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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Geschäftsführervertrag
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die Sitzverlegung einer GmbH - Handlungen, Ablauf und Rechtsfolgen für die Verlegung des Sitzes einer GmbH.
1. Allgemeines zum Sitz einer GmbH
Gemäß § 4a GmbHG ist der Sitz der GmbH im Gesellschaftsvertrag verbindlich festzulegen. Diese Benennung gilt als Pflichtangaben im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Unternehmenssatzung.
Der Satzungssitz einer GmbH kann grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands belegen sein (§ 4a GmbHG).
Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass über den Sitz der Gesellschaft sämtliche gerichtliche Zuständigkeiten, insbesondere die örtliche Zuständigkeit des Registergerichts (§ 7 Abs. 1 GmbHG), des Prozessgerichts (§ 17 Abs. 1 ZPO) und der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer, ermittelt werden können.
2. Handlungen und Ablauf der Sitzverlegung einer GmbH
Soll der Sitz einer GmbH (oder UG ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die Rechte und Pflichten eines GmbH-Gesellschafters.
1. Die Gesellschafter als Inhaber der GmbH / UG (haftungsbeschränkt)
Die Gesellschafter sind die "Inhaber" der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt).
Der von den Gesellschaftern gehaltene Geschäftsanteil vermittelt die Mitgliedschaft an der GmbH, welche wiederum über die Gesellschafterliste beim Registergericht publiziert wird.
Die Gesellschafterliste führt nach außen quasi den Nachweis über die Gesellschafterstellung .
Als Mitglieder und Anteilseigner der GmbH obliegen den Gesellschaftern besondere Pflichten ggü. der Gesellschaft als auch ggü. den Mitgesellschaftern. Im Gegenzug verbürgt ein Gesellschaftsanteil auch entsprechende Rechte und Berechtigungen.
2. Pflichten von Gesellschaftern einer GmbH / UG ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Der einstweilige Rechtsschutz als wichtiges Instrumentarium für einen erfolgreichen Gesellschafterstreit.
Der vorläufige Rechtsschutz durch einstweilige Verfügungen des Gerichts ist bei Gesellschafter-streitigkeiten von enormer Relevanz.
Mit Hilfe des vorläufigen Rechtsschutzes werden Gesellschafterrechte schnell gesichert oder durchgesetzt.
Über eine einstweilige Verfügung kann ein fachkundiger Rechtsanwalt bereits zu Beginn einer Gesellschafterstreitigkeit einen solchen Vorteil für seinen Mandanten schaffen, der nur schwer durch die anderen Gesellschafter kompensiert werden kann und im Idealfall sogar den Gesellschafterstreit frühzeitig entscheidet.
Sowohl Gesellschafterrechte als auch Geschäftsführungsmaßnahmen der Geschäftsleitung sind über den einstweiligen Rechtsschutz steuer- und beeinflussbar.
So kann beispielsweise auf ... weiter lesen
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