Arbeitsrecht

Arbeitgeberwechsel soll für Landesangestellte nicht nachteilig sein

Zuletzt bearbeitet am: 06.04.2024

Berlin (jur). Das Arbeitsgericht Berlin will Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder den Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitgebern erleichtern. Eine Tarifklausel, die Arbeitnehmer nach einem Arbeitgeberwechsel benachteiligt, verstoße gegen EU-Recht und sei daher nicht anwendbar, wie das Arbeitsgericht am Mittwoch, 18. März 2015, entschied (Az.: 60 Ca 4638/14).

Im öffentlichen Dienst hängt die Vergütung unter anderem von der Berufserfahrung ab. Nach einer Klausel des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder wird dabei die Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber stärker berücksichtigt als die bei einem anderen Arbeitgeber erworbene Berufserfahrung.

Das Arbeitsgericht Berlin hält dies nach EU-Recht für unzulässig. In einem österreichischen Fall habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass Dienstzeiten bei verschiedenen Arbeitgebern gleich anzurechnen sind (Urteil vom 5. Dezember 2013, Az.: C-514/12). Andernfalls würden insbesondere auch Wanderarbeitnehmer aus anderen EU-Ländern benachteiligt.

Hier gehe es nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zwar nicht mehr um Dienstzeiten, sondern um „einschlägige Berufserfahrung“. Dieser Unterschied führe in der Frage der unterschiedlichen Behandlung früherer Beschäftigungsverhältnisse aber zu keiner anderen Bewertung.

Im Streitfall sei daher die Berufserfahrung aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber „in gleichem Umfang anzurechnen“. Hiergegen ließ das Arbeitsgericht allerdings die Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik: © PhotographyByMK - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Arbeitsrecht Ergonomischer Büroarbeitsplatz mit Merkblatt

Der Begriff "Büroarbeitsplatz" bezieht sich auf die Gesamtheit aller Elemente und Bedingungen, die in einem Büroumfeld zur Durchführung von Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitsmittel wie Schreibtisch und Bürostuhl, die gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes ergonomisch gestaltet sein müssen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und die Arbeitsleistung zu steigern. Rechtliche Grundlagen für Büroarbeitsplätze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Bildschirmarbeitsverordnung bilden die rechtliche Basis für die Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen in ... weiter lesen

Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg urteilt: Keine Diskriminierung bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem Fall, in dem es um die Rücknahme einer Einstellungszusage für einen schwerbehinderten Bewerber ging, entschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Nichteinstellung aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine Diskriminierung darstellt (Az.: 3 Ca 1654/23 ). Stadt zieht Jobzusage an diabetischen Bewerber zurück – Klage wegen Diskriminierung Ein schwerbehinderter Bewerber, der an Diabetes leidet, bewarb sich Anfang 2023 bei einer Stadtverwaltung für eine Ausbildung zum Straßenwärter. Seine Schwerbehinderung gab er dabei offen an. Er erhielt eine vorläufige Zusage, die jedoch von den Ergebnissen einer ... weiter lesen

Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  ... weiter lesen

Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei ... weiter lesen

Ihre Spezialisten