Anwalt Arbeitsrecht Bochum – Fachanwälte finden!

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Anwalt Arbeitsrecht Bochum (© Adrian v. Allenstein / Fotolia.com)

Im deutschen Recht gehört das Arbeitsrecht mit zu den schwierigsten und umfangreichsten Rechtsgebieten. Dabei ist kein Arbeitnehmer vor Problemen mit dem Arbeitgeber gefeit. Rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber können leider ganz schnell und unerwartet entstehen. Gerade in Belangen rund um den Arbeitsplatz handelt es sich allerdings bei den Rechtsproblemen nicht selten um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber zur Urteilsfindung ganz explizit auf die genaue Einzelsituation eingehen muss.

Gleich ob es sich um eine Abfindung handelt, eine fristlose Kündigung oder auch ein vermeintlich unangemessenes Arbeitszeugnis. Ist man kein Jurist, kann man die Rechtslage nicht fundiert bewerten. Hält man die Vorgehensweise des Arbeitgebers als unangebracht, sollte man sich rechtlichen Rat holen. Dieser wird die Rechtssituation prüfen und etwaige rechtliche Schritte empfehlen und diese für seinen Mandanten durchführen. Da das Arbeitsrecht sehr umfangreich ist, sollte man sich an einen Fachanwalt wenden. ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Bochum


Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen
Arbeitsrecht Abmahnung ist rechtswidrig
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.03.2024 zum Aktenzeichen 12 Ca 2743/23 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Abmahnung rechtswidrig ist und deshalb aus der Personalakte entfernt werden muss. Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung . Die Klägerin ist seit dem 01.06.2004 als Angestellte bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie arbeitet in einem flexiblen individuellen Arbeitszeitmodell nach der Dienstanweisung über flexible Arbeitszeit vom 01.04.2014. Der damalige Personalreferent lud die Kläger am 19.12.2022 auf elektronischem Wege für den 22.12.2022 zu einem Personalgespräch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter Beteiligung des ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Bochum

Fachanwalt Arbeitsrecht Bochum
Fachanwalt Arbeitsrecht Bochum (© Adrian v. Allenstein / Fotolia.com)
... In allen Städten gibt es spezielle Fachanwälte, und so ist es nicht schwer, einen Fachanwalt Arbeitsrecht aus Bochum zu finden.

Warum man sich für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum entscheiden sollte, ist offensichtlich. Durch die Nähe, kann man ohne Probleme und ohne Aufwand ein persönliches Gespräch führen. Vor allem in Rechtsfragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, die sich nicht selten schwierig gestalten, ist es sinnvoll, persönliche Gespräche zu führen. Im Beratungsgespräch wird der Fachanwalt die Fakten prüfen, sich ein Urteil bilden und weitere Schritte erörtern. In vielen Fällen wird er persönlichen Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen, um eine Klärung herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, kann es sein, dass eine Klärung über ein Gericht unumgänglich ist. Dabei vertritt der Anwalt seinen Mandanten vor Gericht. Weshalb bei arbeitsrechtlichen Problemen unbedingt die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch genommen werden sollte Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht zu den umfassendsten Rechtsgebieten. Konsultiert man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann man sich sicher sein, dass man einen Experten an seiner Seite hat.

Denn im Gegensatz zu regulären Anwälten, hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Vielzahl an Zusätzliche Qualifikationen auf diesem Rechtsgebiet. Hierzu zählt unter anderem der Besuch eines Fachanwaltskurses, der sich primär mit dem Gebiet Arbeitsrecht befasst und 120 Stunden umfasst. Es muss außerdem belegt werden, dass mehr als hundert Fällen, die in den Rechtsbereich Arbeitsrecht fallen, bearbeitet wurden. Bei mindestens fünfzig dieser Fälle muss es sich überdies um Arbeitsrechtsfälle handeln, die rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben. Im Übrigen gilt diese Regelung im gesamten deutschen Raum und trifft somit auch auf jeden Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum zu. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt somit über ein außerordentliches Fachwissen und Erfahrung. Er ist der richtige Ansprechpartner und Experte bei der Klärung und Durchsetzung aller Probleme im Bereich Arbeitsrecht.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Bochum
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Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der rechtlichen Normen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Es kann in 2 Teilgebiete aufgesplittet werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Vorschiften und Gesetze sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Rechtsgrundlage ist vielmehr das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Betriebsvereinbarungen, Spezialgesetze und Tarifverträge. Rechtsstreitigkeiten werden vor dem ArbG verhandelt. Nächste Instanz im Falle einer Berufung / Beschwerde ist das LAG. Das BAG ist die letzte Instanz.

