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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Markus Koerentz LL.M.
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Frederik Neumann
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erschließungsrecht
Baurecht und Architektenrecht
Ratgeber Finanzierung: Zinsgünstige Immobilienfinanzierung
Eine zinsgünstige Immobilienfinanzierung kann durch eine sorgfältige Vorbereitung und Planung erreicht werden. Wichtig ist hierbei die Verbesserung und Aufrechterhaltung der eigenen Bonität, die einen großen Einfluss auf die Zinssätze hat. Dazu zählen das rechtzeitige Begleichen von Schulden, die Vermeidung von Überziehungskrediten und eine stabile Beschäftigungs- und Wohnsituation.
Voraussetzungen für eine zinsgünstige Immobilienfinanzierung
Eine Immobilienfinanzierung kann auf verschiedene Arten erfolgen, sei es durch Eigenkapital, durch einen Bankkredit oder durch eine Kombination von beiden. Der erste Schritt zu einer zinsgünstigen Finanzierung ist eine sorgfältige Planung und Vorbereitung.
Einer der wichtigsten Faktoren, die die Zinssätze beeinflussen, ist Ihre Kreditwürdigkeit . Die ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Im Wohngebiet auch keine kleine Nebenerwerbs-Werkstatt
Mainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ).
Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben.
Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig.
Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
HONORARANSPRUCH DES ARCHITEKTEN NACH PLANUNGSLEISTUNGEN?
Der Fall:
Ein Architekt hat im Jahr 2011 einem regelmäßigen Geschäftspartner als Vorentwurf bezeichnete Planungsunterlagen übersendet. Dieser hat die Unterlagen mit der Bemerkung zurückgesendet, keinen Auftrag erteilt zu haben. Auf die nachfolgende Rechnung des Architekten leistet der Unternehmer nicht. Der Architekt klagt auf Zahlung. Durch das Landgericht wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, es könne offen bleiben, ob die Parteien einen entgeltlichen Vertrag geschlossen hätten; der Kläger begründe seinen die Erfüllung der Leistungsphasen 1 und 2 des § 33 HOAI 2009 voraussetzenden Honoraranspruch unsubstantiiert. Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Berufung: Er meint unter anderen, sein Anspruch ergebe sich zumindest aus § 649 BGB, ... weiter lesen
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