Verwaltungsrecht

Ohne Frage keine Antwort von Behörden

Zuletzt bearbeitet am: 11.03.2024

Berlin (jur). Behörden müssen der Presse nur Antwort auf Fragen geben. Jedenfalls presserechtlich haben Journalisten keinen Anspruch auf Einsicht in komplette Akten, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 5. September 2013, bekanntgegebenen Beschluss vom 2. September 2013 entschied (Az.: 27 L 217.13).

Der klagende Zeitungsjournalist hatte vom Bundesinnenministerium Einsicht in die 804 Seiten starke Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ verlangt. Zudem wollte er alle Entwürfe und Vorgängerstudien einsehen. Das Bundesinnenministerium lehnte dies ab.

Zu Recht, wie nun im Eilverfahren das Verwaltungsgericht Berlin entschied. Zwar verpflichte das Presserecht die Behörden, Journalisten im Rahmen ihrer Arbeit Auskünfte zu erteilen. Dieser presserechtliche Auskunftsanspruch sei aber „allein auf die Beantwortung konkreter Fragen, nicht aber auf Informationszugang gerichtet“. Presserechtlich müssten Behörden Auskunft „über tatsächliche Umstände oder rechtliche Verhältnisse“ geben, nicht aber Einblick in ganze Aktenordner gewähren. Selbst wenn man den Antrag des Journalisten dahin verstehe, Auskunft über den kompletten Inhalt der Dopingstudie zu bekommen, reiche eine mündliche oder schriftliche Zusammenfassung aus.

Im Streitfall hatte sich der Journalist auch auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen; hierüber hat das Verwaltungsgericht aber noch nicht entschieden. Das Gesetz gewährt allen Bundesbürgern Zugang zu Dokumenten des Bundes, soweit dem keine gewichtigen Belange entgegenstehen. Das Bundesinnenministerium hatte zugesagt, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats zu bescheiden. Daher fehle es an einem Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Eilverfahren, erklärten die Berliner Richter.

Quelle:© www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsrecht BVerwG entscheidet über Regelung zur Mehrarbeitsvergütung bei Dienstunfällen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unter dem Aktenzeichen 2 C 2.23 ein Urteil zum Thema Vergütung von Mehrarbeit bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung aufgrund eines Dienstunfalls gefällt. Polizeikommissar fordert nach Dienstunfall Überstunden-Vergütung Ein Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A 9 LBesO), der im Zeitraum 2015 bis 2016 mehrfach zu zusätzlichen Einsätzen bei der Polizei herangezogen wurde, erlitt im September 2016 einen Dienstunfall. Anschließend folgten krankheitsbedingte Auszeiten, die teilweise durch den Ausgleich von Überstunden und regulären Urlaub unterbrochen waren. Mit Ende Juli 2018 wurde er wegen anhaltender Dienstunfähigkeit ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BVerwG-Urteil bestätigt aktuelle Zuschussregelung für kirchliche Kitas in NR

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter dem Aktenzeichen 5 C 7.22 bestätigt, dass die Regelung zur Finanzierung von kirchlichen Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen für das Kindergartenjahr 2016/2017, welche kirchlichen Trägern geringere staatliche Zuschüsse gewährt als anderen freien Trägern, keine Glaubensdiskriminierung darstellt und verfassungsrechtlich zulässig ist. Gericht weist Klage kirchlicher Kita gegen Zuschussdifferenzierung ab Die nordrhein-westfälische Förderpraxis für Kindertageseinrichtungen basiert auf dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 8. Juli 2016. Nach diesem Gesetz erhalten Einrichtungsträger vom ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BayVGH bestätigt Leinenzwang für zwei Hunde aus Günzburg

In einer Entscheidung vom 22. Januar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Leinenzwang für zwei Hund aus dem Landkreis Günzburg bekräftigt (Az.:  10 ZB 23.1558 ) . Diese Anordnung wurde ursprünglich von der zuständigen Sicherheitsbehörde erlassen und durch Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg am 18. Juli 2023 bestätigt. Der Eigentümer der Hunde hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, die nun vom BayVGH abgewiesen wurde. Leinenzwang nach Bürgerbeschwerden bestätigt Der Besitzer der beiden großen Hunde wurde mit Bescheiden vom Februar 2023 von der Verwaltungsgemeinschaft des Landkreises Günzburg, der ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Gericht bestätigt Klassenfahrtausschluss nach Schlag in Gesicht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung (Az.: VG 3 L 61.24 ) festgelegt, dass ein Schüler, der einen Mitschüler schlägt, rechtmäßig von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann. Der Eilantrag gegen die Maßnahme wurde zurückgewiesen, wobei das Gericht den Erziehungsauftrag der Schule und die Sicherheit aller Schüler in den Vordergrund stellte. Schüler von Skifahrt ausgeschlossen: Mutter hält Strafe für unverhältnismäßig Ein Schüler der 9. Klasse einer Berliner Oberschule wurde nach einem Vorfall im Dezember 2023, bei dem er einen Mitschüler ins Gesicht schlug, von einer anstehenden Skifahrt ausgeschlossen. Dies erfolgte nach mehreren ... weiter lesen

Ihre Spezialisten