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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Jahresabschluss
Steuerrecht
Reparaturkosten für falsch betanktes Auto nicht als Werbungskosten absetzbar
München (jur). Fallen außergewöhnliche Kfz-Kosten auf dem Weg zur Arbeit an, etwa eine falsche Pkw-Betankung, können Arbeitnehmer diese nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. „Sämtliche Aufwendungen“ sind bereits von der Entfernungspauschale abgedeckt, die jeder Arbeitnehmer für seinen Arbeitsweg steuermindernd geltend machen kann, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch, 25. Juni 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VI R 29/13).
Die Münchener Richter wiesen damit einen Arbeitnehmer aus Niedersachsen ab. Er hatte 2009 auf dem Arbeitsweg seinen Diesel-Pkw falsch mit Benzin betankt. Bei der Weiterfahrt kam es zu einem Motorschaden. Die Kfz-Versicherung zahlte die Reparaturkosten in Höhe von gut 4.200 Euro wegen der Sorgfaltspflichtverletzung nicht. ... weiter lesen
Steuerrecht
Alkoholsteuer: Privates Brennen von Alkohol ab 1.1.2018 verboten
Private Gewinnung von Alkohol mit Kleindestilliergeräten bisher erlaubt
Die private Alkoholgewinnung durch Destillation war in Deutschland bisher ausnahmsweise erlaubt, wenn dabei Kleindestilliergeräte mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern genutzt wurden.
Ab dem 1.1.2018 ist die private Gewinnung von Alkohol durch Destillation unzulässig
Die Alkoholgewinnung durch Destillation ist in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 nur in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt. Die bisherige Ausnahme zur Nutzung von Kleindestilliergeräten mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Die private Gewinnung und Reinigung von Alkohol durch Destillation ist in Deutschland daher unzulässig. Unter ... weiter lesen
Steuerrecht
Das älteste Gewerbe ist tatsächlich ein Gewerbe
München (jur). Prostitution, das „älteste Gewerbe der Welt“, gilt jetzt auch steuerlich als Gewerbe. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in München mit einem am Mittwoch, 8. Mai 2013, veröffentlichten Beschluss vom 20. Februar 2013 entschieden (GrS 1/12). Die obersten Finanzrichter gaben damit ihre bislang gegenteilige Rechtsprechung auf.
Die Klägerin bot Sex gegen Entgelt in einer eigens dafür gemieteten Wohnung an. Ihre Umsätze lagen 2006 bei 64.000 Euro, ihre Betriebsausgaben bei 26.000 Euro. Auf den Gewinn von 38.000 Euro setzte das Finanzamt Gewerbesteuer fest.
Dagegen klagte die Prostituierte unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des BFH. Nach einer Entscheidung ebenfalls des Großen Senats aus 1964 galten Einkünfte aus ... weiter lesen
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