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Gabriele Gräfin von Reichenbach Freifrau von Thüngen
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Prof. Dr. Alexander Fischer
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema E-Government
IT Recht
CLOUD – HABEN SIE IHR TESTAMENT GEMACHT?
Cloud-Modelle wachsen wie Blumenkohl-Wolken am Himmel. NO IT – Aufgaben werden übertragen – weg vom Kunden, hin zum Anbieter, der betreibt fortan. Aber wie wird der Kunde gesichert, wenn der Cloud-Anbieter pleitegeht?
Technisches Testament – so lautet das Stichwort. In einem sozusagen letzten Willen sollte niedergelegt sein, wie der Cloud-Prozess für den Kunden abgesichert ist. Mit Rechteklauseln, die auch einer Insolvenz standhalten und dort funktionieren.
Derzeit existieren im Wesentlichen drei Arten von Cloud-Angeboten: SaaS (Miete von Software-Anwendungen), PaaS (Plattform-Miete, zum Beispiel für Datenbanken) und Iaas (Infrastruktur-Miete von Speicherplatz und Netzen). Fällt der Anbieter aus, hat der „IT-nackte“ Kunde sofort ein Problem. Er benötigt die ... weiter lesen
IT Recht
Geld zurück nach illegalem Online-Glücksspiel
München (jur). Anbieter eines illegalen Online-Glücksspiels müssen Spielern ihre Verluste erstatten. Nach einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 20. September 2022 gilt dies auch dann, wenn der Spieler wusste, dass sein Spiel illegal ist (Az.: 18 U 538/22). Der Beschluss erging zum früheren Glücksspielstaatsvertrag bis Ende Juni 2021. Der Begründung nach dürfte die Entscheidung aber auch auf den seit 1. Juli 2021 gültigen neuen Glücksspielstaatsvertrag übertragbar sein.
Der Kläger aus Oberbayern hatte sein Glück bei einem Glücksspielanbieter aus Malta versucht und dabei von Oktober 2018 bis September 2020 gut 18.000 Euro verloren. Damals war Internet-Glücksspiel generell verboten. Mit seiner Klage verlangte der Spieler seine verlorenen Wetteinsätze ... weiter lesen
IT Recht
Behauptung fehlenden Kundenkontakts ist von Bewertungsportal zu prüfen
Karlsruhe. Betroffene können sich in Zukunft oft leichter gegen negative Aussagen auf Bewertungsportalen wehren. Gehen Sie davon aus, dass es sich bei der Person gar nicht um einen Kunden handelt, muss der Betreiber des Bewertungsportals dies überprüfen, wie der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem am Dienstag, 6. September 2022 veröffentlichten Urteil zu einem Hotelbewertungsportal entschieden hat (AZ: VI ZR 1244/20). Bewertungsportale können dafür in der Regel keine nähere Begründung verlangen.
Der streitige Fall betraf das Bewertungsportal holidaycheck.de. Dort können Nutzer unter anderem Hotels buchen und bewerten. Als Prämie für solche Bewertungen verspricht HolidayCheck „Flugmeilen“. Laut Nutzungsrichtlinie darf der Nutzer nur die Leistungen bewerten, die er tatsächlich genutzt hat.
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