Anwalt Arbeitsrecht Bremerhaven – Fachanwälte finden!

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Anwalt Arbeitsrecht Bremerhaven (© nicole.meyer - Fotolia.com)

Im deutschen Recht gehört das Arbeitsrecht mit zu den umfassendsten und schwierigsten Rechtsgebieten. Doch leider ist kein Arbeitnehmer geschützt vor etwaigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber können leider ganz unerwartet und schnell entstehen. Gerade in Belangen rund um den Arbeitsplatz handelt es sich jedoch bei den Rechtsproblemen nicht selten um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber zur Urteilsfindung ganz explizit auf die genaue Einzelsituation eingehen muss.

Die Möglichkeiten an Rechtsproblemen sind umfangreich. Ob Kündigung, Abmahnung, Probleme mit dem Arbeitsvertrag oder auch Mobbing. Ist man Laie, hat man nicht das Know-how, die Situation rechtlich zu bewerten. Genau aus diesem Grund führt kein Weg daran vorbei, sich juristischen Rat einzuholen. Nur einem Experten ist es möglich, unter Berücksichtigung aller Faktoren, eine ...

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Zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Walter Klemeyer (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Stadt Bremerhaven.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Bremerhaven


Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen
Arbeitsrecht Abmahnung ist rechtswidrig
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.03.2024 zum Aktenzeichen 12 Ca 2743/23 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Abmahnung rechtswidrig ist und deshalb aus der Personalakte entfernt werden muss. Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung . Die Klägerin ist seit dem 01.06.2004 als Angestellte bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie arbeitet in einem flexiblen individuellen Arbeitszeitmodell nach der Dienstanweisung über flexible Arbeitszeit vom 01.04.2014. Der damalige Personalreferent lud die Kläger am 19.12.2022 auf elektronischem Wege für den 22.12.2022 zu einem Personalgespräch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter Beteiligung des ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Bremerhaven

Fachanwalt Arbeitsrecht Bremerhaven
Fachanwalt Arbeitsrecht Bremerhaven (© nicole.meyer - Fotolia.com)
... klare rechtliche Bewertung vorzunehmen. Da gerade das Arbeitsrecht in Deutschland so umfangreich ist, ist es definitiv zu empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Empfohlen ist es, einen Fachanwalt vor Ort zu suchen wie einen Fachanwalt im Arbeitsrecht in Bremerhaven. Ein persönliches Gespräch ist durch die örtliche Nähe kein Problem. Gerade bei eingehenden Beratungsgesprächen oder Gesprächen über die Vorgehensweise ist dies oft unerlässlich. Bei einem ersten Termin wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bremerhaven sich einen ersten Überblick über die Situation verschaffen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bremerhaven wird seinen Mandanten nicht nur umfassend in Bezug auf die rechtliche Lage aufklären, sondern auch aufzeigen, wie weiter vorgegangen werden sollte. Ein Verfahren vor Gericht ist dabei nicht in jedem Fall nötig. Oft kann der Anwalt auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. In manchen Fällen reicht es bereits, den Arbeitgeber zu kontaktieren und ihm anzuzeigen, dass der Fall einem Fachanwalt übergeben wurde. Falls ein Gerichtsverfahren nicht umgangen werden kann, wird der Fachanwalt seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Hat man ein arbeitsrechtliches Problem, ist es kein Zweifel, dass man unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen sollte.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Bremerhaven
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Das Arbeitsrecht ist geprägt durch eine umfangreiche Rechtsprechung. Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Verordnungen und Gesetze sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur nicht selbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Grundsätzlich kann es in 2 Teilbereiche unterteilt werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht gibt es nicht. Rechtsgrundlage ist vielmehr das BGB sowie Betriebsvereinbarungen, Spezialgesetze und Tarifverträge. Kommt es zu einem Rechtsstreit, dann wird der Streit vor dem ArbG ausgetragen. Kommt es zu einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das Landesarbeitsgericht / LAG. Letzte Instanz ist das BAG.

