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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Electronic-Banking-Recht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht BaFin haftet nicht gegenüber Anlegern
Frankfurt/Main (jur). Auch wenn sie ihre Aufsicht möglicherweise unzureichend wahrgenommen hat, haftet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gegenüber privaten Anlegern nicht auf Schadensersatz. Denn ihre Aufgaben nimmt sie „allein im öffentlichen Interesse wahr“, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 10. Februar 2023, bekanntgegebenen Beschluss zum Wirecard-Skandal entschied (Az.: 1 U 173/22). Zudem seien hier der BaFin auch keine Vorwürfe zu machen.  Im Skandal um den 1999 gegründeten Finanzdienstleister Wirecard AG hatten Sonderprüfer 2020 festgestellt, dass es für Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro keine ausreichenden Prüfnachweise gab. Die Staatsanwaltschaft ließ die Geschäftsräume von Wirecard durchsuchen. Im ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Darlehensnehmer aufgepasst: Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung!
Verbraucher , denen das Darlehen seitens ihrer Bank infolge Zahlungsverzugs gekündigt wurde, schulden ihrer Bank  keine  Vorfälligkeitsentschädigung. Dies hat der Bundesgerichtsshof in seiner Entscheidung vom 19.01.2016 ausgeurteilt (Az.: XI ZR 103/15). Hintergrund dieser darlehensnehmerfreundlichen Rechtsprechung ist die Vorschrift des  § 497 Abs. 1 BGB a. F. Diese enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten  im Fall wegen Zahlungsverzugs gekündigter Verbraucherdarlehen-/kredite. In dieser Situation entfällt der vertragliche Zinsanspruch der Bank. Stattdessen steht ihr ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens zu, wobei Sie ihren Verzugsschaden konkret oder abstrakt berechnen kann (BGHZ 104,337, 338 f.). ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Neue Klagewelle der Nordlease AG auf Rückzahlung von Ausschüttungen zu erwarten.
Nach einer scheinbar längern Stillhaltephase sind von der Nordlease AG unter dem 18.05.2015 wieder zahlreiche Anspruchs-Schreiben an stille Gesellschafter versendet worden, mit denen die Nordlease AG, vormals Albis Finance AG , zuvor Nordlease AG, „Ausschüttungen“ zurückfordert . Betroffen sind sowohl Verträge der Anlagen „Klassik“ wie auch Verträge der Anlagen „Klassik Plus“. Einige Tage nach Zugang der Schreiben vom 18.05.2015 meldeten sich bereits einige betroffene Geldanleger in unserer Kanzlei oder auch bei anderen Kanzleien, die in diesem Bereich (Albis Guppe, also Nordlease AG, ALAG etc.) bereits Rechtsfälle bearbeitet haben. Bemerkenswerter Weise hat die Nordlease AG scheinbar nicht nur die Adresse in den letzten Jahren geändert und verwendet ... weiter lesen
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