Rechtsanwalt Aufhebungsvertrag - Anwalt für Aufhebungsvertrag finden!


Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Aufhebungsvertrag

! Fachanwälte für

Arbeitsrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Aufhebungsvertrag

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Arbeitsrecht

durch uns zugeordnet.

IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Auf Dauer angelegte Verträge – zum Beispiel im Mietrecht oder im Arbeitsrecht – sind in einigen Fällen befristet, also für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Wenn dies nicht der Fall ist, gelten gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen. Auch eine fristlose Kündigung ist an Formalien und Voraussetzungen gebunden. Bei vielen Vertragsverhältnissen ist eine vorzeitige und zügige Beendigung damit nicht möglich. Der Aufhebungsvertrag bietet Abhilfe: Er ist das Mittel der Wahl, wenn sich eine Vertragspartei vorzeitig aus der Vertragsbeziehung lösen möchte und die andere dem zustimmt.

 

Was regelt ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht?

Soll ein Arbeitsverhältnis einverständlich vorzeitig beendet werden, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen. Dies kann aus Sicht des Arbeitnehmers z.B. sinnvoll sein, wenn dieser bereits eine bessere Stelle in Aussicht hat. Der Arbeitgeber muss bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages die normalen Voraussetzungen der Kündigung wie etwa Kündigungsfristen nicht einhalten. Er braucht sich auch keine Gedanken über die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung, über Kündigungsgründe oder eine Sozialauswahl zu machen. Bei einzelnen Aufhebungsverträgen muss auch der Betriebsrat nicht einbezogen werden.

Typische Inhalte eines Aufhebungsvertrages im Arbeitsrecht sind:

  • Termin der Vertragsbeendigung,

  • Aufklärungspflichten des Arbeitgebers (z.B. Folgen für Betriebsrente, nachteilige Folgen für Arbeitslosengeld etc.),

  • Abfindung für den Arbeitnehmer,

  • Beendigungsgrund (wenn auf Veranlassung des Arbeitgebers, kann Sperrzeit des Arbeitslosengeldes entfallen),

  • Freistellung von der Arbeit,

  • Umgang mit Resturlaub,

  • Nutzung/Rückgabe eines Dienstwagens,

  • Arbeitszeugnis.

  • Umgang mit betrieblicher Altersvorsorge.


Hat der Arbeitnehmer keine neue Stelle in Aussicht, droht ihm nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine zwölfwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld wegen freiwilliger Aufgabe seines Beschäftigungsverhältnisses. Diese kann vermieden werden, wenn aus dem Aufhebungsvertrag hervorgeht, dass sein Abschluss vom Arbeitgeber ausging und dass es einen wichtigen (nicht verhaltensbedingten) Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrages gegeben hat, der ansonsten zur einseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hätte.

 

Der Mietaufhebungsvertrag

Auch im Mietrecht ist es möglich, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Dies kann zweckdienlich sein, wenn z.B. ein Mieter wegen eines beruflich bedingten Umzugs vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden möchte. Aber auch der Vermieter kann an einer solchen Vereinbarung ein Interesse haben: Wenn er etwa das gesamte Gebäude sanieren möchte, um teurer vermieten zu können. Auch in Fällen, in denen ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde, kann ein Aufhebungsvertrag von Nutzen sein.

 

Wie im Arbeitsrecht entfallen auch beim mietrechtlichen Aufhebungsvertrag die ansonsten zu beachtenden Kündigungsgründe und Kündigungsfristen.

Typische Inhalte eines Aufhebungsvertrages im Mietrecht sind:

  • Lage und Adresse der Wohnung,

  • Aufhebungstermin,

  • Übergabe,

  • Schönheitsreparaturen,

  • Rückzahlungstermin für Mietkaution,

  • Zahlung restlicher Schulden aus dem Mietverhältnis, z.B. Betriebskostennachzahlung,

  • mögliche Abfindung für Umzugs- und Maklerkosten des Mieters,

  • Unterschriften aller Vertragsbeteiligten des Mietvertrages.


