Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mietminderung auch bei Mängeln außerhalb der Wohnung möglich

Zuletzt bearbeitet am: 15.04.2024

Köln/Berlin (DAV). Grundsätzlich gilt, dass der Mieter die Miete nur dann mindern kann, wenn er in der Nutzung seiner Wohnung beeinträchtigt ist. Dass dieser Grundsatz auch Ausnahmen kennt, zeigt eine Entscheidung des AG Köln vom 31. Juli 2014 (AZ: 203 C 192/14), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein (DAV) aufmerksam macht.

Dem Mieter war im Vertrag neben den Räumen seiner Mietwohnung auch die Nutzung des Dachbodens zugesichert worden. Der Vermieter untersagte dann die Nutzung des Dachbodens, und der Mieter kürzte daraufhin die Miete.

Zu recht, so das Amtsgericht Köln. In seiner Entscheidung stellt es klar, dass ein erheblicher Mangel bei allen mitvermieteten Gemeinschaftsräumen in Betracht kommt, wie zum Beispiel Treppenhaus, Hausflur und eben auch dem Dachboden, wenn dessen Nutzung im Mietvertrag ausdrücklich aufgenommen wurde. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es sich um eine unverbindliche Nutzungsüberlassung handelt. In einem solchen Fall werden Räumlichkeiten mit oder ohne Kenntnis des Vermieters tatsächlich genutzt, eine vertragliche Vereinbarung hierüber besteht aber gerade nicht.

Da im vorliegenden Fall die Nutzung des Dachbodens ganz klar Bestandteil des Vertrages war, kann der Mieter hier die Miete mindern. Bei der Höhe einer solchen Mietminderung ist allerdings Zurückhaltung geboten. Das Amtsgericht fand im zu entscheidenden Fall 2 % der Miete, circa 15 € monatlich, angemessen und gerechtfertigt.

Der Mieter sollte daher bei Mängeln außerhalb seiner Mieträume stets prüfen, ob die Nutzung sich aus dem Mietvertrag ergibt. Falls dies der Fall ist, kommt auch eine mäßige Minderung in Betracht.

Quelle: DAV Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

Symbolgrafik: © MK-Photo - Fotolia

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Neuregelung der Kostenverteilung bei WEG laut BGH zulässig

In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unter bestimmten Voraussetzungen die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu Lasten einzelner Eigentümer ändern dürfen (Az.:  V ZR 81/23 und V ZR 87/23 ). Diese Entscheidung basiert auf dem 2020 reformierten Wohnungseigentumsgesetz. Doppelparker und Dachfenster im Fokus In dem Verfahren V ZR 81/23 ging es um die Kostenverteilung der Reparatur von Doppelparkern, die aufgrund eines Defekts nur eingeschränkt nutzbar waren. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschloss, dass nicht alle, sondern nur die Teileigentümer der ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Landgericht Hanau: Vermieter kann bei sporadischer Nutzung nicht kündigen

Ein Urteil des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 107/22 ) macht deutlich, dass ein Vermieter, der in einem Zweifamilienhaus lebt und die zweite Wohnung nur gelegentlich nutzt, dem anderen Mieter nicht ohne triftigen Grund kündigen darf. Amtsgericht weist Räumungsklage ab Eine Vermieterin, die überwiegend im Ausland residiert, hat mit den Mietern einen Vertrag über eine Wohnung in einem Haus mit zwei Einheiten abgeschlossen. Ihre eigene Wohnung im selben Haus nutzt sie nur vereinzelt im Jahr. Sie sprach eine Kündigung gemäß § 573a BGB aus, die besagt, dass der Eigentümer einer Wohnung in einem selbst bewohnten Gebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten das ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Insolvenzverfahren bleibt im Grundbuch sichtbar

Karlsruhe (jur). Zwangseintragungen im Grundbuch, etwa zur Anordnung einer Zwangsversteigerung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bleiben auch nach ihrer „Löschung“ sichtbar. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 21. September 2023 hervor (Az.: V ZB 17/22).  Die Beschwerdeführerin im Streitfall ist Eigentümerin mehrerer Wohnungen in Berlin. Über ihr Vermögen war ein Insolvenzverfahren eröffnet und die Zwangsversteigerung der Wohnungen angeordnet worden. Beides wurde entsprechend gesetzlichen Vorgaben zwangsweise in die Grundbücher eingetragen. Die Eigentümerin konnte aber beide ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Anspruch auf Untervermietung gilt auch für Nebenwohnung

Karlsruhe (jur). Mieterinnen und Mieter einer Nebenwohnung können aus Kostengründen vom Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Voraussetzung hierfür ist ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters, und dass dieser die Nebenwohnung teilweise selbst weiter nutzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag, 21. November 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 88/22). Für das Recht auf Untervermietung sei es nicht erforderlich, dass die Wohnung nach der Untervermietung noch Lebensmittelpunkt des Mieters bleibt, stellten die Karlsruher Richter klar.  Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Mieter vom Vermieter verlangen, dass ... weiter lesen

Ihre Spezialisten