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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbschaftssteuer
Steuerrecht
Mehrwertsteuersenkung: Wie wirkt sich diese auf Wohnungs- und Gewerberaummietverträge aus?
Seit dem 01.07.2020 hat der Staat zwecks Bekämpfung der Corona-Pandemie die Mehrwertsteuer gesenkt. Davon können unter Umständen auch Mieter profitieren. Inwieweit sich die Senkung der Mehrwertsteuer wegen Corona für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2020 gem. § 28 UStG auf Mieter auswirkt, ist unterschiedlich. Dies hängt erst einmal davon ab, ob es sich um einen Mietvertrag über eine Wohnung oder einen Gewerbetraum handelt. Mehrwertsteuersenkung bei Wohnungsmietvertrag Bei einem Wohnraummietvertrag gibt es normalerweise keine Auswirkungen für den Mieter. Dies ergibt sich daraus, dass diese Leistung umsatzsteuerfrei ist im Sinne von § 4 Nr. 12 UStG. Anders ist das nur für einzelnen Positionen in der Nebenkostenabrechnung, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Dies ist bei den ... weiter lesen
Steuerrecht
Schreiben als Hobby nicht steuervergünstigt
Neustadt/Weinstraße (jur). Freie Autoren können die Kosten ihrer Autorentätigkeit nur dann steuerlich geltend machen, wenn insgesamt eine Gewinnabsicht besteht. Hobbyautoren müssen ihre Gewinnabsicht im Streitfall dem Finanzamt nachweisen, wie das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Montag, 7. Oktober 2013, bekanntgegebenen Urteil vom 14. August 2013 entschied (Az.: 2 K 1409/12).
Es wies damit einen Logopäden ab, der 2010 ein eigenes Buch mit Kurzgeschichten herausgebracht hatte. Die Veröffentlichungskosten von 4.841 Euro musste er dem Verlag bezahlen. In seinen Steuererklärungen machte er von 2008 bis 2010 auch weitere Ausgaben geltend, etwa für ein häusliches Arbeitszimmer – insgesamt rund 11.000 Euro.
Das Finanzamt ... weiter lesen
Steuerrecht
Keine Steuervergünstigung auf Müll- und Abwassergebühren
Münster (jur). Die Entsorgung von Müll und Abwasser sind keine „haushaltsnahen Dienstleistungen“. Die Steuerermäßigung für solche Dienstleistungen gilt für Müll- und Abwassergebühren daher nicht, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24. Februar 2022 entschied (Az.: 6 K 1946/21 E).
Die Vergünstigung wurde 2006 eingeführt und 2009 deutlich verbessert, um die Schwarzarbeit einzudämmen. Als „haushaltsnah“ gelten dabei Arbeiten „im Haushalt“, die üblich auch selbst erledigt werden, etwa Putzen, Schnee schippen, Garten- und Malerarbeiten. Zudem sind Handwerkerleistungen steuerbegünstigt. Jeweils 20 Prozent des Arbeitslohns können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Allerdings ist der Abzug bei Minijobs auf 510 Euro pro Jahr begrenzt, bei ... weiter lesen
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