Urheberrecht und Medienrecht

Internetseiten dürfen von Richtern gesperrt werden

Zuletzt bearbeitet am: 27.03.2024

In den letzten Jahren passierte es öfter: Internetseiten bekannter Streamingdienste wie kino.to oder movie2k.to wurden von einigen Providern gesperrt. Schuld daran war die Anordnung verschiedener Richter, die aufgrund der Beschwerde einiger Filmverleiher von den Internetprovidern verlangten die genannten Seiten zu sperren. Ist dieses Vorgehen wirklich effektiv?

Aktuell wurde diese Frage gerade zur Plattform kino.to entschieden. Ein österreichischer Internetprovider wurde vom Filmverleiher Constantin dazu aufgefordert, die Film-Stream-Seite für die Nutzer des Providers zu sperren.

Nachdem sich der Provider vor den nationalen Gerichten vergeblich gegen die danach ergangene Anordnung der Richter gewehrt hatte, sollte er auch vor dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) keine Recht bekommen: Auch wenn die Sperrmaßnahmen gewisse EU-rechtliche Voraussetzungen erfüllen müssen, kann vom Provider eine Sperrung verlangt werden, wenn die entsprechende Seite nachweislich urheberrechtlich geschütztes Material anbietet.

Bringt diese Sperre wirklich etwas?

Diese berechtigte Frage muss wohl mit einem Nein beantwortet werden: Sperren seitens der Provider (z.B. DNS-Filter-Methode) sind leicht zu umgehen und für Nutzer von „illegaler“ Dienste oft an der Tagesordnung.

So wurde die Twitter-Sperre in der Türkei über eine solche Methode vollzogen, was dazu führte, dass die Umgehung dieser Sperre sich schneller verbreitete als jeder Neuigkeit bei Twitter. So sind auch auch andere Sperrmethoden (u.a. IP-Sperre, URL-Sperre) durch die Provider mit Problemen belastet und häufig nicht effektiv durchsetzbar.

Warum dann die richterliche Anordnung?

Den Richter bleibt nicht anderes übrig als diesen Weg einzuschlagen. Der Provider ist in diesem Fall das schwächste Glied der Kette und kann leichter mit Auflagen belegt werden, als die Betreiber der Seite. Diese sind, wenn überhaupt bekannt, häufig im Ausland und haben ein weit verbreitetes Servergeflecht.
Dieses Problem ist durch die derzeitige Gesetzeslage vermutlich nicht zu bekämpfen. Es ist auch fraglich, ob eine neue Gesetzgebung dies ändern würde. Es wäre eine internationale Zusammenarbeit nötig und müsste viel Geld investiert werden, um den technisch versierten Entwicklern dieser Websites zuvor zu kommen.

Aus diesem Grund wird es ein Katz-und-Maus-Spiel bleiben und den Nutzern nicht anderes übrig blieben, als sich ab und an mit der Umgehung neuster Sperrmethoden zu beschäftigen.

Quelle: Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © Ferkelraggae-Fotolia

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Urheberrecht und Medienrecht Möge die Macht über das Vereinslogo beim Verein bleiben

Frankfurt/Main (jur). Ein Verein, hier von Star Wars-Fans, kann das von einem Mitglied gestaltete Vereinslogo auch nach dessen Rauswurf weiter nutzen. Denn das Fortbestehen des gewährten Nutzungsrechts an dem Logo ist grundsätzlich nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 10. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 U 61/22 ).  Im konkreten Fall ging es um einen Verein für Fans der Filmreihe „Star Wars“. Der Kläger hatte als Vereinsmitglied für seinen Star Wars-Verein ein Logo gestaltet und diesem ein Nutzungsrecht hierüber eingeräumt. Doch dann kam es zum Zerwürfnis mit ... weiter lesen

Urheberrecht und Medienrecht Keine Rundfunkbeitragspflicht für Verwalter von Ferienwohnungen

Oldenburg (jur). Der Verwalter von Ferienwohnungen muss für die von ihm bewirtschafteten Unterkünfte keine Rundfunkbeiträge bezahlen. Beitragspflichtig seien regelmäßig nur die Eigentümer der Ferienwohnungen, entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem am Montag, 27. März 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 15 A 233/18).  Nur wenn der Verwalter die Ferienwohnungen an die Gäste in eigenem Namen vermiete, gehe die Rundfunkbeitragspflicht von den Eigentümern auf ihn über.  Damit bekam ein Vermietungsservice recht, der gewerblich Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer vermietet und betreut. Wegen dieser Tätigkeit sollte das Unternehmen ... weiter lesen

Urheberrecht und Medienrecht Recht am eigenen Bild – Bedeutung im Strafrecht einfach erklärt mit Beispielen

In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild und gehört zum Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Es besagt: Jeder ist frei, darüber zu entscheiden, ob und wie jemand sein Bild verwendet.  Die rechtliche Grundlage ist § 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Auf einer anderen Ebene greift das Kunsturhebergesetz, das neben dem Schutz von Kunstwerken auch das Recht am eigenen Bild regelt. Mit diesen Gesetzesbestimmungen wird Missbrauch vorgebeugt. Recht am eigenen Bild – was sagt das Gesetz? Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das jedem Menschen zusteht. Es besagt, dass niemand ohne Zustimmung des Betroffenen ein Foto oder Video von ihm ... weiter lesen

Urheberrecht und Medienrecht „Frauen-Aufreiß-Künstler“ muss Artikel über „Pick-Up-Artists“ dulden

Karlsruhe (jur). Verdient ein Student als Coach nebenberuflich sein Geld mit Tipps für schüchterne Männer zum „Frauen aufreißen“, muss er mit einer teils identifizierenden Berichterstattung rechnen. So darf die AStA-Zeitschrift einer Universität ihn mit seinem Vornamen und dem ersten Buchstaben seines Anfangsnamens nennen, wenn seine Tätigkeit als sogenannter Pick-Up-Artists und seinen Verführungstricks mit zunehmenden Übergriffen auf Frauen des Uni-Campus in Verbindung gebracht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 19. Dezember 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 65/21).  Im Streitfall war der Kläger, ein ... weiter lesen

Ihre Spezialisten