Steuerrecht

Steuern auf erfolgreiches Pokerface

Zuletzt bearbeitet am: 23.02.2024

Köln (jur). Glück oder Psychologie? Über die Philosophie des Pokerspiels hatte am Mittwoch, 31. Oktober 2012, das Finanzgericht Köln zu entscheiden (Az.: 12 K 1136/11). Danach unterliegen wiederholte Gewinne bei Pokerturnieren der Einkommensteuer.

Der Kläger ist eigentlich Flugkapitän. In den letzten Jahren nahm er jedoch mehrfach an hoch dotierten Pokerturnieren teil und erzielte Gewinne in sechsstelliger Höhe.

Das Finanzamt sah darin „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ und hielt die Hand auf. Dagegen klagte der Pilot. Er meinte, es handele sich um steuerfreie Gewinne aus Glücksspielen. „Jeder kann ein Pokerturnier gewinnen. Gerade die großen Turniere werden immer wieder von Anfängern gewonnen. Letztendlich entscheidet das Kartenglück“, erklärte er.

Die Poker-Experten des Fiskus sahen dies in naheliegenderweise anders: Das Pokerspiel sei letztlich eine sportliche Auseinandersetzung. Dabei gewinne derjenige mit den besten analytischen und sportlichen Fähigkeiten.

Nach Überzeugung der Kölner Finanzrichter gibt es solche und solche Pokerfreunde. Bei „Durchschnittsspielern“ oder auch bezogen auf das einzelne Blatt sei wohl der Zufall entscheidend. Wenn jemand über Jahre erfolgreich an großen Turnieren teilnehme, sei aber offenbar mehr als Glück im Spiel, sondern „individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten“. Der Steuerbescheid des Finanzamts sei daher rechtmäßig.

Gegen dieses Urteil ließ das FG die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zu.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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