Berlin (jur). Hartnäckige Falschparker müssen unter Umständen ihr Auto für längere Zeit stehenlassen. Denn liegen zahlreiche und immer wiederkehrende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vor, kann auch dies den Führerschein kosten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 13. September 2012, bekanntgegebenen Eilbeschluss (Az.: VG 4 L 271.12).
Im Streitfall wurden mit zwei Fahrzeugen eines Berliners zwischen November 2010 und Juni 2012 insgesamt 144 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen. 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den Behörden registriert. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zog daraufhin den Führerschein des Mannes ein.
Dieser hielt die Maßnahme für vollkommen unangemessen. Zum größten Teil hätten seine Mitarbeiter die Verkehrsverstöße begangen. Auf sein Konto seien lediglich 42 Verstöße zurückzuführen. Meist habe er keine Zeit oder hatte kein Kleingeld gehabt, um einen Parkschein zu lösen.
Doch die Berliner Verwaltungsrichter werteten das ständige Falschparken und zu schnelle Fahren als „laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften“. Eine derartige Häufung auch geringfügiger Verstöße rechtfertige den Entzug der Fahrerlaubnis.
Der Berliner verkenne die von ihm ausgehende Gefahr, wenn er immer wieder gegen Straßenverkehrsvorschriften verstößt. Der Führerscheinentzug sei dabei nicht nur bei zu vielen Punkten in Flensburg möglich, sondern auch, wenn man sich aus anderen Gründen als ungeeignet für den Straßenverkehr erwiesen habe, so das Gericht in seinem Beschluss vom 10. September 2012. Selbst wenn er nicht alle Verstöße begangen habe, habe er als Fahrzeughalter das rechtswidrige Verhalten Dritter nicht rechtzeitig und im erforderlichen Umfang unterbunden.
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