Mainz (jur). Jagen oder hetzen frei laufende Hunde auch nur einmal Wild oder Vieh, gelten sie als gefährlich und sind erlaubnispflichtig. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz in einem am Mittwoch, 11. Juli 2012, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 1 L 828/12.MZ). Die Mainzer Richter gaben damit der Stadt Worms recht, die zwei Schäferhunde als gefährlich eingestuft hatte. Die Hundehalterin wurde aufgefordert, eine Erlaubnis zur Haltung "gefährlicher Hunde" zu beantragen.
Hintergrund des Rechtsstreits war, dass die beiden frei laufenden Schäferhunde am Stadtrand von Worms ein trächtiges Reh gehetzt und dann gerissen hatten. Wegen der schweren Verletzungen des Rehs konnte der Jagdpächter das Tier nur noch erschießen. Die Hundehalterin hatte der zuständigen Jagdgesellschaft daraufhin 400 Euro Schadenersatz gezahlt.
Die Stadt Worms stufte nach diesem Vorfall die Schäferhunde als „gefährliche Hunde“ ein. Die Tiere dürften ab sofort nur noch getrennt und an der Leine sowie mit Maulkorb ausgeführt werden. Die Hundehalterin müsse zudem eine Erlaubnis zur Haltung der gefährlichen Hunde beantragen. Nach den landesrechtlichen Bestimmungen muss dabei die Hundehalterin nachweisen, dass sie zum Halten der Vierbeiner über ein „berechtigtes Interesse“ und über eine erforderliche Sachkunde verfügt.
Die Hundebesitzerin hielt dies alles für übertrieben und ging gegen die sofortige Vollziehung der behördlichen Anordnung vor. Es habe sich hier doch nur um einen einmaligen Vorfall gehandelt.
Die Mainzer Richter bestätigten jedoch die behördliche Anordnung. Die Hunde hätten durch ihr Verhalten gezeigt, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen. Nach dem Gesetz seien sie dann als "gefährliche Hunde" einzuordnen. Ein einmaliger Vorfall reiche hier aus. Im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr sei „die Behörde nicht gehalten, weitere Vorfälle abzuwarten“, so das Gericht in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2012.
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