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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Einkommenssteuer
Steuerrecht
Bundesfinanzhof rettet „kostenlose“ Handys
München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat eine steuerliche Hürde für die Abgabe „kostenloser“ Handys bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags aus dem Weg geräumt. Nach einem am Mittwoch, 27. November 2013, veröffentlichten Urteil muss der Vertragsvermittler keine Umsatzsteuer wegen der unentgeltlichen Abgabe des Handys bezahlen (Az.: XI R 39/12).
Der Kläger vermittelte Mobilfunkverträge mehrerer Netzbetreiber. Dabei konnten die Kunden gegen einen höheren Monatstarif „kostenlos“ ein neues Handy dazubekommen. Diese Handys hatte der Vermittler direkt bei den Herstellern eingekauft.
Das Finanzamt meinte, es handele sich hier um eine „unentgeltliche Wertabgabe“; darauf werde Umsatzsteuer entsprechend dem eigentlichen Wert der Handys ... weiter lesen
Steuerrecht
Behörden haben bei Aufklärung im Kindergeldstreit Mitwirkungspflicht
Neustadt/Weinstraße (jur). Auch eine Arbeitsagentur muss bei der gerichtlichen Aufklärung über einen Kindergeldstreit mitwirken. Beantwortet die Behörde wiederholt keine gerichtlichen Anfragen, kann dies als „Missachtung des Gerichts“ gewertet werden, so dass dem klagenden Elternteil Kindergeld zugesprochen wird, stellte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Mittwoch, 7. Dezember 2022, bekanntgegebenen Urteil klar (Az.: 6 K 1577/22).
Im konkreten Fall hatte eine Mutter aus Pirmasens für ihr ausbildungsplatzsuchendes volljähriges Kind Kindergeld erhalten. Im März 2022 hob die zur Bundesagentur für Arbeit gehörende Familienkasse den Kindergeldbescheid wieder auf und forderte das für sechs Monate bereits gezahlte Kindergeld in Höhe von insgesamt 1.314 Euro wieder ... weiter lesen
Steuerrecht
Auch bei befristeten Einsätzen Steuervorteile für Leiharbeitnehmer
München. Leiharbeitnehmer können steuerlich oft nicht nur die einfache Wegepauschale geltend machen. Unterliegt Ihr Einsatzort immer wieder neuen zeitlichen Befristungen, greift die doppelte steuerliche Entlastung für den Hin- und Rückweg. Dies entschied der Bundesfinanzhof München (BFH) in einem am Donnerstag, 6. Oktober 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 32/ 20). Dies gilt auch dann, wenn sich der Einsatzort dabei nicht ändert.
Der Kläger war als „überbetrieblicher Mitarbeiter“ bei einem Zeitarbeitsunternehmen in Niedersachsen beschäftigt. Ein Kunde der Zeitarbeitsfirma wollte sich nicht festlegen. Er schloss immer wieder neue Verträge zur Überlassung für die Dauer von einigen Monaten ab. Da sich die Verträge nahtlos aneinanderreihten, war der Kläger über mehrere Jahre durchgehend bei dieser ... weiter lesen
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