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Bankeinzug
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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechtsanwältin für Bankeinzug
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Dipl.sc.pol. Dipl.-Jur. Univ Arthur R. Kreutzer M.A.
Kanzlei Kreutzer & Koll.
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Dr. Thomas Beger
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bankeinzug
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Privatdarlehen oder Schenkung? Rückzahlungspflicht ja oder nein?
Die Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung im Familien- und Bekanntenkreis
Fließen innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis Geldbeträge, die aufgrund später eingetretener Umstände zurückgefordert werden sollen, stellt sich die Frage, wie eine solche Rückforderung erfolgen kann.
Hierbei ist häufig problematisch, in welcher Form der Geldbetrag überlassen wurde- als Schenkung , die nur unter strengen Voraussetzungen zurückgefordert werden kann oder als Darlehen , welches im Zeitpunkt der Fälligkeit an den Darlehensgeber (im Zweifel auch verzinst) zurückgezahlt werden muss.
Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung
Insbesondere im privaten Bereich, zwischen Angehörigen und Freunden, kann die Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
P&R - Die Sache mit den Fristen
29. August ist nicht wichtig
14. September ist wichtig
17. und 18. Oktober sind wichtig
Um es gleich auf den Punkt zu bringen: der 29. August 2018 ist keine Frist, die P&R-Anleger zwangsläufig beachten müssen. Denn in den Eröffnungsbeschlüssen zum P&R-Insolvenzverfahren teilte das Insolvenzgericht München mit, dass Anleger ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 (Frist) anmelden sollten – und das allein ist entscheidend.
Den wenigsten Anlegern ist bekannt, dass sie ihre Forderungen auch nach dem 14. September 2018 noch anmelden können. Wer also erst später seine Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet, kommt nicht zu spät. Dennoch empfiehlt es sich diese Frist einzuhalten. Anderenfalls kann Ihnen nicht garantiert werden, dass Sie ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
DSGVO: Schufa-Eintrag löschen lassen
Die seit 25. Mai 2018 uneingeschränkt geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch Auswirkungen auf die Speicherung und Löschung von Schufa-Einträgen. Nach den neuen Regelungen darf die Schufa die ihr gemeldeten Einträge nämlich nur noch dann speichern, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Schufa notwendig ist (Art. 6 DSGVO). Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen in Verbindung mit dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO sind für die Löschung von Schufa-Einträgen von enormer Bedeutung. Hinzu kommt, dass für die Dauer der Prüfung die Verarbeitung der entsprechenden Daten gem. Art. 18 Abs. 1 d) EU-DSGVO einzuschränken ist. ... weiter lesen
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