Steuerrecht

BFH mindert Steuervorteil nach Autounfall auf dem Weg zur Arbeit

Zuletzt bearbeitet am: 26.02.2024

München (jur). Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall erleidet, kann nicht unbedingt den vollen Wertverlust des Wagens als Werbungskosten geltend machen. Entscheidend ist der Wertverlust gegenüber dem „fiktiven Buchwert“ des Autos, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 28. November 2012, veröffentlichten Urteil vom 21. August 2012 entschied (Az.: VIII R 33/09). Im konkreten Fall bleibt danach für den Arbeitnehmer gar kein Steuerabzug übrig.

Geklagt hatte ein Richter, der 1999 auf dem Heimweg vom Gericht in einen Unfall verwickelt war. An seinem Auto entstand erheblicher Schaden. Die Reparatur hätte 10.000 Mark (5.100 Euro) gekostet. Weil der Wagen aber nur noch einen Zeitwert von 11.500 Mark (5.900 Euro) gehabt hätte, verkaufte er ihn unrepariert für 3.500 Mark (1.900 Euro). Die Differenz von 8.000 Mark (gut 4.000 Euro) machte der Richter als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend.

Das Finanzamt erkannte dies freilich nicht an. Der Ausgangswert des Autos sei wie bei Firmenwagen nach den allgemeinen Abschreibungsregeln zu bemessen. Danach wäre das bereits sieben Jahre alte Auto längst komplett abgeschrieben gewesen. Gemessen am „rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert vor dem Unfall“ von null sei daher kein Wertverlust entstanden.

Dies hat der BFH nun bestätigt; das Gesetz gebe dies eindeutig so vor. An eine anderslautende Auskunft einer Sachbearbeiterin sei das Finanzamt nicht gebunden. Ob der Richter bei einer Reparatur die vollen 10.000 Mark als Werbungskosten hätte geltend machen können, bleibt nach dem Münchener Urteil offen.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Steuerrecht Bundesfinanzhof begrenzt Absetzbarkeit der Zweitwohnungsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unter dem Aktenzeichen VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anfällt, innerhalb des Höchstbetrags von 1.000 Euro pro Monat für Unterkunftskosten liegt und somit nicht über diesen Betrag hinaus als Werbungskosten abgezogen werden kann. Münchnerin mit Zweitwohnung scheitert vor BFH wegen Höchstbetragsgrenze Die Fallkonstellation betraf eine Klägerin, die in München aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine Zweitwohnung innehatte. Sie zahlte für diese Wohnung Zweitwohnungsteuern in Höhe von 896 Euro bzw. 1.157 Euro in den strittigen Jahren. Zusätzlich entstanden ... weiter lesen

Steuerrecht Was Bürger 2024 über neue Gesetze und Änderungen wissen müssen

Regelmäßig werden in Deutschland neue Gesetze verabschiedet, welche unter anderem finanzielle Veränderungen bei Verbrauchern hervorrufen. Dementsprechend ist es von Vorteil, sich mit den durch neue Gesetze entstehenden Konsequenzen auseinanderzusetzen. Manche Gesetzesänderungen sind vorteilhaft, andere wiederum führen zu gewissen Nachteilen, die berücksichtigt werden sollten. Steuerliche Veränderungen im Jahr 2024 Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer müssen in Deutschland Steuern zahlen, wenn sie hier einer Arbeit nachgehen. Aber auch Rentner und andere Personengruppen sind unter Umständen steuerpflichtig. Daher spielen Änderungen hinsichtlich der ... weiter lesen

Steuerrecht BFH entscheidet: Bankenprivileg gilt auch für Konzernfinanzierungsgesellschaften

In einem Urteil vom 30. November 2023 (Aktenzeichen III R 55/20 ) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Konzernfinanzierungsgesellschaften das gewerbesteuerliche Bankenprivileg beanspruchen können, sofern ihre bankbezogenen Aktivposten die anderweitigen Geschäftsposten überwiegen. BFH erkennt Konzernfinanzierer als Kreditinstitut trotz Dienstleistungseinkünften an Die betroffene Gesellschaft erbrachte mehrheitlich innerhalb eines Konzernverbundes verschiedene Dienstleistungen und agierte zudem als Konzernfinanzierungsgesellschaft, was sie nach § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) als Kreditinstitut qualifizierte. Ein Vergleich der Aktivposten zeigte, ... weiter lesen

Steuerrecht BFH entscheidet über Kindergeldanspruch bei Pflegeeltern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 18. Januar 2024, Aktenzeichen III R 5/23 , klargestellt, wie bei mehreren kindergeldberechtigten Personen im gleichen Monat der Vorrang des Anspruchs zu ermitteln ist: Maßgeblich ist, wer zu Beginn des Monats die Bedingungen für eine vorrangige Berechtigung erfüllt. BFH verweigert Kindergeld für Pflegeeltern im Dezember 2020 Ein Paar, bestehend aus dem Kläger und seinem Lebensgefährten, nahm ein im November 2020 geborenes Kind, welches von einer obdachlosen Mutter stammt, am 7. Dezember 2020 in ihren Haushalt auf. Dadurch wurden sie zu Pflegeeltern des Kindes. Unter ihnen wurde vereinbart, dass der Kläger als ... weiter lesen

Ihre Spezialisten