Aufhebungsverträge aller Art sollten unbedingt schriftlich abgeschlossen werden.

Sie brauchen einen Anwalt an Ihrem Wohnort für Ihr arbeitsrechtliches oder mietrechtliches Problem? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf diese Rechtsgebiete spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in seinem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.

Anwälte für Aufhebungsvertrag
Sortiere nach
Kolpingstraße 18
68165 Mannheim

Telefon: 0621-328890
Telefax: 0621-3288932
Nachricht senden
Freiheitstraße 124-126
15745 Wildau

Telefon: 03375/9238940
Telefax: 03375/9238945
Nachricht senden
14 Bewertungen
5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Peterssteinweg 1
04107 Leipzig

Telefon: 0341 9839246
Telefax: 0341 9839247
Nachricht senden
44 Bewertungen
4.5 von 5.0
Bewertungen stammen aus 3 Portalen
Westfalendamm 263
44141 Dortmund

Telefon: 0231 555785-0
Telefax: 0231 555785-28
Nachricht senden
Lübecker Straße 18
19053 Schwerin

Telefax: 0385-56 55 26
Nachricht senden
17 Bewertungen
4.2 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Schumannstr. 12
08056 Zwickau

Telefax: 0375 - 2 11 93 60
Nachricht senden
Johannesstraße 3
99084 Erfurt

Telefon: 0361 5401153
Telefax: 0361 5401155
Nachricht senden
Tal 39
80331 München

Telefon: 089 54344830
Telefax: 089 54344833
Nachricht senden
Englschalkinger Str. 12
81925 München

Telefax: 0049-89-67003060
Nachricht senden
2 Bewertungen
5.0 von 5.0
Wülferoder Str. 51
30539 Hannover

Telefax: 0511 54 22 45-22
Nachricht senden
47 Bewertungen
4.9 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen

Beim Aufhebungsvertrag vom Fachanwalt beraten

Der Aufhebungsvertrag kennzeichnet einen Vertrag, durch den im Einvernehmen der Kontraktpartner ein anderer Vertrag aufgelöst wird. Der Aufhebungsvertrag findet seine Anwendung vornehmlich in Arbeitsverhältnissen und bedeutet dort die einvernehmliche gegenseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Ein Aufhebungsvertrag als Beendigung eines Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist nicht zu verwechseln mit einer einseitigen Beendigung eines Vertrages durch Kündigung. Besonders verbreitet sind Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht, weil in diesem Bereich Kündigungsschutzbestimmungen und Kündigungsfristen existieren. Ein weiterer Bereich in dem Aufhebungsverträge üblich sind, ist die Beendigung von Mietverhältnissen, bzw. die auch einvernehmliche Aufhebung von Mietverträgen.

Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte des Aufhebungsvertrages

Mit Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es einem Arbeitnehmer möglich, einen bestehenden Arbeitsvertrag zu beenden, ohne dabei auf die Fristen, die geregelt worden sind, Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber dagegen braucht in einem Aufhebungsvertrag keine Bestimmungen zum Kündigungsschutz beachten, er ist nicht genötigt, eine Sozialauswahl auszuführen. In aller Regel werden bei Aufhebungsverträgen Abfindungszahlungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer vereinbart. Die Form des Aufhebungsvertrages muss nach dem § 623 BGB die schriftliche sein. Ist dies so nicht der Fall, ist der Aufhebungsvertrag nichtig, das Arbeitsverhältnis wird weiter fortbestehen. Ist dagegen der Arbeitnehmer der Initiator des Aufhebungsvertrages, so ist es möglich, dass der Arbeitnehmer über die möglichen negativen Folgen seiner Handlung belehrt werden muss. Hier kann es um den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder auch die Ansprüche innerhalb einer Betriebsrente gehen.

