Zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitgeber besteht in der Regel ein wirksamer Arbeitsvertrag, in dem sich beide Parteien zur gegenseitigen Leistung verpflichten. Der Arbeitnehmer ist dabei verpflichtet dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug ist dieser verpflichtet ein entsprechendes Gehalt zu bezahlen. Problematisch wird es jedoch, wenn eine Zahlung nicht erfolgt. Insofern stellt sich die Frage, was ein Mitarbeiter tun kann, wenn ihm das Gehalt nicht ausgezahlt wird?
Fälliger Lohnanspruch ist Voraussetzung
Voraussetzung für einen Lohnanspruch ist zunächst, dass dieser auch fällig ist. Im Arbeitsrecht ist der Anspruch grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, so dass der Arbeitgeber den Lohn spätestens am ersten Tag des Folgemonates auszahlen muss. Vorher kann der Arbeitnehmer das Geld nicht vom Chef verlangen.
Chef aufmerksam machen – schriftliche Aufforderung
Sollte es zu keiner Lohnzahlung kommen, heißt es erst einmal Geduld bewahren. Häufig handelt es sich um ein Versehen oder um eine Fehlbuchung, so dass das Gehalt unverzüglich nachgezahlt wird. Liegt ein Versehen jedoch nicht vor, dann sollte dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden, dass es zu keiner Gehaltszahlung gekommen ist. Inhaltlich sollte der fehlende Betrag beziffert werden und gleichzeitig die Aufforderung zur Zahlung beinhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Zahlungsfrist genannt wird.
Mahnbescheid erlassen oder Klage einreichen?
Zeigt die schriftliche Aufforderung keine Wirkung, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen oder einen Mahnbescheid zu erlassen. Empfohlen wird in der Regel ein arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid, da das Mahnverfahren im Ergebnis zügiger läuft als ein gerichtliches Klagverfahren.
Wird sich für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren entschieden, muss sich der Arbeitnehmer zunächst ein Vordruck besorgen. Dieser ist im Internet zu finden. Anschließend müssen die wesentlichen Punkte in den Vordruck eingetragen werden und dem Arbeitsgericht zugeschickt werden. Das Gericht prüft anschließend ob alle notwendigen Daten eingetragen wurden und stellt den Bescheid zu. Sobald der Mahnbescheid dem Arbeitgeber zugegangen ist, hat dieser insgesamt eine Woche Zeit zu reagieren und Widerspruch einzulegen. Sollte keine Reaktion erfolgen besitzt der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen vollstreckungsfähigen Titel, so dass unter weiteren Voraussetzungen ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann.
In solchen Situation ist es allerdings ratsamen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Lohndurchsetzung zu beauftragen. Dieser kann über die Folgen und Risiken eines Mahnbescheides und eines gerichtlichen Verfahrens aufklären.
Muss ich arbeiten, wenn ich keinen Lohn erhalte?
Fraglich ist, ob ein Mitarbeiter weiterhin arbeiten muss, obwohl er keinen Lohn erhalten hat. Diese Frage kann nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Grundsätzlich ist nämlich der Beschäftigte, aufgrund des Arbeitsvertrages, verpflichtet seine Arbeitsleisung zur Verfügung zu stellen. Erst wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen kann die Person zuhause bleiben ohne eine Kündigung zu riskieren. Dafür ist erforderlich, dass der Arbeitgeber insgesamt mit mindestens zwei Monatsgehältern in Rückstand ist und der Arbeitnehmer den Chef schriftlich informiert, dass er die Arbeit nicht antreten wird, wenn weiterhin kein Gehalt ausgezahlt wird.
Der Arbeitsnehmer kann für diesen Zeitraum bei dem Jobcenter Arbeitslosengeld beantragen, so dass zumindest eine finanzielle Absicherung sichergestellt wird. Sollte es anschließend dennoch zu einer Zahlung des Arbeitgebers kommen, muss das bereits ausgezahlte Arbeitslosengeld unverzüglich der Arbeitsagentur für Arbeit zurückgezahlt werden.
Fazit: Die Durchsetzung des Lohnanspruches ist ein sehr sensibles und heikles Thema. Dementsprechend empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten. So wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich seinen Lohn erhält.
Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)
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