Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Rumpelkammer Treppenhaus - was ist hier erlaubt?

10.03.2015
 (1)
Zuletzt bearbeitet am: 10.04.2024

Zwischen Vermietern und Mietern herrscht in Deutschland ein immer wiederkehrendes Problem: Das Treppenhaus gleicht einer Rumpelkammer. Daher stellt sich häufig die Frage, was im Treppenhaus alles an Gegenständen abgestellt werden darf? Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Treppenhaus zwar eine Gemeinschaftsfläche ist, allerdings bei der Nutzung gewissen Einschränkungen vorliegen.

Der Mietvertrag ist verbindlich

In vielen Mietverträgen sind Regelungen zu finden, welche die Nutzung des gemeinsamen Treppenhauses verbindlich vorgeben. Sofern im Mietvertrag nichts zu der Thematik vereinbart wurde, gibt es jedoch häufig entsprechende Klauseln innerhalb der Hausordnung. Diese wird entweder den Mietern bei dem Abschluss des Mietvertrages ausgehändigt oder hängt sichtbar im Hausflur. 

Zu beachten ist, dass den Eigentümer des Hauses eine gewisse Verkehrssicherungspflicht trifft. Das bedeutet, dass er unter Umständen für Unfälle im Treppenhaus haftbar gemacht werden kann, wenn er nicht sicherstellt, dass von dem Treppenhaus keinerlei Gefahren ausgehen. Zusätzlich muss der Vermieter Brandschutzvorschriften beachten. Es muss gewährleistet sein, dass im Hausflur die Fluchtwege und Rettungswege frei von Gegenständen sind.

Kinderwagen im Treppenhaus?

Fraglich ist vor allem, ob ein Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden darf. Insofern gilt das oben genannte entsprechend. Eine gesonderte gesetzliche Regelung bezüglich des Abstellens eines Kinderwagens im Treppenhaus gibt es in Deutschland nicht. Allerdings wird in der  Rechtsprechung häufig folgender Grundsatz angewandt. So ist das Abstellen prinzipiell erlaubt, wenn andere Mieter und Gäste bei Gefahr ungehindert die Flucht- und Rettungswege nutzen können. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Abstellen des Wagens erst einmal gestattet ist. Nur wenn eine wesentliche Beeinträchtigung, vor allem eine potenzielle Gefahr von dem Abstellungsort ausgeht, ist das Abstellen verboten.

Sind Schuhe erlaubt?

Einige Mieter nutzen das Treppenhaus auch als Abstellfläche für das eigene Schuhwerk. In vielen Häusern geht es sogar so weit, dass vereinzelnd Schuhschränke aufgestellt werden. Dies ist laut Mietrecht jedoch unzulässig. Zwar ist das Treppenhaus eine Gemeinschaftsfläche, die den Mietern zur Nutzung zur Verfügung steht, jedoch beschränkt sich das Nutzungsrecht lediglich darauf, dass den Mietern freier Zugang  zu den angemieteten Räumlichkeiten gewährt werden muss. Demnach dürfen Schuhe nicht im Treppenhaus gelagert werden. Eine Ausnahme wird jedoch dann gemacht, wenn es regnet oder schneit. So hat das OLG Hamm am 04.12.2008 beschlossen, dass bei schlechtem Wetter Schuhe vorübergehend  vor der Eingangstür abgestellt werden dürfen. (Az.: 15 WX 168/88)

Sind Fahrräder im Hausflur erlaubt?

Im Hausflur ist es grundsätzlich untersagt, ein Fahrrad abzustellen. Eine Ausnahme ist nur dann zu machen, wenn  im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine Erlaubnis besteht. Sollte diese nicht vorliegen, dann hat der Mieter immer noch die Möglichkeit, dass Fahrrad mit in die eigenen vier Wände zu nehmen. Sofern der Vermieter eine Mitnahme im Mietvertrag untersagt, ist diese Klausel unzulässig und damit unwirksam.

Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)

Symbolgrafik: © Ruslan Gilmanshin - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Neuregelung der Kostenverteilung bei WEG laut BGH zulässig

In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unter bestimmten Voraussetzungen die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu Lasten einzelner Eigentümer ändern dürfen (Az.:  V ZR 81/23 und V ZR 87/23 ). Diese Entscheidung basiert auf dem 2020 reformierten Wohnungseigentumsgesetz. Doppelparker und Dachfenster im Fokus In dem Verfahren V ZR 81/23 ging es um die Kostenverteilung der Reparatur von Doppelparkern, die aufgrund eines Defekts nur eingeschränkt nutzbar waren. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschloss, dass nicht alle, sondern nur die Teileigentümer der ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Landgericht Hanau: Vermieter kann bei sporadischer Nutzung nicht kündigen

Ein Urteil des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 107/22 ) macht deutlich, dass ein Vermieter, der in einem Zweifamilienhaus lebt und die zweite Wohnung nur gelegentlich nutzt, dem anderen Mieter nicht ohne triftigen Grund kündigen darf. Amtsgericht weist Räumungsklage ab Eine Vermieterin, die überwiegend im Ausland residiert, hat mit den Mietern einen Vertrag über eine Wohnung in einem Haus mit zwei Einheiten abgeschlossen. Ihre eigene Wohnung im selben Haus nutzt sie nur vereinzelt im Jahr. Sie sprach eine Kündigung gemäß § 573a BGB aus, die besagt, dass der Eigentümer einer Wohnung in einem selbst bewohnten Gebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten das ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Insolvenzverfahren bleibt im Grundbuch sichtbar

Karlsruhe (jur). Zwangseintragungen im Grundbuch, etwa zur Anordnung einer Zwangsversteigerung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bleiben auch nach ihrer „Löschung“ sichtbar. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 21. September 2023 hervor (Az.: V ZB 17/22).  Die Beschwerdeführerin im Streitfall ist Eigentümerin mehrerer Wohnungen in Berlin. Über ihr Vermögen war ein Insolvenzverfahren eröffnet und die Zwangsversteigerung der Wohnungen angeordnet worden. Beides wurde entsprechend gesetzlichen Vorgaben zwangsweise in die Grundbücher eingetragen. Die Eigentümerin konnte aber beide ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Anspruch auf Untervermietung gilt auch für Nebenwohnung

Karlsruhe (jur). Mieterinnen und Mieter einer Nebenwohnung können aus Kostengründen vom Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Voraussetzung hierfür ist ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters, und dass dieser die Nebenwohnung teilweise selbst weiter nutzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag, 21. November 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 88/22). Für das Recht auf Untervermietung sei es nicht erforderlich, dass die Wohnung nach der Untervermietung noch Lebensmittelpunkt des Mieters bleibt, stellten die Karlsruher Richter klar.  Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Mieter vom Vermieter verlangen, dass ... weiter lesen

Ihre Spezialisten