Gleich ob Vollzeitstelle oder Nebenjob - über eine Stellenanzeige wird man fündig

Hat man den Plan, eine neue Anstellung anzutreten, dann wird man meist über eine Stellenanzeige fündig. Selbstverständlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Für alle Stellenanzeigen gilt: sie müssen mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz konform sein. Gemäß dem AGG darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Jegliche Form der Diskriminierung ist verboten. In unserer Zeit sind die Arten von Arbeit sehr vielseitig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Oder man ist auf der Suche nach einem Vollzeitjob, nach einer Nebenbeschäftigung, nach einer Teilzeitarbeit. Auch die Option von Telearbeit bzw. Heimarbeit ist heute üblich. Seit 2015 gilt in Deutschland übrigens ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Die Bewerbung ist dann die erste Etappe, um eine Anstellung, die man für sich ausfindig gemacht hat, zu bekommen. Nur wenn die Bewerbung perfekt und aussagekräftig ist, wird man die zweite Etappe nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und erhält den Job, dann wird im Normalfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Arbeitsvertrag: was hat er zum Inhalt?


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Der Arbeitsvertrag bildet das Fundament eines Arbeitsverhältnisses. Hierin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei ist z.B. ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit herangezogen oder um einen vorübergehenden Bedarf zu decken. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu differieren zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer mit Sachgrund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Vertrag. Anders als beim befristeten Vertrag ist hier kein Datum bzw. Ziel angeführt, an dem das Beschäftigungsverhältnis zu Ende geht. Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Art des Dienstvertrages und damit Basis des Arbeitsverhältnisses. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Rechte und Pflichten für das Beschäftigungsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Arbeitslohns beziehungsweise eines Gehalts, Monatsentgelts. Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall u.a. folgende Punkte: Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, Stellenbeschreibung, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Feiertags- und Sonntagsarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenso im Arbeitsvertrag ausgeführt sind zudem der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Anmerkung: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vermerkt ist, kann eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die sich wiederholende, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Hierbei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Wird ein Dienstwagen gestellt, findet sich dies ebenfalls zumeist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch diesbezügliche Ausführungen im Arbeitsvertrag. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit faktisch nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. In der Regel handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine begrenzte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Regeln, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fixiert.

Rechte des Arbeitnehmers


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Arbeitnehmer genießen in der BRD einen außerordentlichen Schutz des Staates. So regelt zum Beispiel das EFZG die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen. Ist man schwanger, profitiert man ebenfalls von speziellen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das MuSchG (Mutterschutzgesetz). Ferner besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Jedes Elternteil hat demzufolge das Recht in Elternzeit zu gehen, um ein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dem Arbeitsschutz. Durch das Gesetz soll die Gesundheit sämtlicher Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert und gesichert werden. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Unfälle am Arbeitsplatz verhindert werden. Durch die Ausgleichsabgabe soll zudem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer weiter erhöht. Überdies wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz erlassen. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern eliminieren. Ist man in den letzten zwei Jahren für mindestens zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen und ist nunmehr arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss das Unternehmen, für das man arbeitet, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter weitere Rechte wie z.B.: das Recht auf Pausen, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Einsicht in die Personalakte.

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur einer Vertragspartei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Diese muss dieselbe außerdem erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können kündigen. Erfolgt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es dafür verschiedene Arten und Gründe. Die Kündigung kann zum Beispiel eine fristlose Kündigung sein. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Häufig wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Kündigungsfrist. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die fristlose Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein „wichtiger Grund“ ist ein eklatant schlimmer Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele zu nennen sind Betrug, Diebstahl oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Arbeitsverweigerung kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Wird allerdings das Internet privat am Arbeitsplatz genutzt, dann kann dies nur in Ausnahmefällen zu einer fristlosen Kündigung führen. Weitere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet sind, sind die verhaltensbedingte Kündigung, die personenbedingte Kündigung und die Verdachtskündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name vermuten lässt, in der Person des Arbeitnehmers. Der Angestellte ist aufgrund seiner Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz dauerhaft zu erbringen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist dann angebracht, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers den Betriebsfrieden nachhaltig beeinträchtigt oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Eine weitere Art der Kündigung ist die sog. Verdachtskündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hegt, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine strafbare Handlung begangen haben könnte. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Dauer und Länge der Frist bei einer ordentlichen Kündigung ergeben sich entweder aus den Regelungen zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag, der auf das Beschäftigungsverhältnis anwendbar ist. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Kennzeichnend für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Angestellten grundsätzlich nicht beenden, sondern fortführen will. Jedoch zu geänderten Bedingungen. Um eine Kündigung abzuwenden, können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis aufgelöst. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn absolut üblich. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oftmals der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Oft ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, egal aus was für einem Grund, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung bereits ausgesprochen und es müssen noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür oftmals ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag vereinbart werden. Im Abwicklungsvertrag kann jedoch auch beispielsweise auf das Recht verzichtet werden, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Darüber im Klaren sollte man sich sein, dass gegen jede Kündigung rechtlich vorgegangen werden kann mit einer Kündigungsschutzklage, außer es wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur sinnvoll, wenn man den Arbeitsplatz unbedingt behalten möchte, sondern auch, um z.B. eine Abfindung zu erwirken. Generell gilt für das Erheben einer Kündigungsschutzklage eine Frist von 3 Wochen, die in jedem Fall einzuhalten ist. Prinzipiell ist kein Rechtsanwalt erforderlich, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Allerdings ist es dringend empfohlen, die Angelegenheit in die Hände eines Rechtsanwalts zu geben. Der Fachanwalt zum Arbeitsrecht wird sowohl sämtliche erforderlichen Schriftsätze verfassen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Mandanten vertreten.

