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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Europäisches Sortenschutzrecht
Gewerblicher Rechtsschutz Focus-Ärztesiegel unlauter und irreführend
München (jur). Der Burda-Verlag darf seine Empfehlungs-Siegel für Ärzte nicht mehr verleihen. Das Siegel ist unlauter und irreführend, urteilte am Montag, 13. Februar 2023, das Landgericht München I (Az.: 4 HKO 14545/21). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.  Das im Burda-Verlag erscheinende Magazin „Focus Gesundheit“ veröffentlicht jährlich eine „Ärzteliste“ mit den nach Recherchen des Magazins besten Ärztinnen und Ärzten Deutschlands. Gut bewerteten Ärzten bietet der Verlag für 2.000 Euro netto ein Siegel „Top-Mediziner“ oder „Focus-Empfehlung“ an, das diese zu Werbezwecken verwenden können.  Das Siegel ist seit längerem umstritten, weil überwiegend Kollegen-Empfehlungen und Patientenbewertungen in die Bewertung eingehen. Die Wettbewerbszentrale klagte nun auf ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz Neues Anti-Abmahngesetz: Was ändert sich ab dem 02.12.2020?
Abgemahnte sollen durch ein neues Gesetz vor Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechtes wirksamer geschützt werden. Was bedeutet dies konkret?   Bei Abmahnungen im wettbewerbsrechtlichen Bereich geht es darum, dass vor allem Unternehmen gegen Verstöße von Konkurrenten gegen Bestimmungen des Wettbewerbsrechtes vorgehen können. Dabei werden neben einem Anspruch auf Unterlassung der jeweils wettbewerbswidrigen Handlung auch ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.    Da hieraus manche Kanzleien und auch Rechteinhaber ein einträgliches Geschäft gemacht haben und wegen geringfügiger Verstöße z.B. beim Verfassen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop oder beim Impressum den Ersatz von hohen Abmahnkosten im mindestens drei oder vierstelligen Bereich verlangt ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz Schriftzug „Blessed“ auf Hoodie verletzt keine Marke
Frankfurt/Main (jur). Der Schriftzug „Blessed“ (gesegnet) oder etwa Fun-Sprüche auf einem Kleidungsstück stellen nur „dekorative Elemente“ dar und verletzen keine Markenrechte. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 22. August 2022, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 6 U 40/22).  Der Sportartikelhersteller Puma hatte in einer Lifestyle-Kollektion ein Hoodie verkauft, der auf der Vorderseite den großen gelb-schwarzen Schriftzug „BLESSED“ enthielt. Der Schriftzug geht auf den brasilianischen Super-Fußballer Neymar da Silva Santos Júnior zurück, der für Puma als Markenbotschafter tätig ist. Neymar hat in seinem Nacken ebenfalls das Wort „BLESSED“ eintätowiert.  Dass Puma den Schriftzug auf seinen Produkten verwendet, beanstandete ein Gastronom ... weiter lesen
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