Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Anlageberater darf 79-jähriger Rentnerin keine Genussrechte empfehlen

Zuletzt bearbeitet am: 16.03.2024

Banken müssen Verbraucher bei dem Kauf von Genussrechten und geschlossenen Fonds über die Risiken aufklären und auf die Situation des Anlegers achten. Davon konnte hier wohl keine Rede sein.

Eine Kundin wurde bereits seit mehreren Jahren von einem bestimmten Berater einer Bank betreut. Als sie 79 Jahre alt war bot ihr der Berater den Erwerb von Genussrechten mit einer Laufzeit von 15 Jahren an. Sie hatten eine Laufzeit von 15 Jahren. Das Geld hierfür sollte sie aus ihrem Investmentfonds nehmen (quasi „umsteigen“). Angeblich sollte er eine Rendite von 7% bringen. Die damals schon unter Demenz leidende Seniorin nahm daraufhin den Kauf zum Preis von etwa 32.000 € vor.

Etwa 2 Jahre später forderte die zwischenzeitlich eingesetzte Betreuerin die Bank zur Rückabwicklung auf. Da diese sich weigerte zog die Kunden - vertreten durch ihre Betreuerin - vor Gericht und klagte.

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied mit Urteil vom 10.07.2013 (Az. 7 U 120/12), dass sich die Bank aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung schadensersatzpflichtig gemacht hat- und die Bank den Kaufpreis zurückzahlen muss. Die Kundin war nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Anlage mit Genussrechten mit wesentlich höheren Risiken verbunden ist als mit dem Investmentfonds. Das Risiko eines Totalverlustes ist hier viel größer. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Seniorin an diese Anlage für 15 Jahre - d.h. bis zum 94. Lebensjahr -gebunden ist. Dies ist gerade auch deshalb bedenklich, weil die Rentnerin etwa 30% bis 40% ihres Vermögens in diese Anlage investiert hatte. Diese äußerst spekulative Anlage ist allein schon aufgrund des Verlustrisikos nicht zur Altersabsicherung geeignet. Schließlich hätte der Berater gerade aufgrund der langjährigen Geschäftsbeziehung die Anzeichen der starken Demenz bemerken müssen.

Immer wieder versuchen Berater von Banken und Sparkassen durch den Verkauf von Produkten wie Genussrechten oder geschlossenen Fonds Kasse zu machen. Hintergrund dafür sind normalerweise die hohen Vertriebspositionen, die von den Emissionshäusern zumindest an die Kreditinstitute gezahlt werden. Kunden sollten daher vorsichtig sein und sich am besten vor dem Kauf von Fonds etc. zusätzlich die Meinung eines unabhängigen Experten wie einer Verbraucherzentrale einholen.

Quelle: Fachanwalt.de

Foto: © Markus Mainka - Fotolia.com

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