Der Betriebsrat: seine Aufgaben und Vorteile für Arbeitnehmer


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Existiert in einem Unternehmen ein Betriebsrat, bringt dies Arbeitnehmern etliche Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Er vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung z.B. bei sozialen Angelegenheiten. Auch zum Beispiel im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Das gleiche gilt für eine geplante Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze. Dem ist auch so, wenn eine Eingruppierung, Umgruppierung oder Einstellung erfolgen soll. In solchen Situationen hat der Arbeitgeber immer den Betriebsrat zu unterrichten. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung grundlegend neuer Fertigungsverfahren und Arbeitsmethoden. Können sich Betriebsrat und Arbeitsgeber in einer Angelegenheit nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik aufrufen darf. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Dies z.B., wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Dem Betriebsrat selbst steht kein eigenständiges Einsichtsrecht zu. Strittig ist überdies oft die Frage, ob und inwieweit der Betriebsrat bei Evaluierungen und Zielen der einzelnen Mitarbeiter partizipieren darf. Gestritten wird oftmals um die Frage, welche Rechte auf Information dem Betriebsrat hierbei exakt zustehen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die gesetzliche Basis der Arbeit von Betriebsräten. Geregelt finden sich hier unter anderem die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung bzw. die Betriebsratsanhörung bei beispielsweise einer Kündigung. Im öffentlichen Dienst entspricht übrigens der Personalrat dem Betriebsrat in Betrieben des privaten Rechts. Als Angestellter kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die sozialen, ökonomischen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Im Zentrum der Gewerkschaftsarbeit steht es sicherlich, einen angemessenen Lohn zu erstreiten oder auch sozialverträgliche Arbeitszeiten auszuhandeln. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Falls notwendig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Beschäftigte haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Jedoch kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Dies primär dann, wenn im Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft oftmals von einer besseren Bezahlung und auch anderen besseren Arbeitsbedingungen als andere Mitarbeiter.

In welchen Fällen ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht hilft

Bei Problemen im Arbeitsrecht sind die besten Ansprechpartner Fachanwälte und Fachanwältinnen im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch die Arbeitgeberrechte. In Bremerhaven sind einige Anwälte für Arbeitsrecht ansässig. Der Anwalt im Arbeitsrecht aus Bremerhaven ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn man Fragestellungen grundsätzlicher Natur hat, z.B. bezüglich Mobbing oder einer Scheinselbständigkeit. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aus Bremerhaven ist auch die ideale Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag verfasst oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Anwalt zum Arbeitsrecht aus Bremerhaven hat ein breites Fachwissen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Rechtsanwalt wird dabei zunächst anstreben, außergerichtlich eine Einigung zu finden wie einen Vergleich. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Anwalt seinen Klienten vor Gericht vertreten. Vor allem wenn sich ein Fall schwieriger gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Damit ein Anwalt den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht führen darf, muss er ganz außerordentliche praktische als auch theoretische Kenntnisse in diesem Fachbereich vorweisen. Eine der vielen Voraussetzungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mindestens hundert Fälle im Bereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat. Außerdem muss belegt werden, dass jährlich eine Fortbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Kann der Rechtsanwalt nicht nachweisen, dass er sich fortbildet und eine Fortbildung im Jahr besucht hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es ist damit ganz offensichtlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht eine überdurchschnittliche Fachkompetenz besitzt. Gerade bei einer diffizilen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

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