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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbschaftsteuerrecht
Steuerrecht
Airbnb hat Auskunftspflicht über Privatübernachtungen
Luxemburg. Airbnb und ähnliche Internetplattformen sind verpflichtet, den kommunalen Steuerbehörden Informationen über die von ihnen vermittelten Unterkünfte zu geben. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch, 27. April 2022 (Az.: C-674/20). Damit bestätigte er die Pflicht zur Auskunft von touristischen Übernachtungen in Brüssel. In vielen Kommunen in Deutschland gibt es ähnlichen Abgaben, beispielsweise die Berliner "City Tax".
Die „Region Brüssel-Hauptstadt“ in Belgien hat beschlossen, eine regionale Steuer auf touristische Beherbergungen zu erheben. Nach dieser Vorschrift sind Vermittler verpflichtet, Angaben zu den jeweiligen Vermietern und die Anzahl der Übernachtungen zu geben. Damit soll eine einheitliche und faire Besteuerung sichergestellt werden.
Im Jahr 2017 ... weiter lesen
Steuerrecht
Bei Knockout-Zertifikaten handelt es sich nicht um Termingeschäfte
München. Das Verbot der Verrechnung von Verlusten aus Börsengeschäften mit besonderen Risiken mit positiven Kapitaleinkünften gilt nur für Termingeschäfte. Mit einem Urteil, das am Donnerstag, 23. Juni 2022, veröffentlicht wurde, hat der Bundesfinanzhof München (BFH) entschieden, dass sogenannte Knock-out-Zertifikate nicht darunter fallen und somit eine steuerliche Verrechnung zulässig ist (AZ: IR 24/19).
Im streitigen Fall hatte sich eine GmbH die von einer Bank ausgegebenen ein „Unlimited TurboBull Zertifikate“ zugelegt. Diese sind sogenannte Hebel- oder Knock-out-Zertifikate. Bei derartigen Zertifikaten wird ein „Basiswert“ für Wertpapiere oder Aktienindizes festgelegt. Investoren zahlen nur die Differenz zum darüber liegenden Kurswert. Anleger profitieren gemessen am investierten Kapital damit ganz ... weiter lesen
Steuerrecht
Bei statischen Berechnungen handelt es sich nicht um Handwerk
München. Bei Arbeiten eines Statikers handelt es sich nicht um Handwerk. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom Donnerstag, 3. März 2022, in München entschieden (Az.: VI R 29/19). Auftraggeber können bei Arbeiten an den Dachstützen ihres Hauses einen Statikerlohn nicht als Handwerkerleistung steuermindern geltend machen.
2006 gewährte der Gesetzgeber Steuererleichterungen für „haushaltsnahe“ Dienstleistungen wie Putzen, Schneeschaufeln oder Garten- und Malerarbeiten, um die Schwarzarbeit einzudämmen. Zudem sind die Leistungen der Handwerker im Haushalt steuerlich begünstigt. 20 Prozent des Lohns können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Der Freibetrag ist jedoch auf 510 Euro pro Jahr für geringfügige Tätigkeiten, 1.200 Euro für Leistungen von Handwerkern und 4.000 Euro für sonstige ... weiter lesen
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