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Björn Steveker
Anwaltskanzlei Witte & Steveker
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Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt & Fachanwalt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht
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Bernhard von Boehn
Rechtsanwalt Bernhard v. Boehn
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Veronika Wiederhold
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Alexander Berth Zertifizierter Berater Arbeitsrecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Arbeitnehmererfinderrecht
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Vereinbarung der Tätigkeit im Homeoffice
Unter einem Homeoffice versteht man die regelmäßige Arbeit an einem festen Arbeitsplatz von zu Hause aus (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Mit dem Begriff wird aber auch gemeint, dass der Arbeitnehmer die freie Ortswahl bei der Durchführung seiner Arbeitsleistung haben soll.
Anspruch auf Arbeit im Homeoffice
Einen gesetzlichen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice gibt es bislang nicht. Gleichwohl wurde von der Rechtsprechung im Einzelfall ein Anspruch auf ein Homeoffice anerkannt. So ist in § 164 Abs. 1 SGB IX ein Anspruch eines Schwerbehinderten auf eine Beschäftigung, bei der er seine Fähigkeiten und Kenntnisse vollumfänglich verwerten kann, festgelegt. Das LAG Niedersachsen schlussfolgerte hieraus, dass es einen Anspruch auf ein Homeoffice für besonders schützenswerte ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Betriebsbedingte Kündigung: Hat man Anspruch auf eine Abfindung?
Wenn man als Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung erhält, stellt sich oft die Frage, ob man dadurch automatisch auch einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat. Diese Frage lässt sich nicht allgemeinverbindlich mit ja oder nein beantworten. Richtig ist aber, dass man als Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Abfindungsanspruch haben kann.
Das Kündigungsschutzgesetz muss anwendbar sein
Die maßgeblichen Voraussetzungen für einen gesetzlichen Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung ergeben sich aus § 1a Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz. Vorher bedarf es jedoch der Klärung, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt zur Anwendung kommt. Dafür muss das Arbeitsverhältnis grundsätzlich ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitnehmer bei FORD in Deutschland haben Angst
Der Autohersteller FORD in Köln wird zahlreiche Arbeitnehmer kündigen.
In einer Betriebsversammlung hat FORD bzw. der Betriebsrat seine Pläne bekannt gemacht .
Die Arbeitnehmer sind mit Bussen angereist , um daran teilzunehmen.
Dies ist nachvollziehbar in Anbetracht der Existenzängste , die zahlreiche Arbeitnehmer berechtigterweise haben.
Der Andrang war so groß, dass die Betriebsversammlung in drei Teile aufgeteilt wurde, damit alle Arbeitnehmer daran teilnehmen konnten.
In den Betriebsversammlungen kam es zu fassungslosem Schweigen, emotionaler Betroffenheit und lautstarkem Getöse .
2020 hatte FORD noch 18.000 Arbeitnehmer in Köln, 2023 sind es 14.000 und es werden deutlich weniger.
In der Forschungsabteilung von in der ... weiter lesen
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