Eine neue Arbeitsstelle finden

Eine Stellenausschreibung ist für die meisten die ideale Art und Weise, um eine neue Arbeitstätigkeit zu finden. Natürlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Bei Stellenanzeigen greift das AGG. Gemäß dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. In unserer Zeit sind die Arten von Arbeit extrem vielseitig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Vielleicht sucht man aber auch eine Teilzeitarbeit, eine Vollzeitarbeit, einen Mini-Job, Nebentätigkeit oder gar Telearbeit oder Heimarbeit. Seit 2015 gilt in der BRD im Übrigen ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Hat man eine Stelle gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung der erste Schritt. Ist die schriftliche Bewerbung aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist überzeugt, dass man den Aufgabenstellungen gewachsen ist, dann wird das anstehende Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Arbeitsvertrag - die Inhalte


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Ein Arbeitsverhältnis entsteht prinzipiell mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. Darin geregelt findet sich sowohl die soziale als auch die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen vorübergehenden Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es überdies zu differieren zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne Sachgrund. Neben dem befristeten Vertrag, der heutzutage oftmals geschlossen wird, existiert zudem der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Im Unterschied zum befristeten Arbeitsvertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrages und damit Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Für das Beschäftigungsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Pflichten und Rechte. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Arbeitslohns beziehungsweise eines Gehalts, Monatsentgelts. Ferner sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt: Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, Stellenbeschreibung, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen in Bezug auf Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Hinweis: die Zahlung z.B. von Weihnachtsgeld kann auch durch sogenannte betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen immer wieder wiederholt, der Arbeitnehmer zu Recht ableiten darf, dass dieses Verhalten auch in Zukunft Anwendung findet. Auch die Überlassung eines Dienstwagens kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Wahlweise kann eine separate Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Gratifikation oder eine Bonuszahlung ist auch das im Regelfall ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten. Einen Sonderfall stellt ein Leiharbeitsverhältnis bzw. eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Unternehmen geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher ist im Normalfall eine Zeitarbeitsfirma. Sie überlässt für einen festgelegten Zeitraum die Arbeitskraft einem Dritten. Regeln, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im AÜG fixiert.

Von Entgeltfortzahlung über den Arbeitsschutz hin zum Elterngeld – diese Rechte haben Arbeitnehmer


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Arbeitnehmer genießen in der BRD einen besonderen Schutz des Staates. So hat man zum Beispiel ein Recht auf Fortzahlung des Lohns im Krankheitsfall. Geregelt findet sich dies im EFZG. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im MuSchG geregelt. Ferner besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Jedes Elternteil hat damit das Recht in Elternzeit zu gehen, um sein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Sinn des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es, den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer umfassend und in allen Beschäftigungsbereichen zu regeln und zu gewährleisten. Es gilt, Unfälle am Arbeitsplatz weitestgehend zu verhindern. Durch die Ausgleichsabgabe soll außerdem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer weiter erhöht. Seit 07 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern eliminieren. Ist man in den vergangenen 2 Jahren für mind. zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen und ist nunmehr arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss das Unternehmen, für das man arbeitet, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter eine ganze Reihe an weiteren Rechten wie zum Beispiel das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Welche Formen der Kündigung gibt es?


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur einer Partei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Die Partei muss dieselbe zudem erhalten. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es verschiedene Gründe für die Kündigung. So kann es sich bei der Kündigung zum Beispiel um eine fristlose Kündigung handeln. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Beschäftigungsverhältnis nicht zu einem festgelegten Datum, sondern sofort beendet. Die fristlose Kündigung wird oftmals auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Kündigungsfrist. Sie beendet das Beschäftigungsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Für eine fristlose Kündigung ist ein „wichtiger Grund“ erforderlich. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Fakten vorhanden sind, die unter Berücksichtigung aller Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht zumutbar machen z.B. Diebstahl oder sexuelle Belästigung. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Wird allerdings das Internet privat am Arbeitsplatz genutzt, dann kann das nur in Ausnahmefällen zu einer fristlosen Kündigung führen. Andere Kündigungsformen, deren Grund im Verhalten des Arbeitnehmers liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung beziehungsweise die Verdachtskündigung. Wie der Name schon annehmen lässt, liegt der Grund der Kündigung bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Angestellten begründet. Der Angestellte ist aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz auf Dauer zu erbringen. Als verhaltensbedingte Kündigung wird eine Kündigung bezeichnet, die ein Arbeitgeber auf ein vertragswidriges Verhalten stützt. Die Verdachtskündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass der Arbeitnehmer eine Straftat oder einen Pflichtverstoß begangen hat und daher das Vertrauensverhältnis so erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorangegangene Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Frist auflösen zu wollen. Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Im Gegensatz zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung ist die Änderungskündigung nur wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzuführen. Um eine Kündigung abzuwenden, können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis aufgelöst. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Gehalt absolut üblich. Des Weiteren ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gezahlt wird. Oft ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Nach rechtlicher Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Müssen nach einer Kündigung noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann kann das im Rahmen eines sog. Abwicklungsvertrages erfolgen. Auch hierin kann eine etwaige Abfindung festgelegt werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage einzureichen kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Wissen sollte man, dass gegen jede Kündigung rechtlich vorgegangen werden kann mit einer Kündigungsschutzklage, außer es wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seine Stelle behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu bekommen. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage einreichen, eine Frist von drei Wochen gilt. Prinzipiell kann man die Klage auch persönlich beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Rechtsanwalt ist nicht unbedingt erforderlich. Indes ist es ausdrücklich angeraten, das Erheben der Kündigungsschutzklage einem Rechtsanwalt zu überlassen. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird sowohl sämtliche erforderlichen Schriftsätze erstellen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Mandanten vertreten.

