In einigen Branchen erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber neben dem normalen Gehalt noch zusätzliches Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Dabei kommt häufig die Frage auf, wieso nicht alle Angestellten in Deutschland Urlaubsgeld erhalten. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch oder zahlen die Unternehmer alle freiwillig?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet Urlaubsgeld zu zahlen?
Sofern im Arbeitsvertrag keine Regelung zum Urlaubsgeld getroffen wurde, erhält der Arbeitnehmer neben dem bezahlten Urlaub kein zusätzliches Urlaubsgeld. Eine gesetzliche Verpflichtung, die den Arbeitgeber verpflichtet Urlaubsgeld zu zahlen gibt es nicht. Aufgrund des Gesetzes hat der Mitarbeiter daher keinen Anspruch.
Wenn es keine gesetzliche Regelung gibt, wieso zahlen dann einige Betriebe?
Nur weil der Gesetzgeber keine Vorschrift in das Gesetz mit aufgenommen hat, heißt das nicht, dass der Chef nicht verpflichtet ist auch zusätzliches Geld zum Urlaub zu zahlen. In einigen Branchen ist es nämlich üblich, dass innerhalb der geltenden Tarifverträge Vereinbarungen zum Urlaubsgeld getroffen wurden. Da der Tarifvertrag für den Chef verbindlich ist, ist er verpflichtet das Geld fristgerecht zu zahlen.
Eine andere Variante ist, dass der Arbeitgeber freiwillig seinen Mitarbeitern einen kleinen Bonus in Form von Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld zahlt. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch, wie oben festgestellt, nicht.
Der Chef hat immer Urlaubsgeld bezahlt, plötzlich nicht mehr.
Zwar handelt es sich bei der Zahlung grundsätzlich um eine freiwillige Leistung, allerdings kann der Arbeitgeber nicht willkürlich Urlaubsgeld auszahlen. Bekannt ist dieses Problem im Arbeitsrecht unter dem Begriff „betriebliche Übung“. Diese besagt, dass wenn der Chef mindestens 3 Jahre vorbehaltlos gleichbleibendes Urlaubsgeld gezahlt hat, der Arbeitnehmer auch für die Folgejahre einen Anspruch darauf besitzt. Der Arbeitgeber hat nämlich ein gewisses Vertrauen geweckt, so dass er davon ausgehen kann, dass auch zukünftig zusätzliche Geld fließen wird.
Ist Urlaubsgeld sozialversicherungspflichtig?
Sofern zusätzliches Geld zum Urlaub gezahlt wird, muss diese auch versteuert werden. Es gehört nämlich zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Bei der Besteuerung gibt es jedoch einige Besonderheiten, so dass die Besteuerung in der Regel gesondert ermittelt wird.
Fazit: Ob eine Person Urlaubsgeld erhält, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich ist es allerdings so, dass der Gesetzgeber einen gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht geschaffen hat.
Wichtig ist schlussendlich, dass das Urlaubsgeld immer streng vom Urlaubsentgelt getrennt werden muss. Der wesentliche Unterschied ist der, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall einen Anspruch auf Urlaubsentgelt besitzt. Sollte der Arbeitgeber diesen bezahlten Urlaub verweigern, ist der Weg zum Rechtsanwalt unerlässlich.
Bei Fragen oder rechtlichen Problemen im Arbeitsrecht sollte daher ein Fachanwalt kontaktiert werden.
Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)
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