Wo liegen die Gefahren für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer kann sich die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages allerdings unter Umständen nachteilig auswirken. Die Gefahr besteht hierbei insbesondere im Übersehen von gesetzlichen und tariflichen Kündigungsfristen. Dies kann bei der Beantragung von Arbeitslosengeld Sperrfristen nach sich ziehen oder sogar die Anrechnung von Abfindungen ermöglichen. Die sozialrechtlichen Folgen sind beträchtlich. Nach § 159 Absatz 1 Satz 1 SGB III kommt es zu einer zwölfwöchigen Sperrzeit beim ALG, der Anspruch vermindert sich zeitlich, mindestens um ein Viertel. Nach §§ 31, 31 a und 31 b  SGB III wird die Regelleistung um wenigstens 30 Prozent gesenkt. Deshalb sollten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag am besten nicht ad hoc einfach so unterschreiben, sondern am besten juristischen Beistand suchen.

Kein Geschäft an der Haustür

Ein Aufhebungsvertrag ist kein Vertrag im Sinne des § 312 Absatz 1 Nr. 1 BGB (Haustürgeschäft) und darum auch nicht widerruflich. Bei erzwungenem Verträgen bzw. aufgedrängten Aufhebungen kann der Arbeitnehmer den Vertrag nach §§ 199 bis 123 BGB anfechten, auch der § 123 BGB käme in Betracht. Der Betriebsrat hat bei Aufhebungsverträgen kein Mitspracherecht.

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen
Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 26.08.2021 zum Aktenzeichen 3 SaGa 13/21 entschieden, dass ein Arbeitgeber , der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen. Der Arbeitnehmer war als Grafiker in Vollzeit beschäftigt. Seit Dezember 2020 arbeiteten die sonst im Büro tätigen Mitarbeiter aufgrund Erlaubnis des Geschäftsführers an ihrem jeweiligen Wohnort mit Ausnahme des Sekretariats, das im eingeschränkten Umfang vor Ort im Büro in München anwesend blieb. Mit Weisung ... weiter lesen
Arbeitsrecht Pflicht zum Datenschutz
26.01.2024
Die Pflicht zur Datenschutz-Information für Bewerber und Mitarbeiter wird oft übersehen Im Rahmen des Datenschutzrechts gemäß  DSGVO  gibt es für Arbeitgeber einige Stolpersteine: Arbeitgeber, die Daten von Bewerbern und Mitarbeitern verarbeiten, müssen diese über die Datenerhebung mittels eines Informationsschreibens informieren. Diese Pflicht wird im Arbeitsalltag oft übersehen, obwohl bei Verstößen empfindliche Bußgelder drohen. Im Folgenden klären wir, wie Sie sich und Ihren Betrieb absichern können. Datenschutz für Arbeitgeber: Informationsschreiben sind Pflicht Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat zahlreiche neue Pflichten für diejenigen eingeführt, die personenbezogene Daten verarbeiten. Dies betrifft ... weiter lesen
Arbeitsrecht Grundsatzentscheidung: Männer können Gleichstellungsbeauftragte werden
Das Arbeitsgericht Freiburg hat mit Urteil vom 19.03.2021 zum Aktenzeichen 1 Ca 31/17 in einem von Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein männlicher Bewerber für die Stelle als Gleichstellungsbeauftragte/n eine Entschädigung von zwei Bruttomonatsgehältern erhält, wenn er wegen dem Geschlecht nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Der beklagte Landkreis mit 162.000 Einwohnern suchte im Jahr 2016 eine Gleichstellungsbeauftragte für die Aufgaben: Entwickeln von Konzepten und Strategien, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern Beratung der Städte und Gemeinden sowie des Landkreises in Fragen der Gleichstellungspolitik und ... weiter lesen
Weitere passende Themen zum Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag
Besondere Kenntnisse
Neue Anwälte/Kanzleien
Neu
Richard Albrecht
Rechtsanwalt in Kronshagen
Neu
Anita Faßbender
Rechtsanwältin in Wettenberg
Neu
Bernd Herbertz
Rechtsanwalt in Krefeld
Zur Fachanwaltschaft
Mehr große Städte