Arbeitsrecht

BAG-Urteil zum Einsichtsrecht in die Personalakten in Gegenwart eines Rechtsanwalts:

Einleitung zum Thema: Das BAG hat mit einem Urteil vom 12.07.2016 (Aktenzeichen 9 AZR 791/14) ein Urteil zur Beiziehung eines Rechtsanwalts bei der Einsichtnahme in die Personalakten erlassen. Dieses bezieht sich auf den Fall, dass der Arbeitnehmer zur Anfertigung von Fotokopien aus der Akte berechtigt ist. Sachverhalt: Der Kläger war von Beruf Lagerist. Er ist von dem vorherigen Arbeitgeber vor einem stattgefundenen Betriebsübergang wegen eines Fehlverhaltens abgemahnt worden. Unter Hinzuziehung einer Rechtsanwältin wollte er beim Arbeitgeber Einsicht in die Personalakte nehmen. Der Arbeitgeber hat dies unter dem Hinweis auf sein Hausrecht abgelehnt. Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer aber gestattet, Kopien der Personalakte fertigen zu dürfen. Das Arbeitsgericht wie auch das Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen.

Urteil des BAG: Auch das BAG hat den Anspruch abgewiesen. Allerdings hat es zur Begründung ausgeführt, dass sich aus der Tatsache, wonach der Arbeitnehmer berechtigt gewesen ist, Kopien der Personalakte zu fertigen, ein Grund ergebe, den Anspruch zurückzuweisen. Schließlich könne der Arbeitnehmer Kopien der Akte fertigen und dann mit der Anwältin außerhalb des Betriebs besprechen. Einen Grund, von der gesetzlichen Regelung des § 83 BetrVG abzuweichen, gebe es nicht. In § 83 BetrVG ist vorgesehen, dass der Arbeitnehmer Akteneinsicht in die Personalakte nehmen darf und dabei ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen darf.

Kurze Stellungnahme: Das Urteil des BAG ist sachgerecht, da infolge der Berechtigung des Arbeitnehmers, Kopien aus der Personalakte fertigen zu dürfen, eine Anwesenheit eines fremden Anwalts im Betrieb nicht erforderlich ist und § 83 BetrVG ein Beisein eines Rechtsanwalts bei der Einsichtnahme nicht vorsieht.

Mitgeteilt durch: Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Familienrecht, Aschaffenburg (06021/585 1270), Marktheidenfeld (09391/916670) und Würzburg (Tel. 0931/406 200 62), www.radrstoklossa.de.

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Dr. Ulrich Stoklossa
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Weißenburger Straße 44
63739 Aschaffenburg

Telefon: 0931 / 406 200 62


Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dr. Ulrich Stoklossa:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Arbeitsrecht BAG-Urteil zum arbeitsvertraglichen Bonusanspruch nach billigem Ermessen:

Einleitung zum Thema: Der BGH hat zu der nicht selten auftretenden Frage einer arbeitsvertraglichen Bonusklausel, die auf „billiges Ermessen“ des Arbeitgebers abstellt, ein aktuelles Urteil (siehe Urt. des BAG v. 03.08.2016, 10 AZR 710/14) erlassen. Sachverhalt: Der Kläger war in der Zeit von 01.01.2010 bis zum 30.09.2012 als Managing Direktor bei einem Finanzinstitut beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass der Kläger am Bonussystem des Arbeitgebers teilnimmt. Für das Geschäftsjahr 2009 erhielt der Kläger einen Bonus von 200.000,00 €, für das Geschäftsjahr 2010 erhielt er eine Leistung von 9.920,00 € und ... weiter lesen

Arbeitsrecht Folgen fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und Unklarheit zur Arbeitgebereigenschaft:

Einleitung: Das BAG hatte am 20.01.2016 (Urt. des BAG, 7 AZR 535/13) zu entscheiden gehabt, ob eine Arbeitnehmerin wirksam gekündigt worden ist, wenn sie als Mitarbeiterin nach dem AÜG an einen Einsatzbetrieb verliehen worden ist, das Verleihunternehmen aber keine Erlaubnis nach dem AÜG besaß und der Verleihvertrag daher unwirksam gewesen sein könnte. Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin arbeitet nach den Vereinbarungen eines Arbeitsvertrages vom 08.07.2005 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin. Sie war als Vorstandssekretärin beim Vorstandsvorsitzenden H eingesetzt gewesen. Am 28.10.2008 haben die Parteien die nachfolgende ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg urteilt: Keine Diskriminierung bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem Fall, in dem es um die Rücknahme einer Einstellungszusage für einen schwerbehinderten Bewerber ging, entschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Nichteinstellung aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine Diskriminierung darstellt (Az.: 3 Ca 1654/23 ). Stadt zieht Jobzusage an diabetischen Bewerber zurück – Klage wegen Diskriminierung Ein schwerbehinderter Bewerber, der an Diabetes leidet, bewarb sich Anfang 2023 bei einer Stadtverwaltung für eine Ausbildung zum Straßenwärter. Seine Schwerbehinderung gab er dabei offen an. Er erhielt eine vorläufige Zusage, die jedoch von den Ergebnissen einer ... weiter lesen

Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  ... weiter lesen

Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei ... weiter lesen

Arbeitsrecht Verwaltungsgericht bestätigt Entlassung von Polizeikommissar auf Probe

Die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis durch das Land Rheinland-Pfalz wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz als gesetzeskonform bestätigt (Az. 5 K 733/23.KO ). Der Fall betraf einen Beamten auf Probe, der aufgrund von diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Inhalten, die er in WhatsApp-Chatgruppen geteilt hatte, entlassen wurde. Polizeikommissar nach WhatsApp-Skandal entlassen: Charakter fraglich Nach seiner Laufbahnprüfung im Jahr 2021 wurde der Betroffene als Einsatzsachbearbeiter in der Bereitschaftspolizei eingestellt. Während seines Vorbereitungsdienstes teilte er in verschiedenen WhatsApp-Gruppen Bilddateien mit ... weiter lesen

Ihre Spezialisten