Anwalt Strafrecht Greifswald, Hansestadt – Fachanwälte finden!

Das Strafrecht ist das schärfste staatliche Steuerungsinstrument, denn damit wird am härtesten in die Privatsphäre von Staatsbürgern eingegriffen. Das Strafrecht ist in der Bundesrepublik im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Im StGB sind strafbare Taten definiert. Das Strafgesetzbuch legt also Straftatbestände fest und nennt Strafbemessungen. Strafbare Taten, die mit am häufigsten begangen werden sind beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung, Brandstiftung, Hausfriedensbruch, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Misshandlung, Stalking, Gewalttaten, Fahrerflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, Hehlerei, Untreue, Raub, Unterschlagung und auch Mord. Ebenso oft sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verzeichnen.

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet

Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Grundlage auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erfährt die Staatsanwaltschaft, dass ein begründeter Verdacht besteht, der deutlich macht, dass eine strafbare Tat begangen wurde, ist die Folge die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dieses Wissen kann die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige erlangen, die bei den Behörden, der Polizei oder den Amtsgerichten erstattet wurde. Auch eine Selbstanzeige ist möglich. Die Ermittlungshandlungen werden im Regelfall von den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Im Rahmen der Ermittlungen kann es zur Beschlagnahmung von Beweismitteln kommen, auch eine Hausdurchsuchung ist gängige Praxis. Auch im Bereich des Üblichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet außerdem eine Vernehmung des vermeintlichen Täters statt. Zeugen werden befragt, sie bekommen zumeist einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Zeugen sind verpflichtet auszusagen. Vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht können Zeugen nur dann Gebrauch machen, wenn sie mit dem Beschuldigten verwandt sind. Sie müssen sich in diesem Fall nicht äußern. Sind Zeugen nicht mit dem Tatverdächtigen verwandt und weigern sie sich eine Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft drohen. Je nach Schwere der Straftat, abhängig ob es sich um ein Verbrechen oder um ein Vergehen handelt, kann es dazu kommen, dass der Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen wird. Ein schriftlicher Haftbefehl wird erlassen. Vor allem dann, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht, wird U-Haft meist angeordnet. Wenn alle Beweise gesichert sind und sich der mutmaßliche Täter zum Vorwurf äußern konnte, ist es am Staatsanwalt zu beschließen, wie in der Angelegenheit weiter fortgefahren wird. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es kommt zu einem Strafbefehl. Ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ein Strafbefehl, dann kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung. Der Täter erhält eine Geldstrafe beziehungsweise eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Oder aber es kommt zu einer Hauptverhandlung, einem Strafprozess vor Gericht. Hier wird im Rahmen einer Gerichtsverhandlung geklärt, ob der Tatverdächtige unschuldig oder schuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Dies kann eine langjährige Haftstrafe sein ebenso wie eine Bewährungsstrafe oder auch eine Geldstrafe. Primär dann, wenn der Angeklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen eingetragen sind, ist eine Haftstrafe auf Bewährung, natürlich abhängig von der Schwere des Verbrechens, im Bereich des Wahrscheinlichen. Auch ein vollständiger Freispruch ist selbstverständlich im Bereich des Möglichen.

Sie haben eine Strafanzeige erhalten? Lassen Sie sich von einem Anwalt im Strafrecht beraten und unterstützen

Es ist deutlich, begeht man eine strafbare Tat, dann kann dies schlimme Konsequenzen haben. Hat man eine Straftat verübt und ist man über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden, sollte man nicht zögern und sich sofort an einen Anwalt oder eine Anwältin zum Strafrecht wenden. Am besten sollte man sich dabei an einen Fachanwalt wenden, der bzw. die nicht nur auf das Strafrecht im Allgemeinen spezialisiert ist, sondern dessen / deren Tätigkeitsschwerpunkt im benötigten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie dem Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Umweltstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafprozessrecht, Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder auch im Insolvenzstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht kennt sich in sämtlichen Bereichen, in denen es zu kriminellen Handlungen kommen kann, perfekt aus. Er weiß genau, wie er seinen Klienten am besten verteidigt und hat außerdem Wissen den Strafvollzug und die Strafvollstreckung betreffend. In Greifswald, Hansestadt sind einige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Entscheidet man sich dafür, die eigene strafrechtliche Angelegenheit einem Rechtsanwalt im Strafrecht in Greifswald, Hansestadt zu übergeben, hat man die allerbeste Voraussetzung, eine so milde Strafe als möglich zu bekommen oder gar vollständig freigesprochen zu werden. Kann man sich selbst keinen Anwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Dieser übernimmt dann die Strafverteidigung seines Mandanten. Allerdings ist es zweifellos ein klarer Vorteil, sich selbst einen Anwalt zum Strafrecht in Greifswald, Hansestadt zu suchen. Darauf hinzuweisen ist, dass sowohl Pflichtverteidiger als auch jeder Anwalt im Strafrecht in Greifswald, Hansestadt zum Schweigen verpflichtet ist, beide somit der Schweigepflicht unterliegen.

Eine milde Strafe oder ein Freispruch – mit einem kompetenten Rechtsanwalt im Strafrecht an der Seite schaffen Sie die ideale Basis

Der Rechtsanwalt für Strafrecht wird zunächst seinen Mandanten über seine Rechte als auch über den genauen Ablauf des Strafverfahrens in Kenntnis setzen. Der Anwalt wird zudem eine Einsicht in die Akten beantragen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Mandanten die belastenden Informationen besprechen. Es folgt die Entwicklung einer Strategie zur Verteidigung des Mandanten. Schafft es der Rechtsanwalt im Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl ein Ende findet, wird er selbstverständlich bei einer bevorstehenden Verhandlung vor Gericht seinen Mandanten bestmöglich verteidigen. Er wird hierbei entlastende Beweismittel präsentieren wie Zeugen oder Dokumente. Sollte es während der Gerichtsverhandlung offensichtlich werden, dass es nur noch zu einer geringen Strafe kommen kann, wenn der Beklagte ein umfassendes Geständnis ablegt, wird er seinen Mandanten darauf zum richtigen Zeitpunkt hinweisen. Ein Rechtsanwalt zum Strafrecht ist im Übrigen nicht nur für Angeklagte ein eindeutiger Vorteil, er ist auch ein kompetenter Partner an der Seite, wenn Opfer vertreten werden müssen oder auch Zeugen einen versierten Rechtsbeistand benötigen.


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