend darauf ankommt, Gewinne zu erzielen.

Die Gewinne werden dadurch erzielt, dass der Versicherer viel Werbung für sein Produkt macht und dementsprechend viele Kunden hat und Versicherungsprämien einsammelt, dann allerdings auf der anderen Seite möglichst wenig Ausgaben hat, d.h. möglichst wenig Berufsunfähigkeitsrenten zahlt. 

Der Versicherer wird dann eine Überprüfung des gesamten Vorgangs einleiten. 

Diese ist häufig geprägt von einer überlangen Prüfungsdauer. Wir haben in unserer Kanzlei nicht wenige Fälle, in denen der Versicherer ein Jahr oder mehr, teilweise auch zwei oder drei Jahre prüft, ob der Berufsunfähigkeitsfall eingetreten ist. 

Dazu werden Gutachten und umfangreiche Auskünfte von dem Versicherer eingeholt. 

Der Versicherer wird in dieser Zeit alles das überprüfen, was ihm die Möglichkeit bietet, die Berufsunfähigkeitsleistung nicht zu erbringen. 

Dabei gibt es im Wesentlichen zwei Fragekomplexe. 

Das eine ist das Problem des Verschweigens von Vorerkrankungen. 

Der Versicherer möchte ja bei Abschluss des Vertrags wissen, welche Vorerkrankungen bestehen.

Das wird jedoch erst dann gründlich geprüft, wenn auch der Leistungsfall eingetreten ist. 

Der Hintergrund ist der folgende:

Wenn der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist, müssen Sie jeden Monat die Versicherungsbeiträge zahlen, ohne dass der Versicherer irgendeine Leistung erbringt.

Da die Leistung nur durch Sie erbracht wird, nimmt es der Versicherer nicht genau damit, das Bestehen von Vorerkrankungen zu prüfen.

Stellt sich nämlich später heraus, dass Vorerkrankungen bestanden und der Versicherer die Versicherungsleistung nicht erbringen muss, hat er bis dahin nur Vorteile, nämlich Ihre monatliche Versicherungsprämie für sich.

Diese Situation ändert sich erst, wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist und der Versicherer nunmehr Leistungen erbringen müsste.

Dann plötzlich prüft der Versicherer sehr gewissenhaft die Frage etwaiger Vorerkrankungen um sich dann nach Möglichkeit auf seine Leistungsfreiheit berufen.

Der andere Fragekomplex ist der, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen so stark sind, dass der Versicherte tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, zumindest 50 % seiner vorherigen Berufstätigkeit noch auszuüben.

Diese Fragen werden geklärt durch einzureichende ärztliche Berichte und einzuholende Gutachten.

Auch hier entwickelt der Versicherer großen Ehrgeiz dabei, von Ihnen vorgebrachte ärztliche Atteste zu entkräften und diese mit eigenen Sachverständigengutachten zu widerlegen.

Dabei scheut der Versicherer weder Mühen noch Kosten und gibt gerne einmal Beträge von beispielsweise 2.000 € für ein Sachverständigengutachten aus.

Der Versicherer nimmt hierbei auch jede zeitliche Verzögerung ohne weiteres in Kauf.

Schließlich ist es der Versicherungsnehmer, der die Leistung haben möchte und nicht der Versicherer, der auf die Zahlung warten muss.

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen oder sich weiter über dieses Thema informieren wollen, dann schauen Sie sich doch die weiteren Teile unserer Rechtstipps an oder informieren Sie sich direkt bei uns. 

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Frank Vormbaum
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