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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bauplanungsrecht
Baurecht und Architektenrecht
Lärmbelästigung durch Parkplätze für Elektroautos
Berlin. Rücksichtsloser“ Lärm kann auch von Parkplätzen für E-Autos ausgehen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dies in einem am Dienstag, 17.05.2022, verkündeten Urteil klargestellt und die Erteilung einer Baugenehmigung für Stellplätze für Elektrofahrzeuge mit der Begründung abgewiesen, sie verstoße gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme (Az.: VG 13 K 184/19).
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. Sie wollte in einem Hinterhof fünf Parkplätze mit zwei Elektroanschlüssen bauen. Im Hinterhof befand sich bis 2019 eine Autowerkstatt.
Vom zuständigen Bezirksamt wurde die Erteilung einer Baugenehmigung wegen möglicher Lärmbelästigung durch die Nutzung des Parkplatzes abgelehnt.
Die Klägerin war der Ansicht, dass Elektrofahrzeuge ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
KEINE GEWÄHRLEISTUNGSBÜRGSCHAFTEN ÜBER 7 % DER AUFTRAGSSUMME
Der Fall:
In einem Bauvertrag von 1997 verpflichtete der Bauherr in den Vertragsbedingungen den Auftragnehmer, nach Vertragsschluss eine Vertragserfüllungssicherheit i.H.v. 5 % der Auftragssumme zu stellen; damit sollte unter anderem die vertragsgemäße Ausführung gesichert werden. Zusätzlich (!) wurde ein Gewährleistungseinbehalt i.H.v. 2 % vereinbart, der vom Auftragnehmer durch Gewährleistungssicherheit abgelöst werden konnte. Die Rückgabe der Vertragserfüllungssicherheit wurde neben anderen Bedingungen an die vorbehaltlose Abnahme der Schlussrechnung geknüpft. – Wegen eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruches wollte der Bauherr die Gewährleistungssicherheit in Anspruch nehmen; er hatte daher gegen den Bürgen ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
ARCHITEKTENLEISTUNG WIRD NICHT ABGENOMMEN: WANN BEGINNT DIE VERJÄHRUNG WEGEN PLANUNGSMÄNGELN?
Durch das Oberlandesgericht Dresden wurden in einem wichtigen Urteil in Bestätigung der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung Grundsätze zur Verjährung einer wegen Planungsmängeln nicht abgenommener Architektenleistungen festgehalten:
Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen einen Architekten beträgt auch dann fünf Jahre, wenn die Gewährleistungsansprüche bereits vor der Abnahme der Architektenleistung entstanden sind.
Der Lauf dieser fünfjährigen Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Architektenleistung. Kommt es zu keiner Abnahme, so läuft die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Auftraggeber keine Vertragserfüllung mehr fordert und somit das ... weiter lesen
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