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Henry Pfitzmann
Bender und Pfitzmann – Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Depotgeschäft
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Widerruf von Darlehensverträgen der Sparkassen (u.a. KSK Göppingen/Waiblingen) aussichtsreich!
Darlehensnehmer der Sparkassen bundesweit aufgepasst!
Der Widerrufsjoker ist zurück!
Vorab: Ziel des Widerrufs ist die Vertragsrückabwicklung, i.E. der Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus den hoch verzinsten Altverträgen (von teilweise über 4 % p.a.), dies verbunden mit der Möglichkeit der Refinanzierung zu (historisch) extrem günstigen Konditionen (bei einer Drittbank) und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen i.H.v. 2,5 % über Basiszinssatz auf jede einzelne Zins- und Tilgungsleistung.
Zu den Darlehensverträgen/der Widerrufsinformation der Sparkassen (häufig Ziff. 14 des Vertrages):
Nach diesseitiger rechtlicher Einschätzung sind eine sehr hohe ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehen - Nichtabnahmeentschädigung ja oder nein?
Die Nichtabnahmeentschädigung bei Darlehensverträgen
Schließt man mit einem Kreditinstitut einen Darlehensvertrag ab und nimmt das Darlehen anschließend nicht in Anspruch, so kann gegebenenfalls ein Anspruch des Kreditinstituts auf Zahlung einer sogenannten Nichtabnahmeentschädigung gegeben sein.
Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?
Bei der sogenannten Nichtabnahmeentschädigung handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch des Kreditinstituts gegenüber dem Kreditnehmer wegen Nichterfüllung. Dieser Anspruch steht der Bank dann zu, wenn bereits eine vertragliche Beziehung zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer aufgrund des wirksamen Abschlusses eines Kreditvertrags zu Stande gekommen ist und sich der Kreditnehmer dennoch dazu entschließt, den ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Schäden durch gestohlene NFC-Bankkarte: EuGH stärkt Verbraucherrechte
Wird einem Verbraucher die Bankkarte für kontaktloses Bezahlen gestohlen oder geht verloren, können Unbefugte damit ohne Eingabe der PIN wiederholt Zahlungen bis zu 25 Euro tätigen. Selbst dann, wenn der Karteninhaber die Bank bereits über den Verlust informiert hat. Wer haftet in dem Fall für die Schäden?
Immer mehr Verbraucher nutzen das kontaktlose Bezahlen. Wieviel Sicherheit bietet aber die NFC-Technik (Near Field Communication), wenn die Karte gestohlen wird oder abhandenkommt? Und wer haftet für unbefugte Abbuchungen? Am 11.11.2020 stärkte der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil (Az.: C-287/19) die Verbraucherrechte. Bankkunden tragen nach Auffassung der Richter nicht das Risiko für Zahlungen, die getätigt werden, nachdem die Bank über den Kartenverlust in ... weiter lesen
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