Insolvenzrecht

Insolvenz - auf was muss man achten?

10.04.2015
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Zuletzt bearbeitet am: 10.04.2024

Wer völlig überschuldet ist und keine Aussicht mehr sieht, wird in den meisten Fällen das Insolvenzverfahren beantragen. Das Verfahren kann eine Person (Privatinsolvenz) nach dessen Durchlauf schuldenfrei machen. Doch nicht für jede Person ist das Insolvenzverfahren der richtige Weg. Wird sich allerdings für ein solches Verfahren entschieden, stellt sich zunächst die Frage, welches Verfahren eigentlich das richtige ist.

Welches Verfahren ist für wen das richtige?

Das Insolvenzverfahren beschäftigt sich sowohl mit der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen, als auch mit der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Selbstständigen. Dabei ist Insolvenzverfahren nicht gleich Insolvenzverfahren. Auch hier gibt es Unterschiede, je nachdem wer das Verfahren beantragt. In Deutschland ist zwischen der sogenannten Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz zu unterscheiden. Die Regelinsolvenz ist ausschließlich für Unternehmen und Selbstständige. Die Verbraucherinsolvenz regelt hingegen das Insolvenzverfahren der Privatpersonen.

Wieso gibt es zwei unterschiedliche Verfahren?

Man muss zwischen den beiden Verfahren unterscheiden, auch wenn beide das gleiche Ziel verfolgen. Wird beim zuständigen Insolvenzgericht ein Antrag auf ein „falsches Verfahren“ eingereicht, wird dieser in der Regel als unzulässig verworfen.

Bei der Antragsstellung ist zu berücksichtigen, dass das Regelinsolvenzverfahren ein sehr umfangreiches und langwieriges Gerichtsverfahren ist, bei dem vieles verkehrt laufen kann. Im Gegensatz dazu ist das Verbraucherinsolvenzverfahren deutlich vereinfacht. So ist beispielshalber  bei der Verbraucherinsolvenz eine Gerichtsverhandlung nicht notwendig. Meistens wird lediglich ein gesetzlicher Treuhänder eingesetzt, der weniger Befugnisse hat, als der Insolvenzverwalter in der Regelinsolvenz.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass bei einem  Verbraucherinsolvenzverfahren ein Einigungsversuch gestartet wird. Erst nach dem Scheitern kann ein Insolvenzantrag wirksam gestellt werden. Beim Regelinsolvenzverfahren ist hingegen ein solcher Einigungsversuch nicht nötig. Es kann daher direkt ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden.

Welches Verfahren insofern anzuwenden ist, hängt in erster Linie davon ab, ob ein Verbraucher oder eine Unternehmer die Insolvenz beantragen möchte. Bei Fragen zu dieser Problematik sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden.

Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?

Grundsätzlich gilt: Verbraucherinsolvenz bei Privatpersonen und Regelinsolvenz bei Unternehmen und Selbstständigen. Aber wie immer gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Sollten Sie jemals in die Lage kommen, ein Insolvenzverfahren stellen zu müssen, führt nichts an einer Schuldnerberatung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt vorbei. Er kann Sie während des gesamten Verfahrens unterstützen und die richtigen Anträge stellen, damit Sie Ihr Ziel so schnell wie möglich und ohne Probleme erreichen können.

Wann kann die Insolvenz beantragt werden?

Damit das Insolvenzverfahren beantragt werden kann, muss ein sogenannter Eröffnungsgrund vorliegen. Die Insolvenzordnung (InsO) gibt dabei gesetzliche Eröffnungsgründe vor. Insgesamt bestehen drei  Gründe:

  • drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Sofern einer dieser genannten Gründe vorliegt, kann ein Insolvenzantrag gestellt werden. Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass die beiden unterschiedlichen Verfahren weitere Voraussetzungen haben können.

Insolvenzzeitraum beachten

Eine Insolvenz ist in Deutschland ein langanhaltender Prozess. In der Regel dauert die Insolvenz daher zwischen drei-  bis sechs Jahren.

Fazit: Ein Insolvenzverfahren hat zahlreiche Konsequenzen für den Antragssteller oder die Antragsstellerin. Damit eine Person optimal beraten werden kann, sollte ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kontaktiert werden. So wird sichergestellt, dass eine optimale Vorbereitung auf die Insolvenzzeit gewährleistet ist.

Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)

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