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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Börsenrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Die Liquidation – auch von Fondsgesellschaften
15.05.2023
Wie kommt es zu einer Liquidation bzw. Abwicklung? Eine (Fonds-)Gesellschaft kann zum einen durch einen Auflösungsbeschluss aufgelöst werden. Dies erfolgt zum Beispiel durch einen Beschluss der Gesellschafter, der in einer Gesellschafterversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit gefasst wird. Andere Varianten zur Auflösung der Gesellschaft können im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, was bei geschlossenen Fonds häufig mit der Vereinbarung einer festen Laufzeit geschieht. Was geschieht dann? Eine aufgelöste Gesellschaft erlischt nicht sofort; es ändert sich nur ihr Gesellschaftszweck: Er lautet nun nicht mehr auf das Betreiben des im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen operativen Geschäfts, sondern auf die „Abwicklung“ und damit Beendigung der Gesellschaft. Dabei ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Widerruf von Baudarlehen erfolgreich ("Widerrufsjoker") - Effektivzins der Sparkasse war falsch!
Darlehenswiderrufsjoker sticht: OLG Köln, Urteil vom 26.03.2019 - 4 U 102/18:  Darlehensnehmer, welche in den Jahren 2010 ff. einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben, sollten eine vorzeitige Vertragsausstieg prüfen lassen! Hoffnung macht ein aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Köln, welches ein Baudarlehen allein deshalb für widerruflich hielt. weil der Effektivzins im Darlehensvertrag falsch angegeben war.  Die Kläger hatten ihrer Berechnung zu Recht 365 Zinstage je Jahr und 30,41666 Tage je Monat zugrunde gelegt. Dies folgt aus Art. 247 § 3 Abs. 2 S. 3 BGB a.F. in Verbindung mit § 6 PAngV in der hier maßgeblichen, vom 30.07.2010 bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung (künftig: a.F.) in Verbindung mit Ziff. I. lit. c) der ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Einwendungsdurchgriff bei Kaufvertrag mit verbundenem Darlehensvertrag zur sog. „0 %-Finanzierung“
Mängel der Kaufsache berechtigen bei einem Kaufvertrag mit verbundener 0 % Finanzierung nicht zum Widerruf des Darlehensvertrages oder zur Verweigerung des Darlehenskunden im Hinblick auf die Darlehensrückzahlung (gegenüber der finanzierenden Bank, siehe Urt. des BGH v. 30.09.2014, XI ZR 168/13). Sachverhalt: Der Käufer und Darlehensnehmer hatte vorliegend Sachmängelgewährleistungsrechte beim Kauf zweier Eingangstüren zum Preis von 6.389,15 € geltend gemacht. Das Geschäft war in der Weise gestaltet worden, dass die Darlehenzinsen in dem vorgenannten Kaufpreis enthalten waren. Die Bank brauchte daher an den Baumarkt als Verkäufer der Eingangstüren nur eine Darlehensvaluta von 5.973,86 € auszahlen. Ein Gutachter stellte Mängelbeseitigungskosten von 5.415,50 ... weiter lesen
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