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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Anleihe
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Anfechtung des Kaufvertrages schlägt evt. auf Autofinanzierung durch! BGH, Urt. v. 15.06.2021, XI ZR 568/19:
Darlehensnehmer aufgepasst!
Sie haben Ihre Fahrzeugkauf kreditfinanziert und den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten, so kann Ihnen eine Leistungsverweigerungsrecht gegenüber der finanzierenden Bank zustehen.
Hierzu müssen Kaufvertrag und Finanzierung eine "wirtschaftliche Einheit" darstellen.
Als Folge hieraus können Sie Ihrer Bank gegenüber den Darlehensdienst verweigern (§§ 359, 813 S. 1 BGB).
Bereits an diese erbrachte Zahlungen können Sie, da von Ihrer Bank rechtsgrundlos vereinnahmt, von dieser zurück verlangen (§ 812 Abs. 1, S. 1, Alt. 1 BGB i.V.m. 813 Abs. 1 S. 1 BGB).
Die Einrede aus der Anfechtung steht Ihnen damit auch gegenüber der finanzierenden Bank zu.
Täuschung über ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Auto-Leasingvertrag widerrufen und Geld zurückbekommen
Widerrufsrecht bei Leasingverträgen nutzen
Es muss nicht immer ein Diesel sein. Unabhängig davon, ob ein Diesel-Fahrzeug oder ein Benziner geleast wird, kann der Leasingvertrag oftmals widerrufen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Leasingnehmer bei Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht fehlerhaft belehrt worden ist. Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist unvollständig oder enthält widersprüchliche Angaben, kann der Leasingvertrag auch noch heute widerrufen werden. Dies gilt auch, wenn die nach dem EGBGB vorgesehenen Pflichtangaben im Darlehensvertrag fehlen.
In diesem Fall wird der Leasingvertrag rückgängig gemacht: die Bank muss alle vom Leasingnehmer bisher erbrachten Ratenzahlungen inkl. der Anzahlung zurückzahlen und der ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Die "hochriskante" selbstschuldnerische Bürgschaft.
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine „riskante“ Form der Bürgschaft, welche dem Bürgschaftsgläubiger hohe Sicherheit bietet und für den Bürgen im Gegenzug ein hohes Risiko bedeutet.
Sofern die Thematik „selbstschuldnerische“ Bürgschaft daher im Raum steht, sind die Konditionen der Bürgschaftserteilung, des Auslösungsfalls und die Sicherungsbedingungen klar zu regeln.
1. Anwendungsbereich der selbstschuldnerischen Bürgschaft
Trotz dem weit höheren Risiko für den Bürgen bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, im Vergleich zu einer Ausfallbürgschaft, wird die selbstschuldnerische Bürgschaft mittlerweile primär im Rechtsverkehr gefordert. Dies gilt sowohl in dem Bereich von Kredit- ... weiter lesen
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