Arbeitsrecht

Hin und Her des Arbeitgebers macht Kündigung unwirksam

Zuletzt bearbeitet am: 21.02.2024

Chemnitz (jur). Arbeitgeber müssen sich entscheiden, ob sie einen Arbeitnehmer noch benötigen oder nicht. Nach mehrfachem Hin und Her kann eine Kündigung treuwidrig und daher unwirksam sein, wie das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz mit einem am Montag, 27. August 2012, veröffentlichten Urteil vom 24. Mai 2012 entschied (Az.: 1 Sa 661/11).

Es gab damit der Kündigungsschutzklage eines Krankenpflegers recht. In einer Klinik in Sachsen hatte er 1998 zunächst seine Ausbildung beendet und war danach auf eine Vollzeitstelle in der Intensivstation übernommen worden. Am 11. Februar 2011 teilte ihm die Klinikleitung mit, er müsse mit seiner Kündigung zum 31. März rechnen.

Der Krankenpfleger schaute sich um und fand zeitlich passend eine neue Stelle zum 1. April 2011. Er teilte dies dem Arbeitgeber mit und bat um einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31. März. Das Krankenhaus lehnte dies jedoch am 25. Februar überraschend ab. Am 31. März hatte der Krankenpfleger dann eine Kündigung im Briefkasten. Die offene Stelle zum 1. April war da längst anderweitig vergeben. Daher klagte der Krankenpfleger.

Mit Erfolg: Die Kündigung ist unwirksam, urteilte das LAG. Das Unternehmen habe schon nicht ausreichend dargelegt, dass die Kündigung überhaupt notwendig war. Zwar habe die Klinik am 7. März 2011 beschlossen, bestimmte Bereiche zu schließen; sie habe aber nicht genau genug erklärt, wo dadurch wie viele Krankenpflege-Stellen wegfallen.

Zudem sei die Kündigung „wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unwirksam“. Nach der Mitteilung über die beabsichtigte Kündigung habe der klagende Krankenpfleger davon ausgehen dürfen, dass es auch im Interesse seines Arbeitgebers liegt, wenn er von sich aus die Stelle wechselt. Dies habe die Klinik aber nicht erlaubt. Dann wenige Wochen später selbst zu kündigen, sei „eine für den Kläger nicht mehr hinnehmbare rechtsmissbräuchliche Handlung“, urteilte das LAG. Die Klinik habe selbst erklärt, dass zum 1. April 2011 insgesamt 70 Stellen weggefallen seien, so dass sie den Krankenpfleger offenkundig nicht noch dringend gebraucht habe.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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