Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Wohnungssuche - welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Zuletzt bearbeitet am: 19.04.2024

In Deutschland ist es üblich, dass Wohnungsinteressenten zahlreiche Fragen gestellt bekommen. Dabei kommt es vor, dass Fragen auftauchen, die rechtlich nicht zulässig sind. Insofern stellt sich vor allem die Frage, welche Fragen dürfen vom Vermieter gestellt werden und welche Konsequenzen drohen, wenn diese absichtlich falsch beantwortet werden.

Sind private Fragen erlaubt?

Private Fragen haben den Vermieter gänzlich nicht zu interessieren. Dementsprechend sind Fragen, die das Privatleben betreffen schlichtweg unzulässig. Werden Interessierte dennoch mit unzulässigen Fragen konfrontiert stellt sich oftmals die Frage, ob diese beantwortet werden müssen. Ein Zwang die Fragen zu beantworten besteht nicht. Auch müssen die unzulässigen Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Man darf sogar lügen ohne das rechtliche Konsequenzen zu befürchten sind.

Welche Fragen sind erlaubt?

Grundsätzlich ist jede Frage erlaubt, die ein berechtigtes Interesse begründen können. So kann der potenzielle Vermieter natürlich Fragen zu den jeweiligen Einkommensverhältnissen stellen. Er muss schließlich sichergehen können, dass die vereinbarte Miete auch tatsächlich von den Mietern entrichtet wird. So ist unter anderem auch die Frage zulässig, ob beispielshalber ein Insolvenzverfahren läuft oder eine Gehaltspfändung vorliegt.

Darf der Vermieter nach der Lebensplanung fragen?

Eine Nachfragen nach der Lebensplanung, insbesondere ob ein Kinderwunsch herrscht, ist nicht zulässig. Sicherlich gibt es ein Interesse des Mieters herauszubekommen, ob die Mieter in Zukunft eine Familie planen und daher gegeben falls die Wohnung verlassen werden. Allerdings muss das Interesse dem Recht am Privatleben zurücktreten. Eine Wahrheitsgemäße Beantwortung ist nicht notwendig.

Was ist wenn die Frage absichtlich falsch beantwortet wurde?

Zur Beantwortung der Frage muss man differenzieren. War die Frage zulässig oder unzulässig. Bei einer unzulässigen Frage hat oder haben die Mieter nichts zu befürchten. Eine rechtliche Konsequenz ist keinesfalls zu erwarten. Fraglich ist jedoch, wenn eine zulässige Frage absichtlich falsch beantwortet wurde. Unter Umständen steht dann dem Vermieter das Recht der außerordentlichen Kündigung zu. Die Hürden für eine fristlose Kündigung sind jedoch in Deutschland sehr hoch, so dass eine sofortige Beendigung des Mietvertrages häufig ausgeschlossen ist.

Fazit: Potenzielle Mieter sind oft in einer schwierigen Situation, da sie auf der einen Seite bei der herrschenden Wohnungsknappheit gerne eine Wohnung beziehen möchten, auf der anderen Seite jedoch nicht alles über sich preisgeben möchten. Sollten daher Fragen auftauchen bei denen Sie unsicher sind, ob Sie diese beantworten müssen, empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen.

Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)

Symbolgrafik: © Marek Gottschalk - Fotolia.com

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