Sozialrecht

Hartz-IV: keine Anrechnung des Kindergeldes für sich selbst

Zuletzt bearbeitet am: 30.03.2024

Kassel (jur). Leben drei Generationen in einem Haus, muss sich die mittlere Tochter das für sie selbst an ihre Mutter gezahlte Kindergeld nicht vom Jobcenter als Einkommen anrechnen lassen. Das gilt auch dann, wenn die Mutter das Geld ihrer Tochter überlässt, wie das Bundessozialgericht (BSG) am 17. Juli 2014 in Kassel entschied (Az.: B 14 AS 54/13 R).

Die im Streitzeitraum 19-jährige Klägerin lebte arbeitslos bei ihrer Mutter. Mit 18 hatte sie selbst eine Tochter bekommen. Im Zuge einer Überprüfung setzte das Jobcenter des Landkreises Marburg-Biedenkopf die Hartz-IV-Leistungen neu fest. Dabei rechnete es der Klägerin das ihr selbst für die eigene Tochter gezahlte Kindergeld als Einkommen an und zudem auch das Kindergeld, das die Mutter für die Klägerin erhielt.

Das BSG ließ offen, ob hier die Klägerin nur mit ihrer eigenen Tochter, nur mit ihrer Mutter oder aber mit beiden in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenzufassen ist – also für welche Gruppe die Hartz-IV-Leistungen letztlich zu berechnen sind. Werde die Mutter der Klägerin mit in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen, scheide eine Anrechnung des Kindergeldes bei der Klägerin schon nach gesetzlichen Schutzvorschriften aus.

Für nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende aber im Haushalt der Eltern lebende Kinder habe das BSG schon 2008 entschieden, dass das Kindergeld den kindergeldberechtigten Eltern zugeordnet und bei diesen als Einkommen zu berücksichtigen ist (Urteil vom 19. März 2008, Az.: B 11b AS 13/06 R).

Auf die Verwendung des Kindergeldes komme es daher nicht an, betonten nun die Kasseler Richter. Hier bleibe es daher auch dann bei der Zuordnung zur Mutter der Klägerin, wenn diese das Geld der Klägerin überlässt.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik: © Thomas Graf-Fotolia.com

 

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Verwaltungsgericht Aachen: Hautkrebs eines Polizisten keine Berufskrankheit

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seinem Urteil (Az.: 1 K 2399/23 ) die Hautkrebserkrankung eines ehemaligen Polizisten nicht als Berufskrankheit anerkannt. Polizist fordert Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit Ein langjähriger Polizeibeamter, der nahezu sein ganzes Berufsleben im Streifendienst verbrachte, forderte die Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit. Der Betroffene argumentierte, während seiner fast 46 Dienstjahre hauptsächlich im Freien tätig gewesen zu sein, ohne dass ihm Schutzmittel gegen UV-Strahlung zur Verfügung gestellt wurden oder auf die Wichtigkeit solcher Schutzmaßnahmen hingewiesen wurde. Aufgrund ... weiter lesen

Sozialrecht LSG-Urteil: Einzelfahrten von Fahrtrainern als Arbeitsunfall anerkannt

Im aktuellen Fall des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde entschieden, dass die Erkundungsfahrt eines Fahrtrainers als Arbeitsunfall gilt (Az.: L 8 U 3350/22 ). Fahrtrainer-Unfall auf Erkundungsfahrt: Streit um Arbeitsunfall Ein selbständiger Motorrad-Fahrtrainer verletzte sich schwer, als er allein auf Erkundungsfahrt für ein bevorstehendes Training stürzte. Der Unfall ereignete sich 50 km entfernt von seinem Zuhause. Er argumentierte, dass die Fahrt zur Vorbereitung auf ein spezielles Training notwendig war, um die Straßenverhältnisse zu prüfen. Seine Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da sie die Fahrt als private ... weiter lesen

Sozialrecht Landessozialgericht entscheidet: Kein Unfallversicherungsschutz auf indirektem Arbeitsweg

Im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde der Fall einer Klägerin behandelt, die auf einem Umweg zur Arbeit verunfallte und daher keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hatte (Az.  L 10 U 3232/21 ). Mutter nach Umweg-Unfall ohne Versicherungsschutz Eine Frau begleitete ihre Tochter auf dem Schulweg zu einem Treffpunkt, der entgegengesetzt zu ihrer Arbeitsstelle lag. Nach diesem Umweg ereignete sich auf dem Weg zur Arbeit, jedoch noch vor dem Erreichen der direkten Route von ihrer Wohnung aus, ein Unfall, bei dem sie schwer verletzt wurde. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ... weiter lesen

Sozialrecht Sozialgericht Düsseldorf: Kein Arbeitsunfall bei Hilfe für Schwiegersohn

Das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 6 U 284/20 ) hat entschieden, dass die Renovierung im Haus des Schwiegervaters nicht als Arbeitsunfall gilt. Verletzung bei Schwiegersohn ist kein Arbeitsunfall Der 51-jährige Kläger unterstützte bei Renovierungsarbeiten im Haus seines Schwiegersohnes, wo dieser mit der Tochter des Klägers und deren Sohn lebte. Während der Arbeiten verletzte sich der Kläger schwer und forderte von der Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall, um Leistungen der Unfallversicherung zu erhalten. Die Berufsgenossenschaft wies dies zurück, da eine "Wie-Beschäftigung" aufgrund der familiären Bindung nicht vorliege. ... weiter lesen

Ihre Spezialisten