Betriebsrat: er hat ein Recht auf Mitbestimmung


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Verfügt ein Betrieb über einen Betriebsrat, dann profitieren Arbeitnehmer von zahlreichen Vorteilen. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht und vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Dasselbe gilt für eine geplante Versetzung von Arbeitnehmern auf andere Arbeitsplätze. Dies ist auch der Fall, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis zu setzen. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. Können sich Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Auseinandersetzung ersparen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik ausrufen. Dafür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Rechte, die der Betriebsrat besitzt, durchaus eingeschränkt. Das zum Beispiel, wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Dem Betriebsrat selbst steht kein eigenständiges Recht auf Einsicht zu. Strittig ist ferner oft die Frage, ob und inwieweit der Betriebsrat bei Zielen und Evaluierungen der einzelnen Mitarbeiter teilhaben darf. Gestritten wird auch um die Frage, welche Rechte auf Information dem Betriebsrat dabei genau zustehen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechte und Mitbestimmung des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) normiert. Normiert finden sich hier unter anderem die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung beziehungsweise die Betriebsratsanhörung bei z.B. einer Kündigung. Im öffentlichen Dienst entspricht im Übrigen der Personalrat dem Betriebsrat in Betrieben des privaten Rechts. Als Beschäftigter sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die sozialen, ökonomischen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Primäres Ziel von Gewerkschaften ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren. Hierzu gehören eine vernünftige Entlohnung und eine Optimierung der Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu realisieren, verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Falls nötig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Arbeitnehmer haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber zu informieren, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß. Dies primär dann, wenn im Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In diesem Fall profitieren Gewerkschaftsmitglieder oftmals von einer besseren Entlohnung und auch anderen günstigeren Arbeitsbedingungen als andere Mitarbeiter.

Probleme im Arbeitsrecht? Ein Anwalt zum Arbeitsrecht hilft Ihnen weiter

Ein Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht ist der beste Ansprechpartner bei allen Problemstellungen im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertritt beide Seiten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. In Bochum finden sich etliche Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht. Der Fachanwalt zum Arbeitsrecht in Bochum ist dabei nicht nur die richtige Kontaktstelle, wenn man allgemeine Fragen hat z.B. bezüglich Mobbing, verminderter Erwerbsfähigkeit, einem Wettbewerbsverbot, der Arbeitsnehmerentsendung, Schwarzarbeit, der Scheinselbständigkeit oder Urlaubabgeltung. Der Rechtsanwalt in Bochum für Arbeitsrecht kann ebenfalls helfen, wenn es Schwierigkeiten mit einer Pfändung des Lohns gibt, ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden oder eine Entfristungsklage erhoben werden soll. Der Anwalt zum Arbeitsrecht in Bochum hat ein breites Fachwissen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Anwalt wird hierbei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu finden wie einen Vergleich. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Anwalt natürlich seinen Klienten bei Terminen vor Gericht wie der Güteverhandlung vertreten. Gestaltet sich ein Fall diffiziler, dann ist es angeraten, von Anfang an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht aufzusuchen. Um den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Anwalt ganz besondere Erfahrungen - sowohl in der Theorie als auch in der Praxis - vorweisen können. Eine der Bedingungen ist, dass er mind. hundert Fälle, die in den Rechtsbereich des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass jährlich eine Fortbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Bildet er sich nicht fort, entzieht die Kammer ihm die Befugnis zum Tragen des Fachanwaltstitels. Es ist damit ganz offensichtlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine überdurchschnittliche Fachkompetenz besitzt. Man tut folglich gut daran, sich bei komplexen arbeitsrechtlichen Fällen stante pede an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.

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